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kann man einen teilselbstständigkeit machne, auch wenn man alg1 oder hartz4 empfänger ist

gefragt von Je LaJe La am 29.06.2008 um 10:58 Uhr

umwandeln von einer vollen selbstständigkeit in eine teilselbstständigkeit, auchw enn man evt. keinen Anspruch hat?


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Reply


anonym
beantwortet von gemaalsa am 29. Juni 2008 11:30
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Ich glaube schon. Du musst es nur melden. Die behörden sin froh, wen sich einer selbständig macht. Es gibt ja auch noch Zuschuss. Genauere Auskunft gibt dir natürlich deine Behörde.


anonym
beantwortet von minnnni am 30. Juni 2008 17:19
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Einem selbstständigen SGBII Empfänger wird seit dem 1.1.08 durch neue Verordnungen das Leben sehr schwer gemacht.Man braucht starke Nerven und viel Insider Wissen über Hartz 4 um zu seinem Recht zu Kommen. MfG minnnni




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