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Kann man einem Hundehalter die Tierhaltung verbieten, wenn der Hund schon 2x einen Menschen gebissen hat?

gefragt von summerlove am 19.08.2007 um 20:31 Uhr

Unser Nachbar hat einen undefinierbaren Mischlingshund, der manchmal ziemlich aggressiv ist. Er hat wohl schon zwei Mal einen Menschen gebissen. Ich habe gehört, dass man dem Besitzer in so einem Fall den Hund untersagen kann. Stimmt das?


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Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 19. August 2007 20:52
6x
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Auch wir hatten in der Nachbarschaft einen aggressiven Schäferhund, er frei herumlief. Er hatte einen Jungen in unserer Nachbarschaft übers/ins Auge gebissen. Die Nachbarin hat ihn bei der Polizei angezeigt. Fortan mußte der Hund an der Kette gehalten werden, da es sich um einen Hofhund handelte. Der Polizei oder dem Ordnungsamt melden, die wissen was zu tun ist.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 20. August 2007 12:21

Hm das ist aber nicht die normale Lösung. Der Besitzer muß seinen Hund unter Verschluß halten, also das Hoftor zumachen. Ketten- und Zwingerhaltung ist doch bei uns gar nicht mehr erlaubt?! Soweit ich weiß.

Kommentar von Ffc036cccb112cb6a022ddc59880a454smallMimi081 am 20. August 2007 16:07

Ist ja auch schon ein Weilchen her und der Hof hat kein Tor, das müßte ein seeeehr breites sein, paßen 4 Traktoren nebeneinander. Der Hund wurde an einer Laufschiene an der Decke zum Kuhstall mit der Kette drangemacht, konnte also immer hin und her laufen.


emjay
beantwortet von emjay am 19. August 2007 20:37
3x
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Ich würde an deiner Stelle beim Ordnungsamt in deiner Stadt nachfragen.Die müssen in einem solchen Fall tätig werden.


Shira
beantwortet von Shira am 19. August 2007 20:32
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Erkundige Dich mal beim Tierschutzverein, die können dir eventuell einen Rat geben.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 19. August 2007 20:35
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Man nicht, aber ein Richter.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 19. August 2007 20:41

Manche fühlen sich hier berufen zu allem ihren Senf dabei zu geben, unabhängig davon, ob sie Ahnung haben oder nicht. Wie sagte schon Dieter Nuhr: Und wenn man mal keine Ahnung hat, ...

Kommentar von Simple_avatar10smallvincent am 19. August 2007 20:52

@emjay. Selbst auf die Frage: Wie verkaufe ich gebratenes Eis, würde er eine Antwort geben!

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 19. August 2007 20:54

Ein sogenannter Punktesammler also ;-)

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. August 2007 15:10

Hundehaltung kann einem Verbindlich nur ein Rchter verbieten. Wer das nicht glaubt, kann sich beim Ordnungsamt beschweren. Auch Ordnungsamt oder Tierschutzvereine dürfen keine Verbote dieser Art aussprechen. Der Deliquent muss erst angzeigt, dann angeklagt und dementsprechend verurteilt werden.


Qetan
beantwortet von Qetan am 19. August 2007 21:36
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Erst einmal solltest Du in Erfahrung bringen, ob an Deinem Hörensagen etwas dran ist. Ich bezweifele nämlich, dass sich zwei Menschen von einem Hund beißen lassen,ohne Anzeige zu erstatten. Die Ordnungsbehörden müssten also längst informiert sein und hätten sicherlich schon reagiert. Dann solltest Du genauer erklären, was Du unter manchmal ziemlich aggressiv verstehst.








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