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Kann man einen Führerschein auch ohne MPU zurückbekommen?

gefragt von mephan am 06.11.2009 um 11:49 Uhr

Vor 10 Jahren wurde einem Bekannten der Führerschein mit 1,9 Promille eingezogen. Seitdem hat er kein Auto mehr, fährt nur noch mit Bus und Bahn und trinkt keinen Alkohol. Er behauptet nun, dass er den Führerschein jetzt nach 10-Jahresfrist auch so - ohne MPU oder andere Prüfungen etc zurückbekommt. Ich kann mir das nicht vorstellen! Wer kann etwas dazu sagen?


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mystress75
beantwortet von mystress75 am 6. November 2009 11:55
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Wenn er Gück hat...kann auch 15 Jahre dauern:

Ist das Konto in Flensburg rein, dann kann man 10 Jahre nach dem alkoholbedingten Entzug der Fahrerlaubnis versuchen, den Führerschein ohne MPU neu zu beantragen. Weiterhin sollte die Führerscheinakte dann keine Vorgänge aus der Zwischenzeit enthalten, insbesondere kein negatives MPU-Gutachten und keine abschlägigen Bescheide auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Auch sollte das alte Strafurteil nicht in der Führerscheinakte mehr enthalten sein.

Verlangt die Führerscheinstelle allerdings eine MPU, so sollte man sich dieser Maßnahme beugen, da nach dem neuesten Urteil des BVerwG vom 09.06.2005 diese Anordnung rechtmäßig ist. Man sollte dann entweder innerhalb der gesetzten Frist eine positive MPU beibringen oder den Antrag zurücknehmen (dann erfolgt keine Neueintragung in Flensburg) und bis zum Ablauf der 15jährigen Frist warten.

Man kann auch versuchen, die Führerscheinakte von Vorgängen säubern zu lassen, die älter als 10 Jahre sind. Zur "Säuberung" von Führerscheinakten nach §2 (9) STVG gibt es einen Beschluss des VG Darmstadt, der ebenfalls weiter unten aufgeführt wird.

Insgesamt ist die Regelung für "Altfälle" so verworren, dass man nicht pauschal sagen kann, ob eine Führerscheinneuerteilung ohne MPU bereits nach 10 Jahren (ist in der Praxis schon des öfteren vorgekommen) oder erst nach 15 Jahren (nach der neuesten Rechtssprechung des BVerwG) möglich ist.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2202


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anonym
beantwortet von fastlink am 6. November 2009 11:53
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Negativ. Ab 1,6 Promille wird sowieso stets eine MPU angeordnet. Wenn er seither nichts trinkt, dann ist das ja gut, nur sagen kann man viel, die Führerscheinbehöre möchte das gerne nachgewiesen haben, dass dem auch wirklich so ist - und der Nachweis wird innerhalb der MPU geliefert.

Worum macht er sich sorgen, wenn dem wirklich so ist ist die MPU kein Problem für ihn.

Kommentar von fastlink am 6. November 2009 12:00

Ei da fällt mir was ein, ich muss mich da korrigieren.

Es gibt tatsächlich eine 10 Jahresfrist, nach 10 Jahren werden die Verkehrsregistereinträge bezüglich Alkoholstraftaten gelöscht - (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG).

ABER - die 10 Jahresfrist beginnt erst 5 Jahre nach der Entzugsentscheidung, wenn in dieser Zeit keine neue Fahrerlaubnis beantragt wurde.

Das macht sodann 15 Jahre. Wenn er also noch 5 Jahre wartet, müsste alles erledigt sein, auch das mit der MPU.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 6. November 2009 11:50
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nein, ist nicht möglich


lukeskywalker1
beantwortet von lukeskywalker1 am 6. November 2009 11:50
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glaub ich nicht.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 6. November 2009 11:51
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Einmal angeordnet,wird es dabei bleiben,er wird das durchziehen müssen!



anonym
beantwortet von lolana168 am 6. November 2009 11:51
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MPU kommt er nicht drum rum. Aber mittlerweile ist es nicht mehr ganz sooo schlimm zu bestehen. Vorher informieren halt denn es gibt viele tipps dafür.


helrich
beantwortet von helrich am 6. November 2009 11:51
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Nein. Da ist der Wunsch der Vater des Gedanken.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 6. November 2009 11:51
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Meines Wissens gibt es diese 10-Jahres-Frist tatsächlich.


Tastoom
beantwortet von Tastoom am 6. November 2009 11:52
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Ja, im Führerschein Lotto kräftig mitspielen.

Jetzt wo Dein Bekannter nicht mehr trinkt, hat er die paar Euro ja übrig.


moluwo
beantwortet von moluwo am 6. November 2009 11:53
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bitmap
beantwortet von bitmap am 6. November 2009 11:54
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anonym
beantwortet von wwwvphhde am 7. November 2009 10:46
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Mit Entziehung der FE beginnt nach 5 Jahren die Tilgungsfrist, die bei Drogen/ Alkoholdelikten 10 Jahre beträgt. Einträge werden bei weiterer Unauffälligkeit nach Ablauf von 10 Jahren im Verkehrszentralregister gelöscht nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG.

Anträge auf Wiedererteilung innerhalb dieser dann 15 Jahre unterbrechen die Verjährungsfrist.

Gruss v.d. sonnigen Insel


anonym
beantwortet von Beta12 am 7. November 2009 17:24
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Nach 15 Jahren ohne das was dazu gekommen ist bekommt er seinen Führerschein so wieder. Ohne MPU. Nur Antag stellen. Da hat sich einiges geändert seit letztes Jahr. Mein Bekannter war sein zweimal los wegen Alkohol,er hat ihn auch beantragt Führungszeugniss ist sauber. Braucht nur noch Rotes-Kreuz machen,dann hat er ihn wieder. Fahrschule braucht er auch nicht mehr :-)


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