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Kann man einen ersetzt bekommen?

gefragt von Sonja77 am 04.12.2007 um 15:18 Uhr

Also, meine Tochter hatte letztes Wochenende besuch von einer 12jährigen Klassenkammeradin. Diese erbrach sich mitten auf den Kinderzimmer- Teppich in unserer Mietwohnung.(unbeabsichtigt) Ich bekomme den Fleck und den Geruch trotz schrubbens nicht heraus. Maße ca. 1m X 50cm. Übernimmt das die Haftpflicht der Eltern? Oder greift die bei einem Teppich nicht?


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Shira
beantwortet von Shira am 4. Dezember 2007 15:27
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Sehe ich auch so, die Haftpflichtversicherung muss für den Schaden aufkommen. Sie wird allerdings nur den Restwert des Teppichs ersetzen, nicht den Neupreis.

Kommentar von Sonja77 am 4. Dezember 2007 15:35

Woran macht man fest was der teppich noch wert ist? Wir haben den nämlich nicht verlegt, wir wohnen hier zur miete.

Kommentar von C8d3f6d10fc8cdba93db90ece3f90e6dsmallShira am 4. Dezember 2007 15:50

Ich denke mal, da wird jemand von der Versicherung vorbei kommen und den Wert des Teppichs schätzen.


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 4. Dezember 2007 15:19
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Müsste schon greifen!!! Einfach mal bei der Versicherung nachfragen!!!

Kommentar von Sonja77 am 4. Dezember 2007 15:37

ja, danke


Okotoks
beantwortet von Okotoks am 4. Dezember 2007 15:24
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Ich denke, dass ist ein klarer Fall von Haftplichtversicherung. Die Kameradin hat jemandem Fremden Schaden zugefügt.

Kommentar von Sonja77 am 4. Dezember 2007 15:37

Danke


jacqueline28
beantwortet von jacqueline28 am 4. Dezember 2007 15:31
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hast du schon mal versucht das ganze mit einem dampfgerät zu entfernen?? bei mir klappts immer super kein fleck kein geruch

Kommentar von Sonja77 am 4. Dezember 2007 15:34

Ich hab so ein Gerät leider nicht! Und geschrubbt habe ich wie eine bekloppte.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 4. Dezember 2007 15:39

Ausleihen vielleicht. Ich denke mal, dass die Versicherung zicken wird, wenn der Teppich nicht unwiederbringlich kaputt ist, nicht neu dazu und auch nur im Entferntesten eine Reinigungsmöglichkeit besteht.

Kommentar von A963d10996f83b3f34dda10d89bc6cffsmalljacqueline28 am 5. Dezember 2007 13:47

solche geräte kann man auch ausleihen für kleines geld ich glaube nämlich kaum das dir das die versicherung ersetzt weil der wiederbeschaffungswert zu gering ist oder wie man das nennt


anonym
beantwortet von uric1 am 4. Dezember 2007 15:26
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Hallo Sonja77,

es ist zwar schwer, hier im Vorfeld etwas zu sagen, aber ich denke auch, dass die Versicherung den Schaden übernimmt. Selbstverständlich kann es sein, dass die Versicherungsgesellschaft einen Sachverständigen hinzuzieht, der beurteilen kann, ob der Teppich tatsächlich neu gelegt werden muss.

Gruß uric

P.S. Dies ist kein rechtsverbindlicher Rat.

Kommentar von Sonja77 am 4. Dezember 2007 15:37

Danke, hab nur ein bisschen Angst, weil meine Tochter dies Mädchen das 1. Mal zu besuch hatte und ich nicht möchte das jemand meint ich würde das ausnutzen wollen.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 4. Dezember 2007 22:52
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Neben der Ansprache der Haftpflichtversicherung lohnt sich auch noch ein Blick in den Mietvertrag, der für solche Schäden oder für den Zeitpunkt des Auszuges auch eine Regelung enthalten könnte. Vielleicht gibt es dann noch mehr Gründe, über diesen Fleck hinwegzusehen (z.B. weil der Schaumrücken durch vertragsgemäßen Gebrauch zerbröselt ist, so daß der Teppich ohnehin wertlos ist).

Kommentar von Sonja77 am 5. Dezember 2007 10:55

Heißt? Neuer Teppich ja oder nein? Ich denke wir müssen eh einen neuen reinlegen. Der Teppich war total durhgeweicht. Sorry....nicht so lecker.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 10. Dezember 2007 16:54

Liebe Sonja77, einen neuen Teppich - würde ich sagen - müßt Ihr in keinem Falle reinlegen. Der "normale Abnutzungswert" wäre abzuziehen. Ich bin zwar auch gelegentlich Vermieter, aber bei solch einem Punkt habe ich immer ein Einsehen mit meinen Mietern.

Andererseits kann ein punktmäßiger Brandfleck hervorragend herausgestanzt und erneut eingepaßt werden.


anonym
beantwortet von CappuccinoMama am 5. Dezember 2007 08:05
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Versuche es mal mit einem Waschsauger (Shampooniergerät). Kann man auch mieten (im Baumarkt vermute ich mal). Hier wird eine Reinigungsflüssigkeit aufgesprüht und wieder abgesaugt, so dass der Teppich regelrecht gewaschen wird.

So ein Unglück passiert nun mal, da kann man nichts machen, allerdings solltest Du Dir die Kosten für das Gerät wieder von den Eltern des Mädchens holen.

Meiner Tochter wurde es früher auch öfters schlecht, sobald sie erkältet war, da war auch die ganze Matratze versaut - mit dem Waschsauger ging aber alles wieder raus!

Kommentar von Sonja77 am 5. Dezember 2007 10:56

Werds nochmal probieren, schließlich ist ja bald Weihnachten und ein neuer Teppich teuer.Danke


anonym
beantwortet von Richardio am 25. September 2008 11:39
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Wenn die Eltern eine gute Versicherung haben, wird diese ein Unternehmen beauftragen, welches den Zustand vor dem Schaden wieder herstellt. Ich hatte so einen Fall mit einem Laptop (Cola) und fragte zeitnah bei der Versicherung, die sagten mir, ich sollte den Laptop in eine Tüte luftdicht einpacken und einer Firma schicken. Nach 2 Wochen kam er und ging ohne probleme... vielleicht hat die Versicherung auch so eine Firma an der Hand... Rufen sie an und fragen sie nach... Die Eltern des Mädchens haben sicherlich verständnis und unterstützen sie, denn dafür sind sie Haftpflicht versichert. Sollten diese keine Haftpflicht haben, waren die Reinigungstips nicht schlecht...


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