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kann man einfach so den urlaub streichen ?

gefragt von anaid78anaid78 am 24.06.2009 um 13:12 Uhr

Hatte diese frage schon einmal gestellt,jedoch nur eine für mich ungenügende antwort gehabt.

ich habe letztes jahr eine neue arbeit angefangen ,hatte einen jahresvertrag.

ca 2 monate später wurde ich schwanger und bekam ein beschäftigungsverbot.

jetzt ist mir bei der abrechnung des lohnstreifens aufgefallen, das ich statt der 30 tage urlaubsanspruch nur noch 15 tage habe und ein resturlaub vom letzten jahr nicht mehr besteht, das heisst ,es stehen nur noch 15 tage für diese jahr drauf und die 15 tage vom vorjahr fehlen.

ich hatte noch nicht einen tag urlaub genommen.

kann man einfach so die urlaubstage streichen ?

vielen dank für die antworten schon mal im vorraus


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moon73
beantwortet von moon73 am 24. Juni 2009 13:19
2x
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Ist ein Arbeitnehmer krankgeschrieben und kann aufgrund dessen seinen Urlaub nicht nehmen, verfällt dieser nicht!

Ich gehe davon aus, dass du aufgrund der Schwangerschaft krankgeschrieben warst und darum kannst du deinen Urlaub aus dem Vorjahr noch nehmen, kläre dass mal mit dem Arbeitgeber. Manchmal gehen solche Abrechnungen schief, weil der Computer automatisch berechnet .


Sanja2
beantwortet von Sanja2 am 24. Juni 2009 13:19
1x
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grundsätzlich muss man den Urlaub während einer langen Krankheit extra beantragen. Automatisch wird das meist nicht gemacht. Der Urlaub kann nach Antrag entweder als Freizeitausgleich erbracht werden oder ausgezahlt werden, das legt dann aber der Arbeitgeber fest. Die meisten Verträge haben aber Klauseln, die die Anerkennung des Resturlaub nur für einen bestimmten Zeitraum im neuen Jahr ermöglichen. Du solltest in der Personlabreilung nachfragen wie die Regelungen in der Firma sind und den Vertrag und entsprechende Richtlinien lesen.


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 24. Juni 2009 13:20
1x
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Wer hat dir denn dieses Beschäftigungsverbot erteilt.Wenn du den Urlaub nicht bis 31.03. genommen hast ist er verfallen...es sei denn du warst letztes Jahr krank und konntest keinen Uraub nehmen... Schau mal ziemlich in der Mitte des Links... http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Urlaub.html


glaubenichts
beantwortet von glaubenichts am 24. Juni 2009 13:13
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kläre das mal in der Buchhaltung ab


Eublepharis
beantwortet von Eublepharis am 24. Juni 2009 13:14
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denke ja aber ob du dann noch geld bekommst in den tagen is ne andere frage...


monja1995
beantwortet von monja1995 am 24. Juni 2009 13:14
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Der Urlaubsanspruch aus dem alten Jahr ist mit dem 31.03. verfallen


Floeckli
beantwortet von Floeckli am 24. Juni 2009 13:15
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hast Du keinen Arbeitsvertrag wo das drinsteht??


Sumselbiene
beantwortet von Sumselbiene am 24. Juni 2009 13:15
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da solltest du vllt einen Anwalt fragen, dessen Spezialgebiet Arbeitsrecht ist. Oder in einem Anwaltforum (gibt es doch sicher auch) nachfragen. die können sicher besser helfen als wir


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