gamira am 06.07.2009 um 9:07 Uhr
Oder fällt das unter Sonstige Ausgaben oder unter noch etwas anderes? Meine Steuersoftware sagt mir das nicht genau bzw. ich stehe gerade auf dem Schlauch.. Es geht darum dass der Kopierer zu Hause ausschliesslich (oder fast) zu dienstlichen Zwecken genutzt wird im Arbeitszimmer.
Deine Frage ist ungenau. Wird der Kopierer für "dienstliche Zwecke" also für nicht selbständige Arbeit oder für selbständige Arbeit benutzt? Ich gehe mal davon aus du bis selbständig: Kopiere ist in volle Höhe als Betriebsausgabe anzusetzen. Den Betreibsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betreib veranlasst sind $ 4 IV EStG. Bis netto 150,00 EUR als sofort Abzugsfähig; ab 150,00 bis 1.000 EUR ist ein Sammelposten zu bilden und auf 5 Jahre abschreiben ( §6 IIa). Buch es auf GWG Sammelposten und schreiben auf 5 Jahre ab, wenn es innerhalb der Grenzen liegt.

Wenn du für deinen Job einen Kopierer brauchst, dann kannst du ihn voll und ganz von der Steuer absetzen, das musst du nicht mal über Werbungskosten laufen lassen. Ein Steuerberater wäre mittelfristig eine Überlegung wert.
Klar kannste das, denke mal so wie ich meine Hardware auch absetze:
Über 3 a 30% .
Das Finanzamt entscheidet wieviel der Gesamtsumme du absetzen kannst, und dann kannst ja wie ich zB über 3 Jahre abschreiben.
gilt nicht mehr seit den neuen abschreibungsregeln, siehe unten!
Absetzen ja, als Werbungskosten nein. Werbungskosten sind ale Aufwendungen, die mit dem Erlangen oder Erhalt einer Arbeit zusammenhängen - Fahrtkosten zum Arbeitsplatz zum Beispiel. Wenn der Kopierer betrieblich genutzt wird, sind die Anschaffungskosten betreiblicher Aufwand. Dann hängt es vom Preis ab, wie das Gerät abgesetzt wird: bis 150 € wird er sofort als Aufwand verbucht, von 150 € bis 1000 € ist er ein s.g. GWG und wird über 5 Jahre linear, d.h. jedes Jahr zu gleichen Teilen abgeschrieben. Über 1000 € ist es ein s.g. Anlagegut - die Abschreibung richtet sich dann nach einer Liste, die Du über das Internet abrufen kannst. Bei Bürogeräten sind das in der Regel auch 5 Jahre.
gamira am 10. Juli 2009 18:37 Danke sehr!

Sind Betriebsausgaben und Du kannst Ihnen über eine festgesetzte Mindestabschreibedauer absetzten, jedoch auch länger, wenn es Dir steuerlich in den Sinn kommt. Einmal entschieden ist jedoch eine spätere Korrektur nicht mehr möglich. AfA Tabellen sind im Internet kostenlos beim BMF zu erhalten.
gamira am 10. Juli 2009 18:37 Danke!
Wenn Sie von Selbständig reden gehe ich mal davon aus dass Sie ein Gewerbe betreiben und Umsatzstezuervoranmeldungen erstellen, richtig ? Also kein Freiberufler sind !
Dann gehört ein Kopierer zur Büroausstattung. Wenn er unter 150,- Euro netto gekostet hat und nur kopiert (also kein Multifunktionsgerät ist) kann er sofort über GWG abgeschrieben werden. Wenn er mehr gekostet hat oder ein MFP ist muss er über 4-5 Jahre abgeschrieben werden.
gamira am 10. Juli 2009 18:37 Danke sehr!
Unter Ladeneinrichtung oder Büroeinrichtung, und über 150 Euro Anschaffungskosten abschreiben
Denke schon, dass das Werbungskosten sind. Kann aber auch sein, dass es wie beim PC anteilig über 2-3 Jahre abgesetzt werden muss.
Genau richtig, Danke!
Vielen Dank für die freundliche Erklärung! Und ja, es geht um das Absetzen für die selbständige Tätigkeit - hat mir auf jeden fall geholfen.