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Kann man einen jugendlichen (15) wegen einer kleineren ordnungswidrigkeit bestrafen?

gefragt von Faultier am 08.11.2008 um 22:43 Uhr

z.B. skaten vorm rathaus

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owig x 2

MuskeTier
beantwortet von MuskeTier am 8. November 2008 22:44
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Das gibt lebenslänglich!


anonym
beantwortet von Scodero am 8. November 2008 22:55
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Todesstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung


grisu05
beantwortet von grisu05 am 8. November 2008 22:46
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Du sicher nicht. Aber bitte: Wie weit sind wir schon, daß man wegen so einer Lappalie bestraft werden soll?


Freddie76
beantwortet von Freddie76 am 8. November 2008 22:45
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Kinderbergwerk!!! :-)


DieAbby
beantwortet von DieAbby am 8. November 2008 22:56
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naja wir in unserem kuhdorf (30.000 einwohner) haben sogar 2 skaterbahnen....da könnte ich verstehen, wenn die stadt da mukken macht, wenn man dann trotzdem vorm rathaus rumhängt...


kawadriver1
beantwortet von kawadriver1 am 8. November 2008 22:51
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Es sollte lieber Platz für solche Aktivitäten unsere Jugendlichen geschaffen werden anstatt zu strafen.Für alles hat man Geld nur dafür nicht.Alles ist und wird verboten.Du darfst das nicht,Du darfst dies nicht.Ist doch kein Wunder daß immer mehr ausflippen!


pippi60
beantwortet von pippi60 am 8. November 2008 22:49
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Genau diese Frage wurde doch schon mehrmals gestellt. So vor 2 bis 3 Monaten.

Kommentar von 69261e0821ec83052d5e712bdc044a30small78ersven am 8. November 2008 22:52

Wiederholungstäter?!

Kommentar von Faultier am 8. November 2008 22:54

ja vielleicht

Kommentar von Cc8e1a694051c84830414f19b605d74bsmallImnoturdarling am 9. November 2008 01:57

g


tommi36
beantwortet von tommi36 am 8. November 2008 22:47
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lol was soll denn da bestraft werden?


Tonica
beantwortet von Tonica am 8. November 2008 22:47
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Vielleicht mußt du ein paar Sozialstunden machen, aber so schlimm wirds nicht werden. L.G.


Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 8. November 2008 22:47
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Das ist ja wirklich ein grausames Verbrechen - Skaten - vorm Rathaus. Ich bin grad ratlos

Kommentar von 55e352120b1bd7026c2f8996215ffbddsmallWEISTDUS am 8. November 2008 22:57

Gut, daß Du nicht rad-los bist.


anonym
beantwortet von Bodenseher am 8. November 2008 22:46
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Wenn sie um viel Geld geSKATet haben dann schon


gigaGurke
beantwortet von gigaGurke am 8. November 2008 22:46
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toleranz is angesagt, immerhin is man mit 15 so beschäftigt damit das man darauf warted 16 zu werden (=heiraten und steuerbegünstigt werden^^) das man sich unmöglich auf sein tun und denken konzentrieren kann ;)

Kommentar von Faultier am 8. November 2008 22:47

ich bin der 15 jährige selbst xD

Kommentar von 1a04947ce2480d4a516c4ff0ad61b52dsmallgigaGurke am 8. November 2008 22:49

ich bin auch erst 15, und nur so ein tipp unter uns: sobalsde 16 bisd, musste sofort heiraten, dann musste weniger steuern zahlen, das darfst du nie vergessen!!! xD


medic
beantwortet von medic am 8. November 2008 22:45
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Strafmündig ist man ab 14....


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 8. November 2008 22:45
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Sicherlich nicht... es wird eine Verwarnung geben wenn er sich zu Unrecht auf dem Grundstück aufhielt. Aber mehr nicht....


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 8. November 2008 22:45
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Man kann gegen ihn für sowas ein Busgeld verhängen, für schwerere Delikte auch eine Jugendstrafe.

Strafmündigkeit ist ab 14.


78ersven
beantwortet von 78ersven am 8. November 2008 22:44
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Die Polizei mit Platzverweis, aber sonst? Was ist so schlimm an skaten?

Kommentar von Faultier am 8. November 2008 22:46

wie gesagt ich bin der jugendliche

Kommentar von 69261e0821ec83052d5e712bdc044a30small78ersven am 8. November 2008 22:49

A so..wat soll da groß passieren?..nix, wenn nichts beschädigt wurde


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 8. November 2008 22:44
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bisschen übung in toleranz...warst doch selbst auch mal jung.....man mault, wenn sie vor dem pc oder tv abhängen, aber auf der gass will sie auch keiner haben......meine güte

Kommentar von Faultier am 8. November 2008 22:45

ähm ich bin der jugendliche :D

Kommentar von 9731636c1addb31bb323f29e4e9f1a7fsmallwienochmal am 8. November 2008 22:46

oh ;-)

Kommentar von 55e352120b1bd7026c2f8996215ffbddsmallWEISTDUS am 8. November 2008 22:55

Wie sah die Strafe denn aus?

Kommentar von Faultier am 8. November 2008 22:59

ka wurde fotografiert von sonem kanusrigen hausmeister und wenn ich das nächste mal dahingehe(was ich tun werde) und der mcih sieht zeigt er das nette pic dem ordnungsamt..


anonym
beantwortet von Butan am 8. November 2008 22:44
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ja.wenn ein platzverweis ausgesprochen wurde und er sich nicht dran hält dann ja.


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