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Kann man einen Titel (Pfändung) vererben?

gefragt von WilliPahl am 05.08.2009 um 12:22 Uhr

Im Rahmen meiner Probleme mit nichtzahlenden Mietern stellt sich mir die folgendeFrage: Ich bin jetzt 66J.j. Im Falle, daß ich jetzt einen Titel erwirke auf 30 Jahre gegen den Mieterbazi, kann ich den vererben? Ich gehe davon aus, daß ich nicht mehr 30 Jahre leben werde und meine Kinder unser Haus erben. Können die Erben bis zu 30 J. versuchen die Mietschulden zu kassieren? Der/die im Moment nichtzahlenden Mieter sind unter 30Jahre.


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anonym
beantwortet von parisien am 5. August 2009 12:26
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ja der erbe hat das recht den titel weiter zu verfolgen.

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 12:32

Bist Du sicher? Weißt Du zufällig, wo das steht?

Kommentar von parisien am 5. August 2009 12:33

ich bin mir 100% sicher. den titel kannst du auch z.b. an einer inkassofirma verkaufen.

Kommentar von parisien am 5. August 2009 12:38

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 12:47

Kennst Du zufällig deren Konditionen? Wieviel %

Kommentar von parisien am 5. August 2009 12:49

das ist bei jedem unterschiedlich. da muss du leider nachfragen. viele kaufen nur mehere schuldtitel im paket auf oder nur eineltitel mit hoher summe.

Kommentar von parisien am 5. August 2009 12:37

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 13:49

Weißt Du zufällig, ob es auch so was wie eine Unterbrechung der 30 J. gibt? Und dann die Zeit neu anfängt zu zählen? Ich glaub, mal sowas gehört zu haben? DankDir im Voraus.

Kommentar von tanja1959 am 6. August 2009 10:25

Wenn der Mieter in Privatinsolvenz geht, dann bekommst Du höchstens 6 Jahre einen kleinen Bruchteil der offenen Mietschulden und danach ist der Mieter wieder schuldenfrei und Du gehst leer aus !!!!!

Kommentar von parisien am 6. August 2009 14:13

wenn das wörtchen wenn nicht wäre.


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myzyny03
beantwortet von myzyny03 am 5. August 2009 12:27
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natürlich! der titel ist teil deines vermögens und damit auch vererbbar.

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 12:35

Weißt Du zufällig, wo das steht?

Kommentar von parisien am 5. August 2009 12:42
Kommentar von thomaszg2872 am 27. August 2009 18:19

na, BGB, Erbrecht. Das sind doch Vermögensteile von dir über welche du frei verfügen kannst.


moon73
beantwortet von moon73 am 5. August 2009 12:25
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Ich weiß die Antwort leider nicht, aber bei deiner Frage stellt sich mir folgendes, wenn du in den nächsten ca. 20 Jahren dort nichts eintreiben kannst, was hast du davon den Titel zu vererben, ich denke da wird dann auch die restlichen 10 Jahre nichts zu holen sein.

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 12:38

Das "könnte" sein. Wenn die aber z.B. mal wirklich arbeiten, könnte ich oder die Erben doch Lohn pfänden. Oder die Banausen erben mal was? Wär doch möglich, oder?

Kommentar von parisien am 5. August 2009 12:50

oder bekommen eine hohe rente z.b.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 5. August 2009 13:09

Wäre möglich, das stimmt.

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 13:18

wauuuuuu, das sind Aussichten! Danke

Kommentar von tanja1959 am 6. August 2009 10:26

Wenn der Mieter schlau ist und in "Privatinsolvenz" geht, dann bekommst Du höchstens 6 Jahre einen kleinen Bruchteil der offenen Mietschulden (das kann, wenns dumm läuft 5€ im Monat sein-kommt auf die Gesamtschulden an) und danach ist der Mieter wieder schuldenfrei und Du gehst leer aus !!!!!

Kommentar von thomaszg2872 am 27. August 2009 18:19

oder erhalten eine rentennachzahlung bei eintritt in das rentenalter.


stef1601
beantwortet von stef1601 am 5. August 2009 12:26
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ich weiß es auch nicht, würde mich aber sehr interessieren


anonym
beantwortet von parisien am 5. August 2009 14:18
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ich meine bei jedem pfändungsversuch wird die frist untebrochen.

Kommentar von thomaszg2872 am 27. August 2009 18:21

dass die 30jährige verfallsfrist eines zur zwangsvollstreckung geeigneten titels durch was auch immer unterbrochen werden könnte, ist mir gänzlich neu, aber das will nichts heißen. verjährungsfristen vor titulierung werden unterbrochen, gehemmt und beginnen von vorn, unter bestimmten voraussetzungen.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 5. August 2009 15:08
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ein klares ja.

und bei mir haben die antworten nichts mit glauben zu tun. willst du 200 % sicher sein, kannst du die forderung notariell übertragen, aber das ist absolut nicht notwendig.


MoxFoulder
beantwortet von MoxFoulder am 5. August 2009 12:26
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ein titel gilt generell 30 jahre und kann NICHT vererbt werden

Kommentar von parisien am 5. August 2009 12:28

seltsam das ich als erbe nach vorlage des erbscheins über einem gerichtsvollzieher erfolgreich pfänden lassen konnte.

Kommentar von Simple_avatar6smallmyzyny03 am 5. August 2009 12:29

wieso nicht? er ist grundsätzlich doch teil des vermögens des erblassers! wäre er nicht vererbbar, könnte ein schuldner sich ja über den tod des gläubigers entschulden! kann ja wohl nicht sinn eines dreissig jahre gültigen titels sein?!

Kommentar von parisien am 5. August 2009 12:31

ausserdem kann ich einen schuldtitel auch verkaufen.

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 12:34

Das glaube ich erst, wenn ich das gelesen haben. Wo steht das? Ich bin nur an tatsächlichen Rechtsinformationen interessiert, und nicht daran, was jemand glaubt!

Kommentar von parisien am 5. August 2009 12:40

ich schreibe ´nichts vom glauben sonder vom wissen. google wird auch dir weter helfen unter schuldtitel erbe suchen.

Kommentar von WilliPahl am 5. August 2009 12:49

Danke, Ich glaube^^, Du hast mir wirklich weiter geholfen. Die Juriterei macht mir abgesehen von dem Ärger, richtig Spaß.

Kommentar von tanja1959 am 6. August 2009 10:33

Dann lese mal bitte was passiert, wenn Dein Schuldner in Privatinsolvenz geht. Glaube nicht, dass Dir die Juristerei noch Spass macht:

http://www.sozialleistungen.info/con/themen/privatinsolvenz.html

Kommentar von WilliPahl am 7. August 2009 12:37

Danke für die Info, war sehr lehrreich. Hoffentlich hab ich das richtig verstanden. Ist es besser Titel für 30 J. anzustreben und einem Rückzahlungsplan wie bei priv. Insolvenz nicht zuzustimmen? Der Mietbetrüger ist immerhin KfZ-Mechaniker, vielleich fängt er doch mal an zu arbeiten und dann Lohnpfändung??Mal sehen, wie es weiter geht.

Kommentar von thomaszg2872 am 27. August 2009 18:23

zählt der nicht zum vermögen? ich kann ihn doch auch verkaufen, abtreten, übereignen...


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