Ich überlege, ob ich für meine Wohnung die Dienste einer Putzfrau in anspruch nehmen soll. Stimmt es dass man die Kosten neuerdings von der Steuer absetzen kann?
natürlich, aber die putzfrau muss das dann versteuern.
Man kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen:
Voraussetzung:
Der leistende Unternehmer muss eine schriftliche Rechnung stellen und die Zahlung der Rechnung muss durch eine Überweisung auf das Bankkonto des Unternehmes erfolgen, denn der Bankbeleg gilt als Zahlungsnachweis.
Ergo: Barzahlungen sparen keine Steuern und eine Quittung ist kein Bankbeleg. Außerdem muss die Dienstleistung im Haushalt des Steuersparers erbracht werden und der Haushalt muss sich in Deutschland befinden. Wer seine Hemden zum Waschen und Bügeln in die Reinigung bringt, bekommt daher nichts vom Finanzamt dazu. Anders ist es, wenn eine Haushaltshilfe diese Arbeiten im Haushalt des Steuerpflichtigen erledigt.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/haushaltsnahe_dienstleistungen.htm

aber nur, wenn sie ordnungsgemäß angemeldet ist und auch Sozialbeiträge gezahlt werden und eben.. nur die Kosten , nicht die Frau

Da ich ein schwerbehindertes Pflegekind habe, kann ich die Kosten voll absetzen.

Klar kannst du..sind ja fixe Ausgaben für dich...

hehe, der Link war wirklich klasse "Das Finanzamt meint: Ihre Mutter kann für Sie putzen gehen
Wenn Ihre alte, hinfällige Mutter auch nach 46 Jahren immer noch zweimal die Woche zu Ihnen kommt, um nach dem Rechten zu sehen, macht sie bei Ihnen nicht nur sauber, sie verschafft Ihnen auch bares Geld. Denn auch die Beschäftigung nahestehender Personen ist, sofern sie nicht zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören, im Rahmen der Haushaltshilfe absetzbar. Da freut sich Mutters Sohn."
Zugegebener maßen überlege ich wirklich meine Mutter bei mir einzustellen, da ich durch die Arbeit kaum noch Zeit habe meine Wohnung in Stand zu halten und meine Mutter etwas kleingeld braucht. Sicher habe ich schon so einige threads mit der haushaltsnahen Dienstleistung u.ä. gelesen, aber ob ich in dem Fall wenn ich eine Verwandte für ihre arbeit entlohnen will das ebenfalls geltend machen kann (ohne Rechnung?) weiß ich nicht. Da meine Mutter nur Hausfrau ist, kann sie leider keine Rechnung ausstellen. Was nun?

Wenn Ihr Putzfrau , bei der Krankenkasse gemeldet ist dann ja. 400€ Grenze.
Welche Kosten? Reinigungsmittel?
Muss man da bestimmte Dinge beachten?
Hier kannst Du Dich informieren: http://kuerzer.de/87fOGaLxq
@ HerrLich: auch als privatperson?
Ja, das sind haushaltsnahe Dienstleistungen.
wow, wusste ich nicht vielen dank