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Kann man einen elektr. Vokabeltrainer von der Steuer absetzen?

gefragt von PixelhamsterPixelhamster am 16.12.2007 um 14:34 Uhr

Hallo,

ich bin Einzelunternehmer und würde mir gerne einen Vokabeltrainer von www.crammy.de zulegen. Jetzt frage ich mich ob ich den von der Steuer absetzen könnte, da Englisch in meinem Business (Web und Medien) sehr wichtig ist.

Danke!

Falls möglich, weiß zufällig jemand auf welches Konto so etwas gebucht werden würde ;-)

der Pixelhamster


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Reply


Lursa
beantwortet von Lursa am 16. Dezember 2007 14:47
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Wenn Du es beruflich benötigst, kannst Du es selbstverständlich von der Steuer absetzen. Sogar als Angestellter wäre das möglich.

Du müsstest es unter Weiterbildung, Fortbildung angeben :-)


Tippse
beantwortet von Tippse am 16. Dezember 2007 14:45
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denke schon, aber da fragst du am besten mal deinen steuerberater!


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 16. Dezember 2007 15:32
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Ich würde das einfach im SKR03 unter 4945 Fortbildungskosten verbuchen.

Aber kannst ja zusätzlich noch Deinen Steuerberater fragen ob das richtig ist.


Pixelhamster
beantwortet von Pixelhamster am 16. Dezember 2007 20:49
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Danke!

Kommentar von Gutefrage.net Support am 16. Dezember 2007 21:59

Lieber Pixelhamster, bitte nutze doch in Zukunft für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen die Kommentar- anstatt der Antwortfunktion. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support


Sydney2
beantwortet von Sydney2 am 18. Dezember 2007 14:16
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normalerweise dürfte das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen, da eine reine berufliche Veranlassung nicht erkennbar ist. Englisch ist eine gängige Fremdsprache und somit steuerlich nicht absetzbar







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