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Kann man eine Putzfrau von der Steuer absetzen?

gefragt von tadamaustadamaus am 04.04.2008 um 16:37 Uhr

Ich überlege, ob ich für meine Wohnung die Dienste einer Putzfrau in anspruch nehmen soll. Stimmt es dass man die Kosten neuerdings von der Steuer absetzen kann?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 4. April 2008 16:38
5x
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Die Putzfrau eher nicht, die Kosten dafür schon.

Kommentar von Ad653389eb06bb327715c3404396b1fbsmallDebbie2311 am 4. April 2008 16:38

Welche Kosten? Reinigungsmittel?

Kommentar von Simple_avatar6smalltadamaus am 4. April 2008 16:39

Muss man da bestimmte Dinge beachten?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 4. April 2008 16:42

Hier kannst Du Dich informieren: http://kuerzer.de/87fOGaLxq

Kommentar von 019229d2fb6873ee96ea63b7607d8fb7smallaraian am 4. April 2008 16:40

@ HerrLich: auch als privatperson?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 4. April 2008 16:45

Ja, das sind haushaltsnahe Dienstleistungen.

Kommentar von 019229d2fb6873ee96ea63b7607d8fb7smallaraian am 4. April 2008 16:58

wow, wusste ich nicht vielen dank


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 4. April 2008 16:39
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natürlich, aber die putzfrau muss das dann versteuern.


anonym
beantwortet von Lissa am 4. April 2008 16:48
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Man kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen:

Voraussetzung:

Der leistende Unternehmer muss eine schriftliche Rechnung stellen und die Zahlung der Rechnung muss durch eine Überweisung auf das Bankkonto des Unternehmes erfolgen, denn der Bankbeleg gilt als Zahlungsnachweis.

Ergo: Barzahlungen sparen keine Steuern und eine Quittung ist kein Bankbeleg. Außerdem muss die Dienstleistung im Haushalt des Steuersparers erbracht werden und der Haushalt muss sich in Deutschland befinden. Wer seine Hemden zum Waschen und Bügeln in die Reinigung bringt, bekommt daher nichts vom Finanzamt dazu. Anders ist es, wenn eine Haushaltshilfe diese Arbeiten im Haushalt des Steuerpflichtigen erledigt.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/haushaltsnahe_dienstleistungen.htm


andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. April 2008 16:39
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aber nur, wenn sie ordnungsgemäß angemeldet ist und auch Sozialbeiträge gezahlt werden und eben.. nur die Kosten , nicht die Frau


Qetan
beantwortet von Qetan am 4. April 2008 16:42
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Da ich ein schwerbehindertes Pflegekind habe, kann ich die Kosten voll absetzen.



fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 4. April 2008 16:39
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Klar kannst du..sind ja fixe Ausgaben für dich...


butz1510
beantwortet von butz1510 am 4. April 2008 16:40
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Kommentar von mykonos am 10. April 2008 08:29

hehe, der Link war wirklich klasse "Das Finanzamt meint: Ihre Mutter kann für Sie putzen gehen

Wenn Ihre alte, hinfällige Mutter auch nach 46 Jahren immer noch zweimal die Woche zu Ihnen kommt, um nach dem Rechten zu sehen, macht sie bei Ihnen nicht nur sauber, sie verschafft Ihnen auch bares Geld. Denn auch die Beschäftigung nahestehender Personen ist, sofern sie nicht zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören, im Rahmen der Haushaltshilfe absetzbar. Da freut sich Mutters Sohn."

Zugegebener maßen überlege ich wirklich meine Mutter bei mir einzustellen, da ich durch die Arbeit kaum noch Zeit habe meine Wohnung in Stand zu halten und meine Mutter etwas kleingeld braucht. Sicher habe ich schon so einige threads mit der haushaltsnahen Dienstleistung u.ä. gelesen, aber ob ich in dem Fall wenn ich eine Verwandte für ihre arbeit entlohnen will das ebenfalls geltend machen kann (ohne Rechnung?) weiß ich nicht. Da meine Mutter nur Hausfrau ist, kann sie leider keine Rechnung ausstellen. Was nun?


Connyconrad
beantwortet von Connyconrad am 28. April 2008 07:00
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Wenn Ihr Putzfrau , bei der Krankenkasse gemeldet ist dann ja. 400€ Grenze.


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