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kann man einen scheck noch monate später einlösen?

gefragt von peach24peach24 am 20.08.2009 um 21:39 Uhr

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Smash
beantwortet von Smash am 20. August 2009 21:46
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Hilfreichste Antwort

Scheckgesetz

Artikel 29

(1) Ein Scheck, der in dem Land der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden.

Die Schecks "können" nach Ablauf dieser Frist noch eingelöst, sie müssen es aber nicht.

(Ausslandsschecks ist die Frist 70 Tage).


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anonym
beantwortet von kruemel70 am 20. August 2009 21:40
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Aber selbstverständlich! Problematisch wird es nur, wenn das Konto irgendwann nicht mehr existiert.

Kommentar von Simple_avatar3smallpeach24 am 20. August 2009 21:45

würde man merken wenn die summe schon auf anderem wege ausgezahlt worden wäre, ist nämlich ne nachzahlung von letztem jahr und ich weiß nicht ob die summe nicht schon eingegangen ist. der scheck wurde an die alte adresse geschickt und erst jetzt nachgesandt...


Romilda12345
beantwortet von Romilda12345 am 20. August 2009 21:40
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ja muss mal aufs verfalldatum schauen


Sonne14
beantwortet von Sonne14 am 20. August 2009 21:41
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wenn der scheck nicht befristet ausgestellt wurde, dann schon!


Chris1114
beantwortet von Chris1114 am 20. August 2009 21:42
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Ja klar, Geld verfällt nicht. Abgesehen von einer Inflation :D


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