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Kann man eine Strafe bekommen, wenn man in einer Bahn Sex hat?

gefragt von ChillerMg91ChillerMg91 am 06.11.2009 um 20:59 Uhr

ich meiene diese frage ernst, was ist denn wenn man abends im leeren zug mit seiner freundin/freund unterwegs ist und einem die lust überkommt und man dann z.b. vom schaffner erwischt wird?

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sex x 3.610 zug x 558 im x 123

anonym
beantwortet von Scodero am 6. November 2009 20:59
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Ja wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses


KleinerEinstein
beantwortet von KleinerEinstein am 6. November 2009 21:00
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Juristisch nennt man so etwas Erregung öffentl. Ärgernisses... Man würde ein saftiges Bußgeld bekommen und eine Anzeige von der Deutschen Bahn wahrscheinlich.


maxmuster1
beantwortet von maxmuster1 am 6. November 2009 21:01
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wenn der schaffner kommt, weiss deine freundin bestimmt abhilfe....


anonym
beantwortet von quietprof am 6. November 2009 21:01
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Sex ist grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es fühlt sich jemand beeinträchtigt oder es erstattet jemand Anzeige oder es findet im Beisein von Minderjährigen oder auf öffentlichen Plätzen statt. Somit zu deiner Frage: Nein.


Kaiza
beantwortet von Kaiza am 6. November 2009 21:00
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eregung öffentlichen Ärgernisses ! gibt ne Strafe... Armes Deutschland


Dory1
beantwortet von Dory1 am 6. November 2009 20:59
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Erregung öffentl. Ärgernisses


mugie77
beantwortet von mugie77 am 6. November 2009 21:00
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ja klar knast u sexentzug

Kommentar von Scodero am 6. November 2009 21:01

Knast heißt ja nicht unbedingt Sex-Entzug, siehe AMerican History X ;)

Kommentar von E747ef72226964ada908621d0bf9c053smallmugie77 am 6. November 2009 21:02

lach


Eomer
beantwortet von Eomer am 6. November 2009 21:00
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was soll der den machen ?????????

Kommentar von A391d24e0b7e9d1b5a19570f751f8338smallderapo am 6. November 2009 21:01

Handy rausholen Filmen und verkaufen


CLeoGirL
beantwortet von CLeoGirL am 6. November 2009 21:06
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du hast doch nicht echt vor mit deiner freundin in der bahn zu .. ??


anonym
beantwortet von Frageimmer am 6. November 2009 21:02
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ja vorallem miit mir


anonym
beantwortet von wicKedVansfreak am 6. November 2009 21:01
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Diese Frage kommt mir zwar nicht ernst vor, aber naja ich beantworte sie mal. Ja es ist Strafbar und kann zu einer Anzeige führen falls der Schaffner aber locker ist würde er denke ich mal nichts sagen. ;)


anonym
beantwortet von pureNaivety am 6. November 2009 21:01
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Lass es einfach... ;)

Ich kenn ja viele die des schon gemacht haben & nicht erwischt wurden.. Trotzdem! Gibt 1000 andere Orte!

& auch wenn der Schaffner dich erwischt, die meisten trauen sich sowieso nix zu sagen :P


Eselin
beantwortet von Eselin am 6. November 2009 21:01
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Nur, weil ihr einen Moment alleine seid, seid Ihr immer noch in der Öffentlichkeit. Und wie die anderen User schon schrieben, gehört GV nicht in die Öffentlichkeit und wird als Erregung öffnetlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt


mbmama
beantwortet von mbmama am 6. November 2009 21:00
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Das ist Erregung öffenlichen Ärgernisses und wird geahndet.


anonym
beantwortet von lephie am 6. November 2009 21:00
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ÄH KEIN normaler mensch würde das amchen

Kommentar von 9cfcc28ef6dce567fd40b894b1a33f5fsmallChillerMg91 am 6. November 2009 21:01

Doch, du weißt garnicht was ich schopn alles im zug erlebt hab :D

Kommentar von pureNaivety am 6. November 2009 21:02

Wasn das für 'ne Aussage?! Sind alle Menschen die Sex an ungewöhnlichen Orten haben nicht normal ja? Dein Sexleben muss ja interessant sein ;)

Kommentar von lephie am 6. November 2009 21:04

darum gehts garnicht , es geht darum , dass es nicht erlaubt ist

Kommentar von 9cfcc28ef6dce567fd40b894b1a33f5fsmallChillerMg91 am 6. November 2009 21:15

Was hat denn erlaubt sein mit normal ein zu tun? fast jeder 15-jährige trinkt am we vodka- also normal, aber verboten isset trotzdem!


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