Kann man Fotos ohne Erlaubnis verschicken?

6 Antworten

Man darf diese nicht ungefragt veröffentlichen.

Wenn man aber die an jemand in einem kleinen Kreis schickt,ist es keine Veröffentlichung.

Auch darf man z.B. bei einem Videoabend zu Hause die Bilder zeigen.

 Erst wenn die Bilder den kleinen Kreis verlassen ,dann spricht man von einer Veröffentlichung und dann greifen die § 22 und 23 KunstUrhG

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html


Kommentar von achja10:
Bei mehr als 3 oder 4 Personen auf dem Bild ist keine Einverständnis notwendig


Das wird immer wieder behauptet, aber so einfach ist das nicht. Bitte einmal hier die Artikel lesen:

Der Irrglaube über Gruppenfotos > https://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber-gruppenfotos/

Zitat: Unter Laien geistert ständig der Begriff des „Gruppenfotos“ umher, dass etwa ein Foto von mehreren Personen (eine Zahl zwischen 3 und 7 ist
beliebt) sofort erlaubt wäre. Das ist so falsch!  > http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/zivilrecht/verbraucherrecht-zivilrecht/fotorecht-gruppenfoto-versammlung-veranstaltung/4143/

Bei mehr als 3 oder 4 Personen auf dem Bild ist keine Einverständnis notwendig

Wo bitte hast Du das gelesen? Bitte eine Quelle hinzufügen.

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Nein,er MUSST dich FRAGEN.

Die freundin kann es zb an:

Familie,Freunde,Ins internet stellen

deswegen sollte dein freund fragen

vielleicht willst du das garnicht

Theoretisch müsste er dich und alle anderen auf dem Bild fragen. Je nachdem ob man seine Erlaubnis gibt oder nicht, kann man es versenden, oder muss die Gesichter der anderen retuschieren