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Kann man einen Staatsanwalt anzeigen?

gefragt von WilliPahl am 17.01.2009 um 16:19 Uhr

In meiner Schadenersatzklage bezichtigte mich die ehemalige Mieterin des Versicherungsbetruges. Die Katzenscheiße von 14 Katzen tropfte durch die Decke in unsere Ehebetten.Sie hat auch 6 Zeugen präsentiert, die nachweislich uneidliche Falschaussagen vor dem AG gemacht haben. Zeugen der Beklagten: Ihr Sohn, ihr Arbeitgeber ein Priester und 2 Kaplane!! Beispiele: - Zeuge behauptet, sich zu erinnern, da ein Gewitter war. Wetteramt: kein Gewitter! - Zeugin: Wohnung nach Auszug (20 Tage später) keine Schäden. Auf Anraten der Polizei hatte ich aber sofort, um weitere Schäden zu vermeiden, das Zylinderschloß mit Mann und Freundin/Zeugin ausgetauscht. Kaufbeleg liegt dem Gericht vor. Wir haben selbst beobachtet, daß ehemalige Mieterin mit Zeugin vor verschlossener Tür standen. - Zeuge Sohn der Beklagten beeidet, hätte meinen Sohn angerufen, der die von mir angeblich eingesperrten Katzen befreit hat. Mein Sohn: wußte von nichts, hat das schriftlich bestätigt.
Staatsanwalt hat meiner Anzeige "keine Folge" geleistet. Begründung: " Die Klageführerin (ich) hält es offensichtlich für sachdienlich, sämtliche Zeugen, die nicht in ihrem Sinne aussagen, anzuzeigen!

Obwohl 2 vereidigte Gutachter und div. Fotomaterial die Schäden bewiesen haben, hält er mich für "unglaubwürdig.


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 17. Januar 2009 16:20
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Mein Rat: Such Dir einen Anwalt, der Deine Interessen vertritt.


Bluehead
beantwortet von Bluehead am 17. Januar 2009 16:22
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Das du gerne anzeigst scheint ja so zu sein, wenn du mal den Titel deiner Frage durchliest.

Wegen was würdest du den STA denn anzeigen? Weil er dich nicht ernst nimmt?

Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, aber sonst.

Kommentar von amiria71 am 17. Januar 2009 16:23

DH

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 17. Januar 2009 16:26

DH; Sachvortrag scheint mir ein wenig wirr

Kommentar von WilliPahl am 17. Januar 2009 16:40

Glaubt jemand wirklich, ich zeige jemanden gern an? Ich vertrete mein Recht, es geht um € 15.000 Schadenersatz. Meineid ist eine Straftat auch Anstiftung zur Falschaussage. Und die wollen gegnerischer RA und Staatsanwalt unter "den Teppich kehren". Einer schreibt vom andern "blödsinn" ab: "Vermieterin" hat die Katzen der "Mieterin ncht artgerecht gehalten"!! Noch mehr???

Kommentar von A8b38e823c859c53e300b1f58cf2f716smallBluehead am 17. Januar 2009 16:44

Wie sollen wir das denn von hier aus mit deinem kurzen Text beurteilen? Von welchen Umständen hätten wir hier Kenntnis, die deine Glaubwürdigkeit belegen oder widerlegen könnten? Dein Text gibt wieder, das du viel anzeigst, und das ist anscheinend ein Faktum, ist es nicht? Sag ehrlich, was erwartest du von der GF-Gemeinde, aufgrund von 5 wirren Sätzen eine "kompetente" Rechtsberatung, die du nur gelten lässt, wenn sie in deinem Sinne ist?

