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Kann man einen Ausbildungsvertrag vor Antritt der Lehre kündigen?

gefragt von Pele13Pele13 am 28.04.2008 um 16:49 Uhr

Der Sohn meines Freundes hat einen Lehrvertrag unterschrieben. Er erzählte mir, dass er noch auf weitere Ergebnisse seiner Bewerbung wartet, die er eigentlich lieber genommen hätte. Allerdings ist der Spatz in der Hand sicherer als die Taube auf dem Dach und so meint er, kann er im Falle angenehmerer Zusagen, diese Stelle wieder kündigen noch bevor er mit der Ausbildung begonnen hat. Ist dies rechtlich erlaubt? Kann man einen bereits unterschriebenen Vertrag einfach so wieder kündigen?

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Ignatius
beantwortet von Ignatius am 28. April 2008 17:10
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Allerdings könnte der (verhinderte) Azubi möglicherweise schadensersatzpflichtig sein. Der Ausbildende, der im Vertrauen auf den Ausbildungsvertrag bereits Vorbereitungen getroffen hat die Kosten verursachen, könnte den entstandenen finanziellen Schaden vom Azubi ersetzt verlangen. Dazu könnten dann z. B. auch die Kosten für das Anwerben eine anderen Azubis gehören.

Die Verhaltenweise des Azubis ist jedenfalls unfair. Bitte nicht nachmachen.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 28. April 2008 17:18

Gute Antwort - DH

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. April 2008 17:35

Schadenersatz bei einer vorvertraglichen Kündigung? Wo soll denn da bitte ein Schadenersatzanspruch entstehen? Eine vorvertragliche Kündigung ist ja nichts, was von vornherein verboten ist.

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 28. April 2008 18:14

Nicht "vorvertraglich", laut Fragesteller wurde schon ein Ausbildungsvertrag geschlossen.

Täuscht der eine Vertragspartner den anderen (vorsätzlich) und gibt der getäuschte Partner eine Willenserklärung ab, die er ohne Täuschung nicht abgegeben hätte; und hat dieser nun auch noch im Vertrauen auf den Vertrag Aufwendungen gemacht, dann kann dem täuschenden Vertragspartner schon eine Schadensersatzpflicht treffen. Im Alltag wird das selten vorkommen, es kann aber vorkommen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. April 2008 19:17

Na gut, dann eben ein Kündigung vor Vertragsantritt. Das ist (wenn nichts anderes vereinbart ist) vollkommen legitim. Und einen Schadenersatzanspruch sehe ich da nicht mal ansatzweise.


anonym
beantwortet von KinderKinder am 28. April 2008 17:16
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Der Vertrag kann grundsätzlich nicht vor Antritt gekündigt werden, frühestens am ersten Arbeitstag. Steht aber alles im Vertrag drin. Der Sohn deines Freundes sollte sich mal lieber darüber Gedanken machen, das er einem anderen die Chance auf einen Ausbildungsplatz wegnimmt.

Personalchefs bzw. Ausbilder kennen sich auch untereinader und die Kommunikation ist da sehr gut, ratsam wäre so ein Verhalten nur, wenn die beiden Ausbildungsstätten weit außeinander liegen oder in völlig unterschiedlichen Branchen sind und immer daran denken, das man sich immer zweimal im leben sieht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. April 2008 17:22

''Der Vertrag kann grundsätzlich nicht vor Antritt gekündigt werden''

Stimmt doch gar nicht. Der Vertrag kann sehr wohl vor Antritt gekündigt werden. Das wäre nur dann nicht der Fall, wenn eine Kündigung vor Vertragsantritt im Vertrag explizit ausgeschlossen werden würde.

Man sollte das so rechtzeitig wie möglich machen und nicht erst ein paar Tage vor dem geplanten Antritt. Und was man selbstverständlich auch nicht machen sollte, ist, ohne jedweden nochmaligen Kontakt, einfach nicht die Ausbildung anzutreten.

Kommentar von KinderKinder am 28. April 2008 17:27

Und das ist grundsätzlich der Fall, wenn der Betrieb die Ausbildungsverträge der Kammer benutzt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. April 2008 17:33

Da wir nicht mal wissen, um was für eine Ausbildung es sich handelt, sollte man diesbezüglich im Vertrag nachlesen.


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 28. April 2008 16:52
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Ich denke, das müsste machbar sein. Er könnte ja erklären, dass er ein besseres Ausbildungsangebot bekommen hat und um eine Aufhebung des Vertrages im beiderseitigen Einverständnis höflich bitten.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 28. April 2008 21:03
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Man mag es unfair oder clever nennen, je nach Standpunkt. Zulässig ist es allemal. Nachdem während der Probezeit die Kündigung ohne Begründung zulässig ist, wird dies allgemein auch für die Zeit vor Antritt der Ausbildung für zulässig gehalten. Und wo soll der Schaden entstehen beim Ausfall eines unqualifizierten Azubi, selbst bei fristloser Kündigung? Kosten für die Suche nach neuem Azubi? Sicher nicht, denn da wird ein Vergleich gemacht mit dem sog. "rechtmäßigen Alternativverhalten". Bei der zweifellos zulässigen Probezeitkündigung entstünden diese Kosten alle auch, nur ein wenig später.


Pele13
beantwortet von Pele13 am 28. April 2008 16:53
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Danke dir für die Antwort! Ich gebe das mal weiter :o)

Kommentar von KinderKinder am 28. April 2008 17:21

Und am besten noch einen kräftigen Schlag auf den Hinterkopf für dieses egoistische Verhalten.

Kommentar von support am 28. April 2008 19:45

Hallo Pele13, bitte sei doch so nett und nutze in Zukunft für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen die Kommentar- anstatt der Antwortfunktion. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support


marc2008
beantwortet von marc2008 am 28. April 2008 16:53
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man kann in den ersten 3 monaten die ja probezeit sind ohne grund kündigen und das auf jeder seite

Kommentar von Simple_avatar4smallPele13 am 28. April 2008 16:55

Marc, er spekuliert ja drauf VOR der Probezeit schon zu kündigen, falls eine Firma der ersten Wahl noch eine Zusage gibt.


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