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kann man eintragungen in das führungszeugnis selbst löschen lassen

gefragt von elysa2elysa2 am 04.05.2009 um 9:38 Uhr

im jahre 2007 gab es eine verurteilung mit 80 tagessätzen -( wegen unlauteren wettbewerb)jetzt steht diese verurteilung im führungszeugnis und stellt ein hindernis dar -- ich dachte alles unter 90 tagessätzen steht da nicht -- kann man da etwas tun? im voraus schon ein dankeschön für die antworten

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recht x 35.041

mmausmoelln
beantwortet von mmausmoelln am 4. Mai 2009 09:44
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die Eintragungen im Führungszeugnis werden, je nach Schwere der Tat, nach einer gewissen Zeit, gerechnet ab "Verbüßungszeitpunkt", gelöscht, auch im sogenannten großen FZ.
bei sehr wenigen Eintragungen, z.B. bei Kindesmissbrauch, ist es möglich, dass diese u.U. ewig bestehen bleiben.
der Unterschied zwischen dem "normalen" und dem für die Vorlage bei öffentlichen Arbeitgebern gedachten FZ ist nur, dass im letzteren auch Eintragungen über beispielsweise Konkurse u.ä. vorhanden sind.
die genauen Fristen findest Du auf der website des Innenministeriums, einfach mal googlen...
angesichts der vielen falschen Antworten wundere ich mich schon sehr... keine Ahnung haben, aber Antworten geben...

Kommentar von mig112 am 4. Mai 2009 09:47

DH

Kommentar von Maya1998 am 4. Mai 2009 09:49

Das ist ja auch eine Ratgeber- und keine Wissensplattform. Sucht man nach hieb- und stichfestem Wissen, sollte man lieber die zuständigen Behörden aufsuchen, die die gesetzlichen Bestimmungen genau kennen. Alternativ einfach mal googlen, aber das kostet ja zu viel Zeit und Mühe...

Kommentar von B14c9c4ba3d7c67d81dd72a818397fedsmallmmausmoelln am 4. Mai 2009 10:27

ist grundsätzlich richtig... aber manchmal braucht man halt einen Tipp, weil man selbst nicht die richtige Lösung findet, und es gibt auch immer noch Leute, die z.B. wikipedia nicht kennen...
das darf man nicht zu eng sehen, und sonst würde uns hier doch auch so manche lustige Frage entgehen, oder? (damit meinte ich nicht diese Frage nach dem FZ - nur um Missverständnisse zu vermeiden)


anonym
beantwortet von jockl am 4. Mai 2009 09:42
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Versuche es och einfach mit dem von dir genannten Grund. Ich glaube du musst 5 Jahre warten bis das FZ wieder sauber ist. Dennoch gerichtskundig bleibt das immer.


Husband2
beantwortet von Husband2 am 4. Mai 2009 09:42
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Ich glaube nach 7 Jahren wird das erst gelöscht!


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 4. Mai 2009 09:40
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Soweit ich weiß, steht im "großen" Führungszeugnis alles, was jemals vorgefallen ist. Nur im "kleinen" tauchen ältere Sachen nicht mehr auf.

Falls du vorher schon eine Verurteilung bekommen hast, liegt es daran. Nur erstmalige Geldstrafen bis 90 Tagessätzen werden nicht aufgenommen.


anonym
beantwortet von jennylie73 am 19. Oktober 2009 11:46
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ja ganz genau das sehe ich auch so jeder hatt eine chance verdient im leben noch mal ganz von vorne anzufangen ...auser die mörder oder kinderschändler..

gruss j.l


anonym
beantwortet von IRENEBOA am 4. Mai 2009 09:42
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Schön wäre es. Nein, kann man nicht. Die Einträge hast du jetzt erst einmal für einige Zeit. Soll ja auch eine Warnung für die Zukunft sein ... Ganz ehrlich: 80 Tagessätze sind ja schon auch kein Pappenstiel. Ein zukünftiger Arbeitgeber hat ein Anrecht darauf, zu erfahren, ob ein Bewerbungskandidat unbescholten ist oder ein nicht ganz weißes Westchen trägt.

Kommentar von 1268e4e554282eb0142110f680fc41c9smallelysa2 am 4. Mai 2009 09:46

naja ich seh das ein bissl anders bin selbst arbeitgeber- und tagessätze oder ähnliches egal, damit ist eine strafe erledigt- und gehört in die vergangenheit - jeder sollte die chance danach haben , sein leben weiter zu leben- und besser zu meistern - kann ja nicht sein das sich dann auf grund eines schriftstückes ein arbeitgeber auf eine verurteilung einläßt- eine gute zeit für dich ;)


nellyundhappy
beantwortet von nellyundhappy am 4. Mai 2009 09:41
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nein geht nicht


anonym
beantwortet von steffi12345 am 4. Mai 2009 09:41
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nein,du kannst dich nur bessern aber selbst nichts tun


schildi
beantwortet von schildi am 4. Mai 2009 09:40
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nein


ambassadorxox
beantwortet von ambassadorxox am 4. Mai 2009 09:40
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deswegen gibt es ja ein führungszeugnis


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 4. Mai 2009 09:39
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Nein, leider nicht.


anonym
beantwortet von Maya1998 am 4. Mai 2009 09:39
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Das wird schon seine Richtigkeit haben und dir auf ewig eine Lehre sein;O)

Kommentar von 1268e4e554282eb0142110f680fc41c9smallelysa2 am 4. Mai 2009 09:41

das weiß ich nicht mit der lehre, denn es betrifft nicht mich persönlich- ;)

Kommentar von Maya1998 am 4. Mai 2009 09:50

Gut für dich, schlecht für deine/-n Bekannte/-n.


akademikus
beantwortet von akademikus am 4. Mai 2009 09:39
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nein, da kann man nichts machen...


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