Kommentar von WilliPahl am 17. Januar 2009 17:11

dk. für Deine Meinung. hast ja auch Recht. GF gibt mir aber auch Gelegenheit, mir meine Wut (insbesondere in den heutigen Zeit) abzureagieren. Mein Mann 75 j, 3 Schlaganfälle und ich 65 J. haben mit sehr viel Anstrengung und Entbehrungen die Dachwohnung ausgebaut, damit wir im Alter ein Zubrot für unsere kleine Rente haben. Außerdem wär ich ja blöd, wenn ich mich nicht wehren würde. Glaubst Du, daß man nachweislichen Falschaussagen nicht begegnen soll?. Solche Leute treffen nächstes mal einen Schwächeren und glauben "Lügen regiert die Welt";

Kommentar von A8b38e823c859c53e300b1f58cf2f716smallBluehead am 17. Januar 2009 18:33

Natürlich solltest du dich wehren, wenn du glaubst, das man dir Unrecht tut. Und du solltest das mit allen rechtstaatlichen Mitteln auch tun. Dazu gehört es, eine kompetente rechtsanwaltliche zu finden. Nichts dagegen bringt es, sich mit dem Staatsanwalt zu zanken. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, das weisst du doch.

Kommentar von WilliPahl am 17. Januar 2009 19:15

Danke, Deine Meinung hat mir geholfen. Das Leben ist viel zu schön, um sich auch noch über eine dummen Staatsanwalt aufzuregen.


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 17. Januar 2009 16:22
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Ups...ob man einen Staatsanwalt anzeigen kann/darf solltest du beim Anwalt erfragen.

die Story klingt wie ein Roman Abschnitt. Gewitter, Katzen, falsche Zeugen...sorry, aber es klingt wie ein schlechter Film

Kommentar von WilliPahl am 17. Januar 2009 16:31

Richtig, ist seit 2 Jahren schlechter Film. Der Gutchter der AllianzHaftpflicht wollte schon längst zahlen. Der Priester ist inzwischen von seinem Arbeitgeber des Amtes enthoben!! Hab schon mal überlegt, Text für den "Bullen von Tölz" zu schicken!!

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 17. Januar 2009 16:48

Lach ..freut mich zu lesen, dass du deinen Humor durch den ganzen Mist nicht verloren hast. Ich wollte dir mit meinem Humor auch wirklich nichts böses..mußte es aber trotzdem mitteilen.


schildi
beantwortet von schildi am 17. Januar 2009 16:22
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nimm dir einen Anwalt


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 17. Januar 2009 16:21
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zu faul deinen Text zu lesen...aber: JA man kann auch einen Staatsanwalt anzeigen...warum auch nicht...ist doch auch ein Mensch der mal Fehler machen kann!



anonym
beantwortet von ArnoNestler am 17. Januar 2009 16:23
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Ja. Ein guter Anwalt muss wohl sein. Wenn die Gegner veruteilt werden, brauchst du ihn ja nicht mal bezahlen. Das muss dann der Verurteilte tragen.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 17. Januar 2009 16:23
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Man kann jede natürliche und juristische Person verklagen.

Du solltest Dich nicht abschrecken lassen, wenn manche Behauptungen des Anwaltes offenbar unsinnig sind. Würde mich aber dann doch von einem Anwalt vertreten lassen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 19. Januar 2009 14:35
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Da kann nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde helfen ! Als du den Schaden gemeldet hattest war doch bestimmt ein Sachverständiger zur Schadenfeststellung in der Wohnung ? Man lässt einen Zeugen nie vereidigen, und in solch einem Fall schon gar nicht ! Du müsstest mindestens zwei Zeugen bringen die das Gegenteil aussagen können !

Der Staatsanwalt will das Verfahren abwürgen, denn Falschaussage unter Eid nicht unter einem Jahr !

