gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kann man einen Ferrari eigentlich probefahren?

gefragt von Sarompas am 13.07.2009 um 16:02 Uhr

Oder ist das eher selten, auch als wirklich interessierter Käufer?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

auto x 23.300 ferrari x 40 probefahrt x 32

anonym
beantwortet von Regenmacher am 13. Juli 2009 16:03
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du mit einem Carrera oder Bugatti auf den Hof fährst, sicherlich. Aber wenn du noch die Hosenklmmern in den Hosenbeinen hast, bestimmt nicht!


sarrex
beantwortet von sarrex am 13. Juli 2009 16:02
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also wenn du dem richtigen klientel angehörst ist das wohl kein problem


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 13. Juli 2009 16:02
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, kann man.


oliverj
beantwortet von oliverj am 13. Juli 2009 16:04
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Meine Güte; frag doch einfach einen Deiner Freunde! Die werden Dir ihren sicher mal für nen Wochenende ausleihen!


Sascher
beantwortet von Sascher am 13. Juli 2009 16:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Klar kann man.


anonym
beantwortet von kohaku am 13. Juli 2009 16:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Selbst als interessierter Käufer kriegt man glaub ich nicht einfach einen Ferrari gekauft, oder?

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 13. Juli 2009 16:03

Doch, wieso denn nicht?!


anonym
beantwortet von broker am 13. Juli 2009 16:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du mußt mal bei avis gucken, die haben da eine fun car flotte, evtl. ist da was für dich dabei


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.