Nehmen wir an mein Freund wäre Künstler/Sänger und hieße mit bürgrlichen Namen "Jochen Wieland". Er hat sich im semi-professionellen Bereich in Deutschland unter dem Namen "JoWi" Popularität verschafft. In den 80er Jahren gab es in England eine Band, die für eine kurze Zeit internationalen bekannt war unter dem Namen "JOWI".
Die Genres (Musikrichtungen) der beiden genannten Künstler(-gruppe) sind grundliegend verschieden. Und heutzutage kennt man EIGENTLICH auch nicht die Gruppe aus den 80er Jahren.
HIER NUN DIE FRAGE:
Darf mein Freund den Namen "JoWi" ohne Probleme nutzen? Das Logo ist so wie auch die Musik grundliegend anders.
Bitte um fachkompetente Antworten & vielen Dank!
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Es spielt keine Rolle, ob die Musik und das Logo anders ist. Wenn der Name geschützt ist, darf er diesen nicht in der geschützen Branche nutzen.
In Deutschland scheint jedoch keine solche Marke eingetragen zu sein: https://dpinfo.dpma.de
(Dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung, sondern nur eine Meinung.)
Ich glaube, wirklich fachkompente Antworten kann Dir ein Anwalt für Markenrecht geben. Und der wird um diese Zeit wahrscheinlich nicht am PC sitzen und GF-User sein :-)
Naja...dass es bei GF keine Anwälte gibt, würde ich nicht so einfach bestätigen!
Das stimmt, ich finde nur gerade bei juristischen Fragen antworten häufig User, die keine Ahnung haben :-)
Denke nicht, oder müsste es zumindest mit dem Management der Band absprechen.
Das klingt gut...bzw. ein Repräsentant im Land selbst?! Oder könnte man die GEMA da zu Rate ziehen?
Wenn das die Plattenfirma ist, ja. Mann könnte es versuchen. Besteht die Band noch?
Nein, haben sich in den 90ern getrennt & aufgelöst!

Lory Glory musste sich auch anders nennen ,weil es den Namen schon gab
Heissen die jetzt LoGlo???
attaatta am 14. Januar 2009 17:22 ne lorielle london

Künstlernamen lassen sich die Leute schützen, also darf ihn auch kein anderer mehr benutzen!
Ist denn ein Künstlername = ein Markenname???
Nein, aber sowas wird auch durch eine Marke geschützt. Wie gesagt: Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, müsst ihr in jedem Fall zu einem Anwalt. Auch wenn z.B. JoWi hier in Deutschland nicht geschützt ist und ihr im Ausland aktiv werdet, wo es geschützt ist, habt ihr auch ein Problem. Oder wenn etwas ähnliches geschützt ist. Usw usf. Am sichersten ist es immer noch eine eigene Marke einzutragen und abzuwarten, ob jemand dagegen protestiert.