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Kann man einen Künstlernamen schützen???

gefragt von mikkromanager am 14.01.2009 um 16:45 Uhr

Nehmen wir an mein Freund wäre Künstler/Sänger und hieße mit bürgrlichen Namen "Jochen Wieland". Er hat sich im semi-professionellen Bereich in Deutschland unter dem Namen "JoWi" Popularität verschafft. In den 80er Jahren gab es in England eine Band, die für eine kurze Zeit internationalen bekannt war unter dem Namen "JOWI".

Die Genres (Musikrichtungen) der beiden genannten Künstler(-gruppe) sind grundliegend verschieden. Und heutzutage kennt man EIGENTLICH auch nicht die Gruppe aus den 80er Jahren.

HIER NUN DIE FRAGE:

Darf mein Freund den Namen "JoWi" ohne Probleme nutzen? Das Logo ist so wie auch die Musik grundliegend anders.

Bitte um fachkompetente Antworten & vielen Dank!


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svanny
beantwortet von svanny am 14. Januar 2009 16:47
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Es spielt keine Rolle, ob die Musik und das Logo anders ist. Wenn der Name geschützt ist, darf er diesen nicht in der geschützen Branche nutzen.

In Deutschland scheint jedoch keine solche Marke eingetragen zu sein: https://dpinfo.dpma.de

(Dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung, sondern nur eine Meinung.)

Kommentar von mikkromanager am 14. Januar 2009 16:51

Ist denn ein Künstlername = ein Markenname???

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 14. Januar 2009 16:54

Nein, aber sowas wird auch durch eine Marke geschützt. Wie gesagt: Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, müsst ihr in jedem Fall zu einem Anwalt. Auch wenn z.B. JoWi hier in Deutschland nicht geschützt ist und ihr im Ausland aktiv werdet, wo es geschützt ist, habt ihr auch ein Problem. Oder wenn etwas ähnliches geschützt ist. Usw usf. Am sichersten ist es immer noch eine eigene Marke einzutragen und abzuwarten, ob jemand dagegen protestiert.


anonym
beantwortet von Divine38 am 14. Januar 2009 16:47
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Ich glaube, wirklich fachkompente Antworten kann Dir ein Anwalt für Markenrecht geben. Und der wird um diese Zeit wahrscheinlich nicht am PC sitzen und GF-User sein :-)

Kommentar von mikkromanager am 14. Januar 2009 16:52

Naja...dass es bei GF keine Anwälte gibt, würde ich nicht so einfach bestätigen!

Kommentar von Divine38 am 14. Januar 2009 17:10

Das stimmt, ich finde nur gerade bei juristischen Fragen antworten häufig User, die keine Ahnung haben :-)


anonym
beantwortet von AndersJacobsen am 14. Januar 2009 16:47
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Denke nicht, oder müsste es zumindest mit dem Management der Band absprechen.

Kommentar von mikkromanager am 14. Januar 2009 16:53

Das klingt gut...bzw. ein Repräsentant im Land selbst?! Oder könnte man die GEMA da zu Rate ziehen?

Kommentar von AndersJacobsen am 14. Januar 2009 16:54

Wenn das die Plattenfirma ist, ja. Mann könnte es versuchen. Besteht die Band noch?

Kommentar von mikkromanager am 14. Januar 2009 16:56

Nein, haben sich in den 90ern getrennt & aufgelöst!


attaatta
beantwortet von attaatta am 14. Januar 2009 16:48
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Lory Glory musste sich auch anders nennen ,weil es den Namen schon gab

Kommentar von mikkromanager am 14. Januar 2009 16:53

Heissen die jetzt LoGlo???

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 14. Januar 2009 17:22

ne lorielle london


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 14. Januar 2009 16:48
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Künstlernamen lassen sich die Leute schützen, also darf ihn auch kein anderer mehr benutzen!


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