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Kann man einen 14-jährigen mehrere Tage und Nächte allein lassen? Oder macht man sich damit Strafbar

gefragt von SchatziSchatzi am 21.06.2007 um 9:37 Uhr

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anonym
beantwortet von susanne4321 am 21. Juni 2007 09:43
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Man hat natürlich und gerade bei 14-jährigen auch eine Aufsichtspflicht, d.h. passiert etwas oder stellen die Kinder etwas an können auch immer noch die Eltern mit in Anspruch genommen werden. Ganz abgesehen von der Rechtslage finde ich es absolut nicht vertretbar, 14-jährige für mehrere Tage sich selbst zu überlassen!

Kommentar von 93849e7b8375986f2b5dcda463103d08smallvyana am 21. Juni 2007 09:47

Dem kann ich mich nur anschließen.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 21. Juni 2007 09:48

Eltern haften für ihre Kinder! Auch mit 14 Jahren!


anonym
beantwortet von oldpaed am 21. Juni 2007 09:53
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Denk an die Aufsichtspflicht, die Eltern haben. Natürlich nicht. Versuche, den Sohn bei Verwandten oder guten Nachbarn unterzubringen. Was ist, wenn das Kind einen Unfall hat? Wer hilft? Versorgung des Kindes? Selbst wenn das Kind schon recht "selbständig" ist oder erscheint. Er lädt Freunde/Freundinnen während der Abwesenheit ein, was dann? Ich halte das für eine Überforderung an einen 14jährigen. Wenn etwas passiert, bist Du verantwortlich!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 21. Juni 2007 10:05
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susanne4321 und oldpad haben recht! Solange nixhts passiert, so ist dies nicht verboten. Sollte allerdings etwas passieren, dann macht man sich u.U. sowohl voll haftbar als auch strafbar. Demm es kommt imer auf die persönliche Reife und den Entwicklungsstand des Kindes. Ist das Kind längere Abwesenheit der Eltern gewohnt und hatte sih dabei bewährt, bzw. kann sich das Kind schon selbst versorgen, dann kann man dies unter den genannten Einwänden versuchen.


anonym
beantwortet von anjali am 21. Juni 2007 10:15
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Ich muss den anderen zustimmen... jeder Erwachsene hat eine Aufsichtspflicht gegenüber seinen nicht volljährigen Kindern... wenn also etwas passiert, dann wird zuerst nach den Eltern gefragt .... wenn es sich zum Beispiel nur um 2 Tage handelt, gibt es die Möglichkeit einen Nachbarn zu fragen ob der ein Auge auf das kind/ Jugendlichen haben kann... Aufsichtspflicht heisst nicht dass mann sein Kind rund um die Uhr überwachen muss, schon gar nicht bei 14 Jährigen. Durch die Bitte das der Nachbar ein Auge auf den Jungen oder das Mädchen hat wird sozusagen die Aufsichtspflicht auf die/ den Nachbarn übertragen.... Sie sollten wissen in wie weit Sie Ihrem Kind vertrauen und in wie weit Sie den Nachbarn vertrauen... MFG anjali (dipl.soz.päd)


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