Hatte diese frage schon einmal gestellt,jedoch nur eine für mich ungenügende antwort gehabt.
ich habe letztes jahr eine neue arbeit angefangen ,hatte einen jahresvertrag.
ca 2 monate später wurde ich schwanger und bekam ein beschäftigungsverbot.
jetzt ist mir bei der abrechnung des lohnstreifens aufgefallen, das ich statt der 30 tage urlaubsanspruch nur noch 15 tage habe und ein resturlaub vom letzten jahr nicht mehr besteht, das heisst ,es stehen nur noch 15 tage für diese jahr drauf und die 15 tage vom vorjahr fehlen.
ich hatte noch nicht einen tag urlaub genommen.
kann man einfach so die urlaubstage streichen ?
vielen dank für die antworten schon mal im vorraus

Ist ein Arbeitnehmer krankgeschrieben und kann aufgrund dessen seinen Urlaub nicht nehmen, verfällt dieser nicht!
Ich gehe davon aus, dass du aufgrund der Schwangerschaft krankgeschrieben warst und darum kannst du deinen Urlaub aus dem Vorjahr noch nehmen, kläre dass mal mit dem Arbeitgeber. Manchmal gehen solche Abrechnungen schief, weil der Computer automatisch berechnet .

grundsätzlich muss man den Urlaub während einer langen Krankheit extra beantragen. Automatisch wird das meist nicht gemacht. Der Urlaub kann nach Antrag entweder als Freizeitausgleich erbracht werden oder ausgezahlt werden, das legt dann aber der Arbeitgeber fest. Die meisten Verträge haben aber Klauseln, die die Anerkennung des Resturlaub nur für einen bestimmten Zeitraum im neuen Jahr ermöglichen. Du solltest in der Personlabreilung nachfragen wie die Regelungen in der Firma sind und den Vertrag und entsprechende Richtlinien lesen.

Wer hat dir denn dieses Beschäftigungsverbot erteilt.Wenn du den Urlaub nicht bis 31.03. genommen hast ist er verfallen...es sei denn du warst letztes Jahr krank und konntest keinen Uraub nehmen... Schau mal ziemlich in der Mitte des Links... http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Urlaub.html

denke ja aber ob du dann noch geld bekommst in den tagen is ne andere frage...

Der Urlaubsanspruch aus dem alten Jahr ist mit dem 31.03. verfallen

da solltest du vllt einen Anwalt fragen, dessen Spezialgebiet Arbeitsrecht ist. Oder in einem Anwaltforum (gibt es doch sicher auch) nachfragen. die können sicher besser helfen als wir