Ich habe einer Firma einen Abbuchungsauftrag erteilt, aber die haben mir jetzt den falschen Betrag abgebucht. Kann ich das Geld von der Bank zurückholen lassen?

Bei einem ABBUCHUNGSAUFTRAG nicht, bei einer Einzugsermächtigung hättest du einige Wochen Zeit, deshalb bekommt bei mir keine Firma einen Abbuchungsauftrag.
Nein -- Den Abbuchungsauftrag erteilt der Zahlungspflichtige in der Regel seiner Bank und teilt ihr mit, dass der Zahlungsempfänger von seinem Konto abbuchen darf. Lastschriften für die ein Abbuchungsauftrag vorliegt, können grundsätzlich nicht zurück gebucht werden.
Der Abbuchungsauftrag kann nur für zukünftige Lastschriften gegenüber der Bank widerrufen werden. Dann handelt es sich nicht mehr um Lastschriften, die über einen Abbuchungsauftrag gedeckt sind, sondern um solche, die nach den Regeln der Einzugsermächtigung behandelt werden - dann ist also eine Rücklastschrift wieder möglich.
tradaix am 21. Juni 2009 10:10 (Zitat:) "Ich habe einer Firma einen Abbuchungsauftrag erteilt" Damit handelt es sich um eine Lastschriftermächtigung.
Eben. Es gibt einen kleinen Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag. Siehe oben.

Nein, die erste Meinung und eingie folgende waren richtig. Nur Deine Bank könnte mangels Masse diesen Auftrag nicht ausführen. Die Bank kann natürlich nicht zu einem "KReditvertrag" durch den Abbuchungsvertrag gezwungen werden.
Bei Abbuchungsaufträgen geht das leider nicht, da du der Bank deine Einverständnis gegeben hast, dass das Unternehmen einfach Geld abbuchen darf. Du kannst nur mit dem Unternehmen reden und hoffen, dass es den Fehler einsieht und dein Geld zurücküberweist.
Ja, innerhalb von 6 Wochen kannst Du der Abbuchung widersprechen. Einfach zur Bank gehen, den entsprechenden Kontoauszug vorlegen und zurück buchen lassen.

Ja, kannst zurückbuchen lassen. Gleichzeitig würde ich den Abbuchungsauftrag widerrufen und in Zukunft selber überweisen. Da kannst Du sicher gehen, das nicht der falsche Betrag abgebucht wird.
Natürlich.Schon oft gemacht.Z.B.als unser Fitnessstudiobesitzer Pleite gemacht hat,haben wir die Einzugsermächtigung für unserer Beiträge "gestoppt",denn damit war unser Vetrag ja hinfällig.

Ja, den Betrag kannst Du zurück holen.
Ich würde mich aber gleichzeitig mit der Firma in Verbindung setzen und eine Begründung verlangen, wofür die mehr wie vereinbart abgebucht haben
Wenn das per Lastschrift(Einzugsermächtigung) kannst du es Rückbuchen lassen.

Lastschriften kannst Du innerhalb sechs Wochen (ab Buchungstag) begründungslos bei Deiner Bank widerrufen.
Ein Abbuchungsauftrag ist mit einer Einzugsermächtigung gleichzusetzen. Die Banken machen da keinen Unterschied und somit kann das Geld innerhalb von 6 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgebucht werden
(Zitat:) "Ich habe einer Firma einen Abbuchungsauftrag erteilt" Damit handelt es sich um eine Lastschriftermächtigung.
http://www.finanztip.de/recht/bank/einzugsermaechtigung-und-abbuchungsauftrag.htm
Ich bin doch nicht blöd, bitte alle, die das meinen bitte einmal nachlesen.