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Gibt es ein Sonderkündigungsrecht wegen DBV-T?
Nein, wer als Mieter selber einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber geschlossen hat, ist daran gebunden und muss bis zum Ende der Laufzeit dafür zahlen. "Die Tatsache, dass wegen DBV-T ein Kabelanschluss nicht mehr benötigt wird, berechtigt nicht zur vorzeitigen Vertragsauflösung", so die Rechtsanwältin Annette Mertens.













Ich hätte es ähnlich Formuliert! DH