hallo, arbeite zuzeit in einem solarium so ca.seit 3 wochen. fühle mich da nicht mehr wohl durch die kolleginnin. bin aber schon für die nächsten wochen eingeteilt, ausserdem habe ich mich am beginn zu einen weiterbildungskurs angemeldet (den ich bei teilnahme NICHT bezahlen muss, der binndend ist bei unterschrift) meine angst besteht nun darin das wenn ich kündige den bezahlen muss (obwohl ich da war)... möchte da aber nicht mehr arbeiten, und da kündigen und so wenig stress wie möglich haben. reicht es wenn ich einfach eine schriftliche kündigung zum bla bla (datum) hinlege. oder könn die dann sagen ich muss trotzdem arbeiten komm. ich schaff das nicht weil ich zurzeit ne echt schwierige ausbildung mache...

Egal ob mündlicher oder schriftlicher Vertrag, er muss auf jeden Fall schiftlich (mit Unterschrift) gekündigt werden. Alles andere (mündlich, E-Mail, ...) ist nicht gültig.

wenn du keinen vertrag unterschrieben hast, können die dich ja zumindest nicht "knebeln"... ich bin mir jetzt echt nicht sicher, aber ich meine bei einem arbeitsverhältnis ohne arbeitsvertrag hast du eine kündigungsfrist von 2 wochen. soll heißen: wenn du morgen kündigst, arbeitest du die nächsten zwei wochen noch im betrieb und bist dann raus aus´m schneider.
soweit ich mich erinnern kann nicht... ich hab auch schon überlegt wie ich an den die verträge ran komme einfch fragen wäre auch blöd oder... was bedeutet diese kündigungsfrist im prinzip könnte ich mich ja auch wenn in diesem zeit raum krankschreiben lassen oder? sind schon einige dumme sachen da passiert meine tasche stand im pausenraum und da is mein handy und geld weggekomm... möcht da mit so wenig stress wie möglich raus... weißt du wo man sich evt. kostenlosen rat vom anwalt holen kann??
bitmap am 24. November 2008 09:11 ''weißt du wo man sich evt. kostenlosen rat vom anwalt holen kann??''
Kostenlosen Rat von einem Anwalt gibts nicht. 1. dürfen die das gar nicht wegen der Bundesrechtsanwaltsordnung und 2. will keiner gern umsonst arbeiten (du doch bestimmt auch nicht).
Insofern es keinen schriftlichen Vertrag gibt, kannst du mit einer Frist von 2 Wochen (bei - auch mündlicher - Vereinbarung einer Probezeit) oder mit 4 Wochen zum 15. bzw. Kalendermonatsende kündigen. Was zur Weiterbildung vereinbart ist, ist mir - nach deinen paar Infos - nicht klar. Es gelten da auch mündliche Vereinbarungen, insofern der Arbeitgeber die, z.B. mit Zeugen, beweisen kann. Wenn der AG dich bezüglich Weitertbildung nichts hat unterschreiben lassen und auch für mündliche Vereinbarungen keine Zeugen da sind, ist er einfach nur dumm oder/und naiv. Dann bleibt er halt auf seinen Kosten sitzen.
bitmap am 24. November 2008 09:14 ''(den ich bei teilnahme NICHT bezahlen muss, der binndend ist bei unterschrift) meine angst besteht nun darin das wenn ich kündige den bezahlen muss (obwohl ich da war)..''
Unklar. Man bräuchte den genauen Vertragstext.

wie schauts aus mit einem arbeitsvertrag? hast du von dem studio einen bekommen bzw. steht da was über die kündigungsfrist drinnen?