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Kann man Fachbücher steuerlich absetzen?

gefragt von QuestionMonkeyQuestionMonkey am 16.04.2008 um 18:42 Uhr

Das soll keine Steuerberatung sein.

Angenommen jemand kauft jeden Monat für rund 150 EUR Fachbücher. Kann er/sie die Bücher steuerlich absetzen?

Man munkelt es gäbe einen Pauschalen Betrag für Werbungskosten, der bei 900 EUR im Jahr liegt. Sehe ich es richtig, das diese 900 EUR bereits in den Steuerabzügen vom Lohn enthalten sind und man somit erst über 900 EUR kommen muss bevor man etwas vom FA wiederbekommt?


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anonym
beantwortet von Baikal am 16. April 2008 18:53
2x
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Ja, die kannst Du absetzen wenn sie im Zusammenhang mit Deiner Ausbildung oder Beruf stehen. Du brauchst halt eine Rechnung.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 16. April 2008 18:44
1x
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das siehst du genau richtig und fachbücher sind absetzbar.

Kommentar von Simple_avatar2smallQuestionMonkey am 16. April 2008 20:23

Du meinst also, das man vom FA theoretisch nur das wieder bekommt, was über 900 EUR hinaus geht?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 16. April 2008 21:50

diese 920 euro an werbungskosten ist eine pauschale, die jeder bei der einkommensteuererklärung anerkannt bekommt, wenn er alle felder frei lässt, oder eben weniger eingetragen hat.

alles darüber hinaus bringt bares geld.

Kommentar von Simple_avatar2smallQuestionMonkey am 21. April 2008 19:20

ich verstehe den Sinn dahinter nicht. Wenn es mir "anerkannt" wird, warum kriege ich dann nichts zurück, solange es unter 920 EUR liegt? Wo ist die Logik?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 21. April 2008 19:32

diese 920 euro sind praktisch schon eingearbeitet anteilig bei der monatlichen einkommenssteuer.

für jeden, egal ob er ausgaben hatte oder nicht. verringern quasi die monatliche steuer.

daher bringt es auch nur vergünstigung, wenn du bei den werbungskosten über 920 euro liegst bei der einkommenssteuererklärung.

ob du eine erstattung bekommst, ist auch nicht allein von den werbungskosten abhängig.

es spielen auch die geleisteten sozialabgaben und versicherungen( sonderausgaben ) eine rolle oder ob du außergewöhnliche belastungen hattest.

du kannst auch nicht mehr rausbekommen, als du überhaupt an steuern im jahr gezahlt hast.


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 16. April 2008 19:25
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Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 920 € für jeden, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat.

Werbungskosten wirken sich als nur aus, wenn nachweislich mehr als 920 € ausgegeben wurden (alle Werbungskosten zusammen).

Kommentar von Simple_avatar2smallQuestionMonkey am 16. April 2008 20:26

Und das ist immer noch gültig? Wo stecken diese 900 EUR? Werden die bereits in der Lohnsteuer berücksichtigt?

Kommentar von Simple_avatar6smallkleineroteHexe am 16. April 2008 20:30

Ja, werden bei der Lohnsteuer bereits berücksichtigt. AN-Pauschbetrag 920 € siehe § 9a EStG.


anonym
beantwortet von skeptiker007 am 16. April 2008 18:44
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Pauschbeträge gibt es nicht mehr. Wenn die Fachbücher wirklich im DIREKTEN Zusammenhang mit deiner Berufausübung stehen, sind sie absetztbar.

Bei der Menge. die du angibst, musst du ja arbeiten wie ein Teufel:-)

Kommentar von Simple_avatar2smallQuestionMonkey am 16. April 2008 20:24

so ist es! Du meinst also, ich könnte selbst nur schlappe 50 EUR am Jahresende geltend machen? Die Sache mit der 900-EUR-Grenze ist also hinfällig?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 16. April 2008 21:52

diese 920 euro werbungskostenpauschbetrag gibt es für alle.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. April 2008 19:00
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Fachbücher sind steuerlich ansetzbar als Werbungskosten, müssen aber belegt sein und einen zwingenden Zusamenhang zwischen Tätigkeit und Buchinhalt haben

Kommentar von Simple_avatar2smallQuestionMonkey am 16. April 2008 20:25

Eine gewöhnliche Rechnung von Amazon sollte da sicher reichen, nicht wahr?

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 16. April 2008 23:08

Wenn der Titel darauf steht und der zum Beruf passt.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 16. April 2008 21:33
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In die Lohnsteuertabelle ist ein Freibetrag fpr Werbungskosten von 900€ jährlich eingerechnet. Der bezieht sich aber nicht nur auf Fachbücher sondern alles was unter Werbungskosten fällt.
Es lohnt sich also nur wenn im Jahr mehr als 900€ insgesamt an Werbungskosten anfallen.
50€/Jahr bringt keine Steuererstattung


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