Eine gute Freundin hat jetzt an der Modeschule als Abschlussarbeit eine kleine Modekollektion entworfen, die sie auch schon in einigen hochkarätigen Läden in ihrer Gegend gezeigt hat, die Sachen sind bisher sehr gut angekommen. Sie fragt sich nun, ob sie die Sachen oder zumindest einzelne Modelle irgendwie für sich schützen lassen kann, so dass andere Designer die Sachen, die wirklich ausgefallen sind, nicht einfach nachmachen dürfen. Geht das?
Ja, das geht. Aber schon geringe änderungen machen den teuren juristischen "Schutz" zunichte. An sich ist jede Kollektion schon dann automatisch aus dem Urheberrecht geschützt, sobald sie öffentlich vorgestellt wird. Wenn man irgendwo Plagiate erkennt und seinen Rechten Nachdruck verleihen möchte, muss man dann muss man seine Ansprüche oder Rechtsverletzung ohnehin beweisen. Dazu reicht aus, dass man nachweisen kannst, die bestimmten Sachen vor dem "Fälscher" präsentiert zu haben. Was hat man damit gewonnen? Das ist wiederum eine andere Frage. Denn man unterscheidet strikt zwischen Zivilrecht und Strafrecht. Also müßte man auf beides gefasst sein und auch darauf, dass man auf den Kosten sitzen bleibt.

Schützen lassen mit eingetragenem Warenzeichen.
Die werden doch auch kopiert!
Sie sollte sich da auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen. Es gibt in diesem Bereich verschiedene Schutzmöglichkeiten: den automatischen urheberrechtlichen Schutz, den geschmacksmusterrechtlichen Schutz, das nicht eingetragen Geschacksmusterrecht und noch weitere Schutzmöglichkeiten nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).