wie ist das mit dem Umgangsrecht und Pflichten?

Ich würde sagen: egal ob man kann oder nicht. Tu's nicht! Das kann nicht im Sinne des Kindes sein, wenn man den Vater dazu zwingen muss, das sollte er schon von sich aus machen!!!

Man kann mit Hilfe vom Jugendamt bzw. Gericht. Aber ist das sinnvoll? Das Kind und der Vater werden sich dann nicht wohlfühlen. Hinzu kommt, kümmert sich dann der Vater auch so um das Kind, wie die Mutter es sich wünscht... Manchmal heilt die Zeit alle Wunden und der Vater verspürt vielleicht doch irgendwann den Drang sein Kind zu sehen. Ich würde vielleicht ein Gespräch suchen mit dem Jugendamt - ein letztes Mal. Und dann würde ich Ruhe geben, wenn es nicht fruchtet.
Im Prinzip ja. Stehen allerdings berechtigte Bedürfnisse und gesundheitliche Einschränkungen des Vaters dem entsprechenden Wunsch entgegen, können Übernachtungen abgelehnt werden.
Du kannst einen Vater nicht einmal dazu zwingen, sein Kind zu besuchen.
Ich würde sagen das ist die freie entscheidung des vaters ausser es ist vom gericht so bestimmt

NEIN! Einen Zwangsumgang, z.B. gerichtlich erzwungen gibt es nicht. Da gab es doch erst jetzt ein Urteil der BVerG zu einem ähnlichen Sachverhalt, oder?

man kann gar keinen menschen verpflichten irgendwo zu übernachten.
jeder mensch ist da in seiner entscheidung frei, wo er schlafen möchte.
Außer wenn es umgekehrt wäre: Das Kind kann gegen seinen Willen zum Umgang mit dem Elternteil gezwungen werden. Das muss man sich mal reinziehn!!

Der BGH hat vor einigen Tagen entschieden, dass man einen Vater nicht zwingen kann, sein Kind zu regelmäßig oder überhaupt zu sehen. Das gilt dann wohl auch nachts ...
DH! Die Interessen des Kindes stehen hier eindeutig im Vordergrund -- und ihnen ist nicht durch Zwang gedient!