Kommentar von WilliPahl am 19. Januar 2009 18:16

dk für deine sahliche Hilfe. Schließe Mietverträge nur ab, wenn Mieter mir priv. Haftpflichtversicherung (bez.) vorlegen,in der Mietwohnung und Haustiere eingeschlossen sind. Wg. ablehnender Haltung der Mieterin habe ich die Allianz angerufen und Gutachter der Allianz hat alles aufgenommen. Habe 2 Übernahmeschreiben der Allianz und alle Reparaturen (versüfften Holzboden durch Katzen) machen lassen um schnell weiter zu vermieten. Zuvor hatte zwangsweise wg. Schneedruck der Gutachter meiner Gebäude-Vers. alles begutachtet und auch fotografiert. Allianz wollte dann doch nicht zahlen, weil Mieterin behauptete, ich mache "Versicherungsbetrug". War bis zur Rente auch noch mein AG. Mieterin brachte 6 Zeugen, die nachweislich Falschaussagen gemacht haben. Wiso= Sprachrohr der Verbraucherzentrale will den Fall aufnehmen wg neuem Mietgesetz, daß Vermieter Haustiere nicht verbieten kann. Ich habe nichts gegen Kinder und Tiere, nur gegen unerzogene. Hier "hinkt" die Gesetzgebung noch gewaltig. Kenne viele Hausbesitzer, die es leid sind wg. der Schäden zu vermieten.


Shark
beantwortet von Shark am 17. Januar 2009 16:23
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Die Staatsanwaltschaft nicht, weil sich nur menschen strafbar machen können. Den konkreten staatsanwalt kann man sehr wohl anzeigen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 17. Januar 2009 16:47
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Priester und Kaplane lass es lieber ! Die geben sich nicht aus Blödsinn für so eine Aussage her !

Kommentar von WilliPahl am 17. Januar 2009 17:02

dk für den Rat. Hast Du Angst vor Obrigkeiten? Priester ist inzwischen aus dem Dienst, hatte falsche Krankenbescheinigung für seine Köchin, meine ehemalige Mieterin, ausgestellt. Wollte damit beweisen, daß vereidigter Gutachter nie hier war. Ist wirklich schlechter Krimi!

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 17. Januar 2009 17:44

Stimmt! Ist wirklich ein schlechter Krimi, der ihnen kein Mensch abkauft!!!!!!Lieber williPahl,

ich würde es mal mit psychologischer Behandlung versuchen

Kommentar von WilliPahl am 17. Januar 2009 19:07

st alles aktenkundig! Mit persönlichen Angriffen stellst Du Dir nur ein Armutszeugnis aus. So kann man nicht diskutieren, bringt keinen weiter. Denk nächstes mal nach, bevor Du schreibst.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 18. Januar 2009 00:54

Wer greift denn hier wen an? Armutszeugnisse stellen sich immer diejenigen aus, die nicht in der Lage sind, ihre probleme in der realität zu lösen und sich deshalb des internets bedienen.

Kommentar von WilliPahl am 18. Januar 2009 13:23

An "Volker13: scheinst wirklich ncht zu wissen, was Du schreibst, schau mal Deine Fragen unter Deinem Profil an!! Hast wohl selber größte Probleme, Verträge einzuhalten? Eheversprechen, Mietverträge. Besser Du antwortest mir nicht mehr. Suche nur sachliche positive Auseinandersetzung mit, keine niveaulose Hinweise wie "soll Psychologische Behandlung"... Scheinst nicht fähig, das Thema zu begreifen: Schadenersatzabwehr durch Meineid


anonym
beantwortet von Penibly am 17. Januar 2009 19:45
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Was anderes: Hast du die Tierquälerei dem Tierschutz oder dem Veterinäramt gemeldet? Wenn nicht: Könntest du das bitte gleich nachholen?!

Kommentar von WilliPahl am 18. Januar 2009 13:36

Dk für Deinen Hinweis. Sämtliche verwahrlosten Katzen 1 nicht kastrierter Kater, 2 Kätzinnen und 14 Junge habe ich mit Hilfe Tierschutz und Veterinäramt eingefangen. Wurden alle eingeschläfert. Mieterin durfte in neue Wohnung keine Tiere. Hatte ihr Katzenpille empfolen, aber manche wollen nicht verstehen. Bin froh, daß die Mieterin von allein ausgezogen. Dazu fällt mir der Spruch ein: "So wie der Herr, so sein Geschehr/Geschirr)! Katzen sind sehr sensible saubere Tiere, aber sie müssen auch die Möglichkeit dazu haben. Daß wir "Verantwortung" haben für unsere Erde, ganz besonders auch für die,die uns anvertraut durch unseren Schöpfer, ist für viele ein Fremdwort. Schöpfer, ist für viele ein Fremdwort.


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