TawaGirl am 04.06.2008 um 23:14 Uhr
Meine Freundin hatte für 3 Wochen einen 1€ Job. Sie hatte einen günstigen Arbeitsweg, von der Zeit her. Nun wird ihr ein weiterer 1€ Job angeboten. Um zum Einsatzort zu kommen ist meine Freundin auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen. Wenn es ungünstig läuft, dann ist sie mit 1 Mal umsteigen ca. 1,5 Stunden unterwegs. Jetzt überlegt meine Freundin, dass sie diesen Job ablehnt. Ich bin der Meinung, dass sie den Job annehmen muss. Hatte schon heftige Auseinandersetzungen mit meiner Freundin. Kann mir jemand einen Link nennen, wo man das nachlesen kann. Meine Freundin glaubt nur das was sie schriftlich hat. Möchte ihr helfen, bevor man ihr das Geld kürzt. Danke . LG TawaGirl

Den Job muss sie schon annehmen, die fahrtzeit ist kein Argument, um ablehnen zu dürfen - und sooo lange sind 1,5 Stunde Arbeitsweg ja auch nicht - viele Arbeitnehmer sind noch länger unterwegs. Sie kann ja auf dem Weg lesen, oder Musik/Hörspiele hören. Vielleicht findet sie in der Firma ja auch jemanden, mit dem Sie mitfahren kann.

Hmmm.... Sie sollte als Allererstes Widerspruch gegen den Job einlegen mit der Begründung, dass sie mit Arbeits- und Fahrzeit nicht mehr ausreichend Zeit findet, sich um einen Job im ersten Arbeitsmarkt zu bemühen ( http://www.alg-2.info/hilfe/pflichtarbeit/eineurojobs/ ). Bis der Bescheid kommt, muss sie aber hin, sonst drohen ihr Kürzungen. Und dann soll sie sich um selber um einen Ein-Euro-Job in ihrer Nähe bemühen, darauf müssen die im Job-Center dann auch Rücksicht nehmen.
LG
Wieselchen
Wieselchen1 am 4. Juni 2008 23:26 Hier ist noch mehr zum Nachlesen:
http://www.ruv.de/de/rvratgeber/partnerschaftfamilie/rechtgeld/5_eineurojobs.jsp
LG
Wieselchen
TawaGirl am 4. Juni 2008 23:39 Einen ganz lieben Dank. Nun kann ich meine Freundin auch richtig beraten. Hab mit ihr schon alles durchgesprochen, nur sie glaubt mir leider nicht. Kenne mich mit den Gesetzen in dem Bereich nicht so gut aus. Jetzt kann sie es alles selber einmal nachlesen. Ich hoffe, dass sie jetzt richtig handelt und nicht eine Sperrzeit riskiert. Ihr habt mir jedenfalls schon ein ganzes Stück weitergeholfen. Allen ein dickes DH. LG TawaGirl

Ich glaube auch dass sie ihn annehmen muss.
Klar es gibt mittel und wege damit das das Amt nicht rausbekommt dass sie ihn nicht will.
Aber im Normalfall gilt die regelung entweder job annehmen oder man bekommt eine gewisse Sperrzeit vom Geld
TawaGirl am 4. Juni 2008 23:18 Danke Dir. Ist ja auch meine Meinung, aber die lässt sie nicht gelten.
kathis1989 am 4. Juni 2008 23:19 Dann soll sie halt einfach mal beim Amt anrufen die werden ihr unsere Aussagen sicher bestätigen ;-)
Sie hat mit Sicherheit einen netten PAP (persönlichen Ansprechpartner) in der Arbeitsvermittlung der zuständigen ARGE. Termin holen und die Sache mit ihm in Ruhe besprechen. Vielleicht gibts ja auch noch nen Job in der Nähe.
Wie meine Vorredner schon schrieben:Sie muss den Job normalerweise annehmen. Was mich wundert: Von der Mehraufwandsentschädigung (dem 1€,den sie "verdient") muss auch die Fahrt vom und zum Arbeitsort bezahlt werden. Normalerweise arbeiten doch 1€-Jobber max. 30h/Woche,also 6h am Tag. Reichen denn 6€,um 2x 1,5h Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu finanzieren ? Wenn nicht,würde ich einen Antrag auf Erstattung des tatsächlichen Mehraufwandes stellen (ja..sowas gibts). Meist hat sich der 1€-Job dann auf wundersame Weise plötzlich erledigt und man muss ihn nicht antreten.

Was ist denn das für ein Argument. Andere Menschen fahren mehr als 1,5 h pro Tag zur Arbeit. Dafür bekommt deine Freundin ALG 2 Wohnungsbeihilfe und 1 € pro Stunde.
Alles von unseren Steuergeldern.

es ist festgeschrieben das ein gesunder Mensch pro Fahrt 2,5 Stunden unterwegs sein kann! ihr bleibt nichts anderes übrig! Aber schau mal auf arbeitsamt.de nach
sie sollte da mal vor ort was drehen dass sie z.b nur 2 mal die woche kommt aber zuhause halt auch was macht.

Abgesehen von der rechtlichen Situation in der nicht einmal die Arge selber durchblickt weil sich ständig was ändert: Wenn sie ihre Würde bewahren will, darf sie das.
Auf die Möglichkeit mit der Mitfahrgelegenheit bin ich jetzt noch gar nicht gekommen. Das werde ich ihr noch mal sagen. Vielleicht bringt sie das ja zur Einsicht. Bei ihrem Dickkopf bin ich mir da nur nicht unbedingt so sicher. Aber danke Dir, das ist ein guter Tipp.
So sagen es die Hinweise zu § 10 SGB II:
"Bei der Beurteilung der zumutbaren Pendelzeiten ist in der Regel die Entfernung zumutbar, die in der Region bei vergleichbaren Arbeitnehmern üblicherweise zwischen Wohnort und Arbeitstelle anfallen. Üblich sind Pendelzeiten, wenn sie nicht nur vereinzelt, sondern in größerem Umfang anfallen. Als Vergleichswerte anzusetzen sind: • bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden: 2,5 Stunden Pendelzeit, • bei einer tägliche Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 3 Stunden Pendelzeit.
Soweit z.B. in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten oder in Ballungsgebieten längere Pendelzeiten üblich sind, sollen diese zugrunde gelegt werden."
gefunden bei www.recht.de