Da es immer heiß begehrt ist und die Malkurse für Kleine Kids Mangelware sind, würde ich gerne ein paar Kindern in den Ferien die Möglichkeit geben, bei mir zu malen und neues auszuprobieren. Muss ich da etwas besonders beachten oder evt. irgendwo melden?

Vielleicht hat eure Gemeinde ein "Ferienprogramm" und du kannst deinen Kurs dort anbieten. Dann musst du dich nicht selber um das Organisatorische (Anmeldung, Versicherung etc.) kümmern. Wir machen es mit unseren Bastelkursen seit mehreren Jahren so und unsere Gemeindeverwaltung ist immer froh, neue Kurse in den Ferien bieten zu können. Möglicherweise ist auch eure VHS interessiert mit dir zusammenzuarbeiten. Auch dort werden immer wieder Kursleiter mit neuen Ideen gesucht.

Wenn du mehr als 5 Kinder zu diesem Malkurs annimmst mußt du es beim Jugendamt anmelden. Genehmigungspflichtig, kann sonst mit einem Ordnungsgeld belangt werden.
Indy72 am 27. August 2007 11:49 Wolfgang, das braucht kein Mensch! Nur, wenn man damit Geld verdienen möchte! => Gewerbliche Tätigkeit! jedweder Unterricht fällt unter "freie Berufe".
wj2000 am 27. August 2007 11:53 Da bist du im Irrtum. es geht um kleine Kinder und in Deutschland gibt es dafür Gesetze bzw. Erziehungspflichten.
Indy72 am 27. August 2007 12:09 Das braucht Du nur, wennDu deine "Malschule" als staatlich anerkannte Kinderbetreuungs bzw. Ausbildungsstätte betreiben willst. Dann müßtest Du neben einem Fachabschluß noch deine Qualitäten als Kindererzieher (o.ä.) unter Beweis stellen lassen. Der Aufwand übersteigt dann den Nutzen. Ich würde dieses Projekt als Nachbarschaftshilfe oder eine abgewandelte Form von "Nachhilfe"-Projekt deklarieren und dann spare ich mir den ganzen Papierkram!