Wir besitzen eine Immobilie und möchten diese verkaufen. Aufgrund der Wirtschaftskrise ist dieses jedoch nicht so einfach. Es bleibt uns wohl nichts anderes übrig als die Immobilie zu vermieten. Kann man in den Mietvertrag eine Klausel einfügen, dass das Haus zu räumen ist, wenn die Immobilie verkauft wurde???

Das kann man im gegenseitigen Einverständnis machen. Grundsätzlich brechen Verkauf oder Versteigerung nicht bestehende Mietverträge. Der Käufer oder Meistbietende im Verfahren hingegen hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, falls er Eigenbedarf geltend macht.

Nein , auch der neue Besitzer ist an alte Verträge gebunden.
wallyherz am 9. September 2009 09:34 kaufe ich ein haus mit mieter, kann ich die mieter eine kündigung schreiben wegen eigenbedraf, wenn ich da einziehen will
Biggi2000 am 9. September 2009 10:41 Grundsätzlich brechen Verkauf oder Versteigerung nicht bestehende Mietverträge. Der Käufer oder Meistbietende im Verfahren hingegen hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, falls er Eigenbedarf geltend macht.
Quelle; firstguardian
Was ist das für eine Immobilie?
Mietshaus, Einfamilienhaus, Bürohaus?
ja, das wäre erst mal interessant zu wissen...

solche klauseln sind unwirksam. kündigung wegen eigennutzung ist natürlich möglich, aber dann muss man auch wirklich dort einziehen. es sind schon vermieter erfolgreich auf schadenersatz verklagt worden, weil sie nach der kündigung nur ein paar monate in der wohnung lebten.
Warum die Klausel. Ein vermietetes Haus hat einen höheren Stellenwert, und vorallendingen wird kein Mieter kommen, wegen der unsicheren Mietung.
manni1937 am 9. September 2009 09:22 -so isses.

Sicher kann man das, ob du mit dieser Klausel allerdings einen Mieter findest ist fraglich,wer will schon die Kosten und Mühen eines Umzugs auf sich nehmen wenn er weiß,das er eventuell kurzfristig wieder ausziehen muß.....

kannst Du evtl. schon machen, aber Du wirst trotzdem die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten müssen. Erkundige Dich beim Haus- und Grundbesitzerverein, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Wo finde ich den Verein?
manni1937 am 9. September 2009 09:18 -Telefonbuch unter HAUS UND GRUND
da solltest du dann Mitglied werden , weil man ansonsten keine Auskunft bekommt.
Danke

Hat der Eigentuemer unter anderen zuerst Dir, als Mieter, die Immobilie zum Kauf angeboten? Haette er machen muessen.
Nein, als Mieter bleibst Du erstmal Mieter. Der Kaeufer ist an den laufenden Vertrag gebunden.
Biggi2000 am 9. September 2009 10:43 -Frage noch einmal lesen !!!

Das geht leider nicht. Möglich wäre evt. ein Zeitmietvertrag.
Geht das nicht nur im Gewerbe?
tommi36 am 9. September 2009 10:37 nö, nicht das ich wüßte: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/mietvertrag/mietvertrag_mietdauer.htm

wenn du ein mieter hast und du das haus verkauft hast bekommt der mieter eine kündigung wegen eigenbadarf,weil er selber einziehen möchte und schon muss er ausziehen, aber häuser mit mieter sind schlechter zu verkaufen

Du kannst es erst im guten versuchen, aber sage dem Mieter gleich, dass du sonst eine Klage wegen Eigennutzung stellst...
DH . beste Antwort