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Kann man einen Mieter kündigen wenn die Immobilie verkauft wird?

gefragt von meckerziege am 09.09.2009 um 9:11 Uhr

Wir besitzen eine Immobilie und möchten diese verkaufen. Aufgrund der Wirtschaftskrise ist dieses jedoch nicht so einfach. Es bleibt uns wohl nichts anderes übrig als die Immobilie zu vermieten. Kann man in den Mietvertrag eine Klausel einfügen, dass das Haus zu räumen ist, wenn die Immobilie verkauft wurde???

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Mietvertrag x 755 Mieter x 729 Immobilienverkauf x 32

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 9. September 2009 09:14
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Das kann man im gegenseitigen Einverständnis machen. Grundsätzlich brechen Verkauf oder Versteigerung nicht bestehende Mietverträge. Der Käufer oder Meistbietende im Verfahren hingegen hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, falls er Eigenbedarf geltend macht.

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 9. September 2009 09:16

DH . beste Antwort


Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 9. September 2009 09:12
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Nein , auch der neue Besitzer ist an alte Verträge gebunden.

Kommentar von 60a96d410791b58581a6ff00705192a9smallwallyherz am 9. September 2009 09:34

kaufe ich ein haus mit mieter, kann ich die mieter eine kündigung schreiben wegen eigenbedraf, wenn ich da einziehen will

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 9. September 2009 10:41

Grundsätzlich brechen Verkauf oder Versteigerung nicht bestehende Mietverträge. Der Käufer oder Meistbietende im Verfahren hingegen hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, falls er Eigenbedarf geltend macht.

Quelle; firstguardian


Silvie1407
beantwortet von Silvie1407 am 9. September 2009 09:13
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Nein, Kauf bricht nicht Miete.


anonym
beantwortet von Malustra am 9. September 2009 09:30
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Was ist das für eine Immobilie?

Mietshaus, Einfamilienhaus, Bürohaus?

Kommentar von guterwolf am 9. September 2009 09:49

ja, das wäre erst mal interessant zu wissen...


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 9. September 2009 09:15
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solche klauseln sind unwirksam. kündigung wegen eigennutzung ist natürlich möglich, aber dann muss man auch wirklich dort einziehen. es sind schon vermieter erfolgreich auf schadenersatz verklagt worden, weil sie nach der kündigung nur ein paar monate in der wohnung lebten.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 9. September 2009 09:14
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Warum die Klausel. Ein vermietetes Haus hat einen höheren Stellenwert, und vorallendingen wird kein Mieter kommen, wegen der unsicheren Mietung.

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 9. September 2009 09:22

-so isses.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 9. September 2009 09:14
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Sicher kann man das, ob du mit dieser Klausel allerdings einen Mieter findest ist fraglich,wer will schon die Kosten und Mühen eines Umzugs auf sich nehmen wenn er weiß,das er eventuell kurzfristig wieder ausziehen muß.....


istie
beantwortet von istie am 9. September 2009 09:13
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kannst Du evtl. schon machen, aber Du wirst trotzdem die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten müssen. Erkundige Dich beim Haus- und Grundbesitzerverein, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Kommentar von meckerziege am 9. September 2009 09:16

Wo finde ich den Verein?

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 9. September 2009 09:18

-Telefonbuch unter HAUS UND GRUND

da solltest du dann Mitglied werden , weil man ansonsten keine Auskunft bekommt.

Kommentar von meckerziege am 9. September 2009 09:19

Danke


hajottka
beantwortet von hajottka am 9. September 2009 09:13
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Nein, der Mietvertrag ist bindend


Nellina
beantwortet von Nellina am 9. September 2009 09:14
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Hat der Eigentuemer unter anderen zuerst Dir, als Mieter, die Immobilie zum Kauf angeboten? Haette er machen muessen.

Nein, als Mieter bleibst Du erstmal Mieter. Der Kaeufer ist an den laufenden Vertrag gebunden.

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 9. September 2009 10:43

-Frage noch einmal lesen !!!


tommi36
beantwortet von tommi36 am 9. September 2009 09:14
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Das geht leider nicht. Möglich wäre evt. ein Zeitmietvertrag.

Kommentar von meckerziege am 9. September 2009 09:17

Geht das nicht nur im Gewerbe?

Kommentar von 54a9f616b4fcf9efc12174b6ada1de3csmalltommi36 am 9. September 2009 10:37

wallyherz
beantwortet von wallyherz am 9. September 2009 09:14
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wenn du ein mieter hast und du das haus verkauft hast bekommt der mieter eine kündigung wegen eigenbadarf,weil er selber einziehen möchte und schon muss er ausziehen, aber häuser mit mieter sind schlechter zu verkaufen


dela250
beantwortet von dela250 am 9. September 2009 09:13
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nein, wo sind wir denn? ausserdem: google fragen


Poppey17262
beantwortet von Poppey17262 am 9. September 2009 09:13
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Du kannst es erst im guten versuchen, aber sage dem Mieter gleich, dass du sonst eine Klage wegen Eigennutzung stellst...

Kommentar von 577a75e6b653adb182be39cc0318656dsmalldela250 am 9. September 2009 09:14

was hat verkauf mit eigennutzung zu tun??????????

Kommentar von 380481fe0f6b3fc940509294c61a0f63smallistie am 9. September 2009 09:18

Eigenbedarf muss nachgewiesen werden.

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 9. September 2009 09:20

-an der Frage vorbei geantwortet.


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