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Kann man einen Wahrsager, der sich irrt, verklagen?

gefragt von simchen am 07.09.2007 um 21:42 Uhr

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gri1su
beantwortet von gri1su am 7. September 2007 21:45
13x
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Hast Du sonst noch ein Problem?

Wie willst Du Den oder Die denn verklagen? Kannst Du denn beweisen, was vorhergesagt wurde? Außerdem besteht keinerlei Rechtsanspruch auf den Wahrheitsgehalt solcher Aussagen. Wer so dumm ist und auf solche Abzocke hereinfällt, muss eben für die Dummheit bezahlen.

Hoffentlich hast Du daraus gelernt.


schurke
beantwortet von schurke am 7. September 2007 21:56
12x
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Als ich Deine Frage laß musste ich herzhaft lachen, Danke dafür, denn Lachen ist gesund.

Meine zweite spontane Reaktion war, dass ich hier die Frage stellen wollte, ob ich eine/n User/in verklagen darf, wenn er/sie mir eine falsche Antwort gibt. Da ich zwischenzeitlich mal kurz woanders hin musste, habe ich euch das erspart.

Meine dritte Reaktion war, das ich mir Deinen Namen notierte, ich werde Dir wohl nie mehr antworten.

Kommentar von 36ea780fa5d85085cafc9a9842944636smallholodeck am 7. September 2007 22:02

Recht so! Vorsicht ist die Mutter der Schurkenkiste :-))

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 7. September 2007 22:04

Auch liebe Grüße


Morris
beantwortet von Morris am 7. September 2007 21:43
10x
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Schon wieder so ein guter Witz ...
Willst Du etwa auch den Wetterbericht verklagen, wenn die sich irren?

Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 7. September 2007 21:45

LOL


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 7. September 2007 21:45
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Ich glaube nicht, daß ein Wahrsager für seine Aussagen haftet.


Shira
beantwortet von Shira am 7. September 2007 21:49
7x
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Wobei hat er sich denn geirrt? :-) War es nicht der vorhergesagte Traumann, oder das ganz große Geld?



fourseasons
beantwortet von fourseasons am 7. September 2007 21:58
7x
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Da mußt du dich schon selbst verklagen.

Wenn du einem Wahrsager glaubst, hast nämlich du dich geirrt!

Kommentar von Bruno am 7. September 2007 22:01

Gute Lachnummer. Bravo. Gruss von der Insel

Kommentar von 366fb01b1009d2750e5b49991b525545smallcathystraum am 7. September 2007 22:59

Grüß dich Bruno. Auch mal wieder hier. Wirst schon vermisst.:-))

Kommentar von Bruno am 8. September 2007 02:02

Danke fuer den Gruss. Vermisst ? Ist ja nett. Nun, unter brunoF@otenet.gr immer zu finden. Noch immer warm auf der Insel. LG


minister
beantwortet von minister am 7. September 2007 21:53
6x
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Ich vermute, dass ein Wahrsager, der tatsächlich konkrete Aussagen über die Zukunft eines Kunden macht, letztendlich sittenwidrig handelt, vermutlich hätte er Schwierigkeiten, den Lohn für seine "Dienste" einzuklagen.


anonym
beantwortet von Bruno am 7. September 2007 22:06
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Bitte, klage nicht. Die Gerichte haben gescheiteres zu tun.


agnostiker
beantwortet von agnostiker am 7. September 2007 22:46
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Man sollte eher die Leute verklagen, die zu einem Wahrsager gehen ;-).


Schiebedach
beantwortet von Schiebedach am 7. September 2007 22:27
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Klagen kannst Du, wenn Du noch mehr Geld in den Sand setzen willst; Welche Anspruchsgrundlage stellst Du Dir denn vor? Ebensogut könntest Du unsere Regierung für deren Falschprophethie haftbar machen (Konjunktur; Renten sind sicher; Versicherungsbeiträge werden gesenkt u.ä.)


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 7. September 2007 23:18
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Nein - Du kannst nur Dein Schicksl be-klagen, wenn Du zu einem "Wahrsager" gehen musst statt mal hierbei GF um Rat zu fragen....


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 8. September 2007 08:28
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Lach...Höchstens, wenn dir ein Wahrsager eine vertragliche Zusicherung mit Garantie auf ein konkretes Ereignis (exakt definiert) in der Zukunft gibt. Hast du das schon mal erlebt?...ggg.


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 7. September 2007 21:48
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Sag ihm mal die Wahrheit.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 7. September 2007 21:52
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du kannst ihn nicht verklagen, weil er dir zum beispiel eine große liebe vorausgesagt hat und diese sich als flopp erwiesen hat.

ich habe aber schon von einem fall gehört, wo ein sog. wahrsager zur verantwortung gezogen wurde und auch mit strafe belegt wurde, weil er jemanden so in verzweiflung stürzte, dass dieser sich das leben nahm.

also, so unwahrscheinlich, das so was folgen haben kann ist das gar nicht.


elkera
beantwortet von elkera am 7. September 2007 21:54
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Irren ist menschlich, oder. Und Wahrsager sind auch nur Menschen und können sich auch mal irren.

Zudem sollte man sich vorher informieren, wie weit man dem Wahrsager vertrauen kann. Von daher haste halt diesmal Pech gehabt.



Niklaus
beantwortet von Niklaus am 10. September 2007 11:13
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