umwandeln von einer vollen selbstständigkeit in eine teilselbstständigkeit, auchw enn man evt. keinen Anspruch hat?
Ich glaube schon. Du musst es nur melden. Die behörden sin froh, wen sich einer selbständig macht. Es gibt ja auch noch Zuschuss. Genauere Auskunft gibt dir natürlich deine Behörde.
Einem selbstständigen SGBII Empfänger wird seit dem 1.1.08 durch neue Verordnungen das Leben sehr schwer gemacht.Man braucht starke Nerven und viel Insider Wissen über Hartz 4 um zu seinem Recht zu Kommen. MfG minnnni