Im Rahmen meiner Probleme mit nichtzahlenden Mietern stellt sich mir die folgendeFrage: Ich bin jetzt 66J.j. Im Falle, daß ich jetzt einen Titel erwirke auf 30 Jahre gegen den Mieterbazi, kann ich den vererben? Ich gehe davon aus, daß ich nicht mehr 30 Jahre leben werde und meine Kinder unser Haus erben. Können die Erben bis zu 30 J. versuchen die Mietschulden zu kassieren? Der/die im Moment nichtzahlenden Mieter sind unter 30Jahre.
ja der erbe hat das recht den titel weiter zu verfolgen.
natürlich! der titel ist teil deines vermögens und damit auch vererbbar.
Weißt Du zufällig, wo das steht?
na, BGB, Erbrecht. Das sind doch Vermögensteile von dir über welche du frei verfügen kannst.

Ich weiß die Antwort leider nicht, aber bei deiner Frage stellt sich mir folgendes, wenn du in den nächsten ca. 20 Jahren dort nichts eintreiben kannst, was hast du davon den Titel zu vererben, ich denke da wird dann auch die restlichen 10 Jahre nichts zu holen sein.
Das "könnte" sein. Wenn die aber z.B. mal wirklich arbeiten, könnte ich oder die Erben doch Lohn pfänden. Oder die Banausen erben mal was? Wär doch möglich, oder?
oder bekommen eine hohe rente z.b.
moon73 am 5. August 2009 13:09 Wäre möglich, das stimmt.
wauuuuuu, das sind Aussichten! Danke
Wenn der Mieter schlau ist und in "Privatinsolvenz" geht, dann bekommst Du höchstens 6 Jahre einen kleinen Bruchteil der offenen Mietschulden (das kann, wenns dumm läuft 5€ im Monat sein-kommt auf die Gesamtschulden an) und danach ist der Mieter wieder schuldenfrei und Du gehst leer aus !!!!!
oder erhalten eine rentennachzahlung bei eintritt in das rentenalter.

ich weiß es auch nicht, würde mich aber sehr interessieren
ich meine bei jedem pfändungsversuch wird die frist untebrochen.
dass die 30jährige verfallsfrist eines zur zwangsvollstreckung geeigneten titels durch was auch immer unterbrochen werden könnte, ist mir gänzlich neu, aber das will nichts heißen. verjährungsfristen vor titulierung werden unterbrochen, gehemmt und beginnen von vorn, unter bestimmten voraussetzungen.
ein klares ja.
und bei mir haben die antworten nichts mit glauben zu tun. willst du 200 % sicher sein, kannst du die forderung notariell übertragen, aber das ist absolut nicht notwendig.

ein titel gilt generell 30 jahre und kann NICHT vererbt werden
seltsam das ich als erbe nach vorlage des erbscheins über einem gerichtsvollzieher erfolgreich pfänden lassen konnte.
wieso nicht? er ist grundsätzlich doch teil des vermögens des erblassers! wäre er nicht vererbbar, könnte ein schuldner sich ja über den tod des gläubigers entschulden! kann ja wohl nicht sinn eines dreissig jahre gültigen titels sein?!
ausserdem kann ich einen schuldtitel auch verkaufen.
Das glaube ich erst, wenn ich das gelesen haben. Wo steht das? Ich bin nur an tatsächlichen Rechtsinformationen interessiert, und nicht daran, was jemand glaubt!
ich schreibe ´nichts vom glauben sonder vom wissen. google wird auch dir weter helfen unter schuldtitel erbe suchen.
Danke, Ich glaube^^, Du hast mir wirklich weiter geholfen. Die Juriterei macht mir abgesehen von dem Ärger, richtig Spaß.
Dann lese mal bitte was passiert, wenn Dein Schuldner in Privatinsolvenz geht. Glaube nicht, dass Dir die Juristerei noch Spass macht:
http://www.sozialleistungen.info/con/themen/privatinsolvenz.html
Danke für die Info, war sehr lehrreich. Hoffentlich hab ich das richtig verstanden. Ist es besser Titel für 30 J. anzustreben und einem Rückzahlungsplan wie bei priv. Insolvenz nicht zuzustimmen? Der Mietbetrüger ist immerhin KfZ-Mechaniker, vielleich fängt er doch mal an zu arbeiten und dann Lohnpfändung??Mal sehen, wie es weiter geht.
zählt der nicht zum vermögen? ich kann ihn doch auch verkaufen, abtreten, übereignen...
Bist Du sicher? Weißt Du zufällig, wo das steht?
ich bin mir 100% sicher. den titel kannst du auch z.b. an einer inkassofirma verkaufen.
Kennst Du zufällig deren Konditionen? Wieviel %
das ist bei jedem unterschiedlich. da muss du leider nachfragen. viele kaufen nur mehere schuldtitel im paket auf oder nur eineltitel mit hoher summe.
Weißt Du zufällig, ob es auch so was wie eine Unterbrechung der 30 J. gibt? Und dann die Zeit neu anfängt zu zählen? Ich glaub, mal sowas gehört zu haben? DankDir im Voraus.
Wenn der Mieter in Privatinsolvenz geht, dann bekommst Du höchstens 6 Jahre einen kleinen Bruchteil der offenen Mietschulden und danach ist der Mieter wieder schuldenfrei und Du gehst leer aus !!!!!
wenn das wörtchen wenn nicht wäre.