
Hast Du sonst noch ein Problem?
Wie willst Du Den oder Die denn verklagen? Kannst Du denn beweisen, was vorhergesagt wurde? Außerdem besteht keinerlei Rechtsanspruch auf den Wahrheitsgehalt solcher Aussagen. Wer so dumm ist und auf solche Abzocke hereinfällt, muss eben für die Dummheit bezahlen.
Hoffentlich hast Du daraus gelernt.

Als ich Deine Frage laß musste ich herzhaft lachen, Danke dafür, denn Lachen ist gesund.
Meine zweite spontane Reaktion war, dass ich hier die Frage stellen wollte, ob ich eine/n User/in verklagen darf, wenn er/sie mir eine falsche Antwort gibt. Da ich zwischenzeitlich mal kurz woanders hin musste, habe ich euch das erspart.
Meine dritte Reaktion war, das ich mir Deinen Namen notierte, ich werde Dir wohl nie mehr antworten.

Schon wieder so ein guter Witz ...
Willst Du etwa auch den Wetterbericht verklagen, wenn die sich irren?
Discoopa am 7. September 2007 21:45 LOL

Ich glaube nicht, daß ein Wahrsager für seine Aussagen haftet.

Wobei hat er sich denn geirrt? :-) War es nicht der vorhergesagte Traumann, oder das ganz große Geld?

Da mußt du dich schon selbst verklagen.
Wenn du einem Wahrsager glaubst, hast nämlich du dich geirrt!
Gute Lachnummer. Bravo. Gruss von der Insel
cathystraum am 7. September 2007 22:59 Grüß dich Bruno. Auch mal wieder hier. Wirst schon vermisst.:-))
Danke fuer den Gruss. Vermisst ? Ist ja nett. Nun, unter brunoF@otenet.gr immer zu finden. Noch immer warm auf der Insel. LG

Ich vermute, dass ein Wahrsager, der tatsächlich konkrete Aussagen über die Zukunft eines Kunden macht, letztendlich sittenwidrig handelt, vermutlich hätte er Schwierigkeiten, den Lohn für seine "Dienste" einzuklagen.
Bitte, klage nicht. Die Gerichte haben gescheiteres zu tun.

Man sollte eher die Leute verklagen, die zu einem Wahrsager gehen ;-).

Klagen kannst Du, wenn Du noch mehr Geld in den Sand setzen willst; Welche Anspruchsgrundlage stellst Du Dir denn vor? Ebensogut könntest Du unsere Regierung für deren Falschprophethie haftbar machen (Konjunktur; Renten sind sicher; Versicherungsbeiträge werden gesenkt u.ä.)

Nein - Du kannst nur Dein Schicksl be-klagen, wenn Du zu einem "Wahrsager" gehen musst statt mal hierbei GF um Rat zu fragen....

Lach...Höchstens, wenn dir ein Wahrsager eine vertragliche Zusicherung mit Garantie auf ein konkretes Ereignis (exakt definiert) in der Zukunft gibt. Hast du das schon mal erlebt?...ggg.
du kannst ihn nicht verklagen, weil er dir zum beispiel eine große liebe vorausgesagt hat und diese sich als flopp erwiesen hat.
ich habe aber schon von einem fall gehört, wo ein sog. wahrsager zur verantwortung gezogen wurde und auch mit strafe belegt wurde, weil er jemanden so in verzweiflung stürzte, dass dieser sich das leben nahm.
also, so unwahrscheinlich, das so was folgen haben kann ist das gar nicht.
Irren ist menschlich, oder. Und Wahrsager sind auch nur Menschen und können sich auch mal irren.
Zudem sollte man sich vorher informieren, wie weit man dem Wahrsager vertrauen kann. Von daher haste halt diesmal Pech gehabt.