
Scheckgesetz
Artikel 29
(1) Ein Scheck, der in dem Land der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden.
Die Schecks "können" nach Ablauf dieser Frist noch eingelöst, sie müssen es aber nicht.
(Ausslandsschecks ist die Frist 70 Tage).
Aber selbstverständlich! Problematisch wird es nur, wenn das Konto irgendwann nicht mehr existiert.
würde man merken wenn die summe schon auf anderem wege ausgezahlt worden wäre, ist nämlich ne nachzahlung von letztem jahr und ich weiß nicht ob die summe nicht schon eingegangen ist. der scheck wurde an die alte adresse geschickt und erst jetzt nachgesandt...

wenn der scheck nicht befristet ausgestellt wurde, dann schon!

Ja klar, Geld verfällt nicht. Abgesehen von einer Inflation :D