Also, meine Tochter hatte letztes Wochenende besuch von einer 12jährigen Klassenkammeradin. Diese erbrach sich mitten auf den Kinderzimmer- Teppich in unserer Mietwohnung.(unbeabsichtigt) Ich bekomme den Fleck und den Geruch trotz schrubbens nicht heraus. Maße ca. 1m X 50cm. Übernimmt das die Haftpflicht der Eltern? Oder greift die bei einem Teppich nicht?
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Sehe ich auch so, die Haftpflichtversicherung muss für den Schaden aufkommen. Sie wird allerdings nur den Restwert des Teppichs ersetzen, nicht den Neupreis.
Müsste schon greifen!!! Einfach mal bei der Versicherung nachfragen!!!
ja, danke

Ich denke, dass ist ein klarer Fall von Haftplichtversicherung. Die Kameradin hat jemandem Fremden Schaden zugefügt.
Danke

hast du schon mal versucht das ganze mit einem dampfgerät zu entfernen?? bei mir klappts immer super kein fleck kein geruch
Ich hab so ein Gerät leider nicht! Und geschrubbt habe ich wie eine bekloppte.
Kabark am 4. Dezember 2007 15:39 Ausleihen vielleicht. Ich denke mal, dass die Versicherung zicken wird, wenn der Teppich nicht unwiederbringlich kaputt ist, nicht neu dazu und auch nur im Entferntesten eine Reinigungsmöglichkeit besteht.
jacqueline28 am 5. Dezember 2007 13:47 solche geräte kann man auch ausleihen für kleines geld ich glaube nämlich kaum das dir das die versicherung ersetzt weil der wiederbeschaffungswert zu gering ist oder wie man das nennt
Hallo Sonja77,
es ist zwar schwer, hier im Vorfeld etwas zu sagen, aber ich denke auch, dass die Versicherung den Schaden übernimmt. Selbstverständlich kann es sein, dass die Versicherungsgesellschaft einen Sachverständigen hinzuzieht, der beurteilen kann, ob der Teppich tatsächlich neu gelegt werden muss.
Gruß uric
P.S. Dies ist kein rechtsverbindlicher Rat.
Danke, hab nur ein bisschen Angst, weil meine Tochter dies Mädchen das 1. Mal zu besuch hatte und ich nicht möchte das jemand meint ich würde das ausnutzen wollen.

Neben der Ansprache der Haftpflichtversicherung lohnt sich auch noch ein Blick in den Mietvertrag, der für solche Schäden oder für den Zeitpunkt des Auszuges auch eine Regelung enthalten könnte. Vielleicht gibt es dann noch mehr Gründe, über diesen Fleck hinwegzusehen (z.B. weil der Schaumrücken durch vertragsgemäßen Gebrauch zerbröselt ist, so daß der Teppich ohnehin wertlos ist).
Heißt? Neuer Teppich ja oder nein? Ich denke wir müssen eh einen neuen reinlegen. Der Teppich war total durhgeweicht. Sorry....nicht so lecker.
LittleArrow am 10. Dezember 2007 16:54 Liebe Sonja77, einen neuen Teppich - würde ich sagen - müßt Ihr in keinem Falle reinlegen. Der "normale Abnutzungswert" wäre abzuziehen. Ich bin zwar auch gelegentlich Vermieter, aber bei solch einem Punkt habe ich immer ein Einsehen mit meinen Mietern.
Andererseits kann ein punktmäßiger Brandfleck hervorragend herausgestanzt und erneut eingepaßt werden.
Versuche es mal mit einem Waschsauger (Shampooniergerät). Kann man auch mieten (im Baumarkt vermute ich mal). Hier wird eine Reinigungsflüssigkeit aufgesprüht und wieder abgesaugt, so dass der Teppich regelrecht gewaschen wird.
So ein Unglück passiert nun mal, da kann man nichts machen, allerdings solltest Du Dir die Kosten für das Gerät wieder von den Eltern des Mädchens holen.
Meiner Tochter wurde es früher auch öfters schlecht, sobald sie erkältet war, da war auch die ganze Matratze versaut - mit dem Waschsauger ging aber alles wieder raus!
Werds nochmal probieren, schließlich ist ja bald Weihnachten und ein neuer Teppich teuer.Danke
Wenn die Eltern eine gute Versicherung haben, wird diese ein Unternehmen beauftragen, welches den Zustand vor dem Schaden wieder herstellt. Ich hatte so einen Fall mit einem Laptop (Cola) und fragte zeitnah bei der Versicherung, die sagten mir, ich sollte den Laptop in eine Tüte luftdicht einpacken und einer Firma schicken. Nach 2 Wochen kam er und ging ohne probleme... vielleicht hat die Versicherung auch so eine Firma an der Hand... Rufen sie an und fragen sie nach... Die Eltern des Mädchens haben sicherlich verständnis und unterstützen sie, denn dafür sind sie Haftpflicht versichert. Sollten diese keine Haftpflicht haben, waren die Reinigungstips nicht schlecht...
Woran macht man fest was der teppich noch wert ist? Wir haben den nämlich nicht verlegt, wir wohnen hier zur miete.
Ich denke mal, da wird jemand von der Versicherung vorbei kommen und den Wert des Teppichs schätzen.