
Der Lohnsteuerpflichtige hat für 2007 auf jedem Fall bis zum 31.12.2009 Zeit. Ob die 4 Jahresfrist 2007 schon galt, weiß ich nicht. Wenn Du jedoch Einkommenssteuerpflichtig wurdest, bspw. durch Erhalt von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, dann musste diese am 31.5.2008 (sofern kein Sonntag) abgegeben werden. Diese Frist kann durch Steuerberater verlängert werden, ich glaub bis 30.9.2008, vielleicht sogar unter Umständen bis zum 31.12.2008, jedoch auch auf eigenen Antrag aus wichtigem Grund. Sofern Du jedoch Geld zurück erhälst, spielen diese Fristen m.E. keine Rolle. Wenn Du nachzahlen musst, dann werden ab Fristablauf Zinsen fällig.
echt? in jedem Bundesland?
Das gilt für ganz Deutschland. Früher waren es 2 Jahre. Da gabs letztes Jahr die Gesetzesänderung.