Schulen sind von Arbeitszeitverdichtung nicht ausgenommen, was sich u.a. in der Form der Kommunikation ausdrückt: sie funktioniert zunehmend per E-Mail. Wenige Lehrer wollen sich diesem Diktat nicht beugen und geben an, lediglich übers Telefon oder übers Mobiltelefon erreichbar zu sein (z. B. für SMS). Da der innerschulische E-Mail-Verkehr nicht parallel als Briefverkehr geführt werden kann, sind die Kollegen ohne Account regelmäßig lückenhafter informiert, nicht mehr auf dem neuesten Stand, oft zu Lasten der anderen Kolleginnen. Dies führt v.a. in Examenszeiten zu schwerwiegenden Problemen, v.a. wenn diese Kollegen nicht täglich in der Schule sind, noch mehr, wenn sie sich auch während ihrer Schultage der Kommunikation verschließen.

Das denke ich nicht. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wollte man so etwas durchsetzen? Wenn ich zuhause kein I-Net hätte und mein AG würde das von mir verlangen, würde ich im Gegenzug verlangen, dass er mir die Nutzung des I-Nets bezahlt.

Man kann niemanden zwingen, sich zu Hause Internet auf eigene Kosten anschaffen zu müssen, nur um noch erreichbarer zu sein. Da wäre eine elektronische Fessel doch effektiver. Orwell läßt grüßen.

Nein, es kann mir auch niemand vorschreiben, ein Telefonanschluss zu besitzen.

Zwingen könnt ihr sie nicht, denn wer sagt denn das jeder Lehrer einen Internetanschluss hat?

Nein man kann keinen Zwingen was möglich ist das die schule für jeden einen acount anlegt und dies dem lehrer mitteilt oder die mails im sekreteriat ausgedruckt werden und im lehrerzimmer ausgelegt werden damit sie für jeden zugänglich sind ohne Mail account

Einen angestellten Arbeitnehmen? Lehrer sind doch in der Mehrzahl Beamte, oder sprichst du von Privatschulen?
Ich glaube nicht, dass man jemanden zwingen kann, einen Internetanschluss einzurichten. Man kann es dringend empfehlen oder ihnen nahelegen, sich über die in der Schule sicher vorhandenen PCs mit Internetzugang auf dem Laufenden zu halten.

Wenn ich das richtig verstanden habe (und der Text ist wahrlich nicht einfach zu verstehen) geht es um schulinterne Kommunikation, also einen Emailaccount am Arbeitsplatz. Und natürlich kann da der Arbeitgeber drauf pochen, dass der Angestellte regelmäßig seine Mails abruft und liest. Privat natürlich nicht.
MikeMolto am 15. Juli 2009 08:28 Ich denke, das es um den privaten Bereich geht.
Das hoffe ich doch...
alles andere wäre reichlich lebensfremd!

Tja- wäre schön, wenn das alles so ginge. Ich denke, von einem Lehrer, bei dem man weiß, dass zu Hause PC und Internet zur Verfügung stehen, sollte man das schon erwarten können! Die Frage ist halt, wie man das bei jenen umsetzen will, wo das nicht gegeben ist. Ich denke, einen Internetanschluß und dann auch eine eMail-Adresse kann man schon erwarten. Nur kann man jemanden zwingen, sich einen PC anzuschaffen? Halte ich für grenzwertig... Ist ja auch eine Kostenfrage. Und dann soll es ja auch noch totale PC-Legastheniker geben. Denen nutzt das alles dann nicht viel und sie kriegen trotzdem nix mit!

Privat nicht. Wenn es der beruflichen Kommunikation dienen soll schon.
Das ist rechtlich zweischneidig betrachtbar. Zunächst wäre es auch für einen Richter im Rahmen eines Prozesses kaum nachvollziehbar, warum sich angestellte Lehrer dieser mittlerweile üblichen Kommunikationsform verschließen. Dies würde sich negativ auf einen weiteren Prozessverlauf auswirken. Grundsätzlich rechtlich gesehen, kann man niemand dazu zwingen einen derartigen Schritt zu unternehmen, da auch die Anschaffungskosten etwaiger Gerätschaften vom AG zu unterstützen wären. Aber auch an diesem Punkt scheiden Sich die Geister. Selbst der Telefonanschluß ist bei vielen Anbietern mit Telefon und internetflat fast um die Hälfte günstiger als der konservative Telefonanschluß mit Grundgebühr und zusätzlichen Telefonkosten. Und einen PC hat heutzutage fast jeder Lehrer (sollte er zumindest haben). Die Richter würden dies genauso sehen und hätten bei einer Beschwerde Probleme in der Nachvollziehbarkeit. AG-Seitig gibt es bei einer Weigerung die Möglichkeit der Änderungskündigung. D.h. AN werden von Ihrem alten Vertrag gekündigt und erhalten einen neuen Vertrag mit etwaigen Erweiterungen, auch in dieser Sache. Dies ist rechtlich möglich, aber auch AN hätten dann die Möglichkeit zu wiedersprechen mit der Gefahr incl. Abfindungsausgleich Ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
Ich habe die Frage nicht so verstanden, daß die Lehrer zu Hause einen Internet-Zugang haben sollten, sondern daß am Arbeitsplatz per email mit den anderen Lehrkräften kommuniziert werden soll.

Wenn dies für die eine reibungslose Arbeit notwendig ist, kann man das natürlich verlangen, zumal heute eigentlich jeder einen Internetzugang hat (als Lehrer sowieso). Andereseits gibt es sicherlich auch Kollegen mit mehr Interesse, die gerade einen Job suchen.