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Kann man einen Abbuchungsauftrag widerrufen?

gefragt von Hawthorn am 21.06.2009 um 10:02 Uhr

Ich habe einer Firma einen Abbuchungsauftrag erteilt, aber die haben mir jetzt den falschen Betrag abgebucht. Kann ich das Geld von der Bank zurückholen lassen?

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frastaft
beantwortet von frastaft am 21. Juni 2009 10:05
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Bei einem ABBUCHUNGSAUFTRAG nicht, bei einer Einzugsermächtigung hättest du einige Wochen Zeit, deshalb bekommt bei mir keine Firma einen Abbuchungsauftrag.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 21. Juni 2009 10:07

Ein Abbuchungsauftrag ist mit einer Einzugsermächtigung gleichzusetzen. Die Banken machen da keinen Unterschied und somit kann das Geld innerhalb von 6 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgebucht werden

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 21. Juni 2009 10:09

(Zitat:) "Ich habe einer Firma einen Abbuchungsauftrag erteilt" Damit handelt es sich um eine Lastschriftermächtigung.

Kommentar von F4e2916cfd0d674cacad5ee6603282cdsmallfrastaft am 21. Juni 2009 19:49

http://www.finanztip.de/recht/bank/einzugsermaechtigung-und-abbuchungsauftrag.htm

Ich bin doch nicht blöd, bitte alle, die das meinen bitte einmal nachlesen.


anonym
beantwortet von Comstock am 21. Juni 2009 10:06
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Nein -- Den Abbuchungsauftrag erteilt der Zahlungspflichtige in der Regel seiner Bank und teilt ihr mit, dass der Zahlungsempfänger von seinem Konto abbuchen darf. Lastschriften für die ein Abbuchungsauftrag vorliegt, können grundsätzlich nicht zurück gebucht werden.

Der Abbuchungsauftrag kann nur für zukünftige Lastschriften gegenüber der Bank widerrufen werden. Dann handelt es sich nicht mehr um Lastschriften, die über einen Abbuchungsauftrag gedeckt sind, sondern um solche, die nach den Regeln der Einzugsermächtigung behandelt werden - dann ist also eine Rücklastschrift wieder möglich.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 21. Juni 2009 10:10

(Zitat:) "Ich habe einer Firma einen Abbuchungsauftrag erteilt" Damit handelt es sich um eine Lastschriftermächtigung.

Kommentar von Comstock am 21. Juni 2009 10:36

Eben. Es gibt einen kleinen Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag. Siehe oben.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 21. Juni 2009 12:35
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Nein, die erste Meinung und eingie folgende waren richtig. Nur Deine Bank könnte mangels Masse diesen Auftrag nicht ausführen. Die Bank kann natürlich nicht zu einem "KReditvertrag" durch den Abbuchungsvertrag gezwungen werden.


anonym
beantwortet von Flyrchis am 21. Juni 2009 10:07
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Bei Abbuchungsaufträgen geht das leider nicht, da du der Bank deine Einverständnis gegeben hast, dass das Unternehmen einfach Geld abbuchen darf. Du kannst nur mit dem Unternehmen reden und hoffen, dass es den Fehler einsieht und dein Geld zurücküberweist.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 22. Juni 2009 08:57
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Ja, innerhalb von 6 Wochen kannst Du der Abbuchung widersprechen. Einfach zur Bank gehen, den entsprechenden Kontoauszug vorlegen und zurück buchen lassen.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 22. Juni 2009 07:37
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Ja, kannst zurückbuchen lassen. Gleichzeitig würde ich den Abbuchungsauftrag widerrufen und in Zukunft selber überweisen. Da kannst Du sicher gehen, das nicht der falsche Betrag abgebucht wird.


anonym
beantwortet von Marionne am 21. Juni 2009 10:19
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Natürlich.Schon oft gemacht.Z.B.als unser Fitnessstudiobesitzer Pleite gemacht hat,haben wir die Einzugsermächtigung für unserer Beiträge "gestoppt",denn damit war unser Vetrag ja hinfällig.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 21. Juni 2009 10:06
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Ja, den Betrag kannst Du zurück holen.
Ich würde mich aber gleichzeitig mit der Firma in Verbindung setzen und eine Begründung verlangen, wofür die mehr wie vereinbart abgebucht haben


anonym
beantwortet von rebew am 21. Juni 2009 10:05
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Wenn das per Lastschrift(Einzugsermächtigung) kannst du es Rückbuchen lassen.


tradaix
beantwortet von tradaix am 21. Juni 2009 10:05
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Lastschriften kannst Du innerhalb sechs Wochen (ab Buchungstag) begründungslos bei Deiner Bank widerrufen.


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