Meine Tante will tatsächlich ihren Golden Retriever als Erben einsetzen. Ich bin nicht scharf auf ihr Geld, hätte aber dennoch grundsätzlich gerne gewußt, ob es eine Möglichkeit gibt, sowas anzufechten.
Das geht in Deutschland nicht. Tiere werden wie Gegenstände gehandelt und sind keine Menschen.

Kannste nicht anfechten, da die Tante den Hund nichts vererben kann, jedenfalls in Deutschland nicht. Hört sich aber schon so an, als wenn auf den Hund eifersüchtig bist. Adoptier die Töle doch, dann bekommste auch die Kohle.
Hier gibt es Ausführungen von kompetenter Seite: http://www.sr-online.de/sr3/1343/540888.html
Da Tiere nicht rechtsfähig sind, lässt das Gesetz die Einsetzung eines Tieres zum Erben nicht zu.

Anfechtung unnötig, denn sie kann den Hund nicht als Erben einsetzen, allerdings dich mit der Auflage, den Hund bis an sein (natürliches) Ende zu versorgen.
Schlag ihr das doch vor...
CrazyDaisy am 11. August 2008 11:16 Aber sei bitte nett zu dem Hund...
bommel65 am 11. August 2008 11:25 Ich schrieb doch bis zum natürlichen Tode ... :-)
Ich finde Hunde absolut knuffelig und wäre ich nicht mehr als vollzeit beschäftigt, hätte ich schon längst einen ...

denke schon! Pflichtteile bekommen die ANgehörigen sowieso!
Nein den Hund kannst Du nicht als Erben anfechten. Genausowenig wie Deine Tante den Hund als Erben einsetzen kann(Kann sie natürlich schon aber ist halt nicht gültig). Die könnte Ihr Geld höchstens dem Tierheim vermachen.