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Kann man eine Kündigung bekommen, wenn man den Chef auf einer Betriebsfeier 'angeheitert' beleidigt

gefragt von supersonjasupersonja am 14.11.2008 um 19:48 Uhr

Wir hatten gestern eine Betriebsfeier und eine meiner Kolleginnen war etwas angeheitert. Oder besser, sehr angeheitert. Es hat jedenfalls gereicht, um mit dem Chef Tacheles zu reden und dabei hat sie ihn auch echt beleidigt. Heute war eiskalte Stimmung im Betrieb, als sie zur Arbeit kam. Kann es sein, dass sie daraufhin die Kündigung bekommt? Wäre das rechtlich drin?

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moon73
beantwortet von moon73 am 14. November 2008 19:50
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Ja, gerade auf einer Betriebsfeier sollte man dem Alkohol fern bleiben, wer sich so daneben benimmst, riskiert eine Abmahnung oder eben auch schlimmstenfalls eine Kündigung.

Sie sollte sich schnellstens um ein Gespräch unter 4 Augen bemühen.

Kommentar von 2444b108227cb2e7e3835c742ad35547smallGabriela63 am 14. November 2008 19:52

die Antwort ist super. denn das Gespräch unter vier Augen ist die einzige Lösung, noch was aus der Welt zu schaffen. DH


Tremor
beantwortet von Tremor am 14. November 2008 19:52
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Das passiert auf Betriebsfeiern öfter, wenn Alkohol im Spiel ist werden manche "Helden". Sie sollte sich für die Beleidigung entschuldigen und sich zukünftig auf diesen Feiern mit dem Alkohol in acht nehmen.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 14. November 2008 19:52
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ja, wer den Chef beleidigt (also eine Straftat begeht) kann fristlos gekündigt werden. Und daß sie angeheitert war, ist ja ihre eigene Schuld. Am besten sucht sie von sich aus mal das Gespräch mit dem Chef und versucht das zu klären.


thebrain
beantwortet von thebrain am 14. November 2008 19:50
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natürlich. kann auch strafrechtlich konsquenzen haben. eine feier ist kein freifahrtsschein. sie sollte sich besser entschuldigen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 14. November 2008 19:50
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Da ist sogar die fristlose Kündigung drin.


bulli66
beantwortet von bulli66 am 14. November 2008 19:50
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wäre rechtlich möglich.


anonym
beantwortet von passero am 12. April 2009 08:03
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zunächst mal, für eine firstlose Kündigung reicht das nicht aus. Es sei denn, dass die Beleidigung so schwerwiegend war, dass es für eueren Chef unzumutbar ist das Arbeitsverhältnis weiter aufrecht zu erhalten. (So im Allgemeinen die Arbeitsrichter) Deiner Kollegin rate ich sich für ihre Äußerung zu entschuldigen. Wenn ihre Kritik (Tachles) gerechtfertig war sollte ihr zusammen halte und sie unterstützen. Ist es ein vernünftiger Chef, kann er mit kunstruktiver Kritik umgehen.

Kommentar von passero am 13. April 2009 08:38

meine natürlich konstruktiv


angie760
beantwortet von angie760 am 14. November 2008 19:59
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Ja,dann kann sogar fristlos gekündigt werden.Wenn es aber dazu nicht kommt,wird sicher in den nächsten Tagen eine Abmahnung kommen.


anonym
beantwortet von nine1992 am 14. November 2008 19:53
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na klar? sei den er raft es in dem moment nicht


anonym
beantwortet von Maveric am 14. November 2008 19:53
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Leider wird sie da eventuell erst aus Schaden klug. Eine Beleidigung muss sich nämlich kein Chef gefallen lassen, auch nicht außerhalb der Arbeitszeit und auch nicht im angeheiterten Zustand (des Mitarbeiters ;-)). Könnte gut sein, dass sie bald nicht mehr so heiter ist- und rechtlich wäre das vollkommen in Ordnung.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 14. November 2008 19:51
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Man sollte immer nur soviel Trinken,das man noch weiss was man von sich gibt,jedenfalls auf einer Betriebsfeier!


Kapstadt
beantwortet von Kapstadt am 14. November 2008 19:51
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Es ist immer sehr gefährlich, auf einer Betriebsfeier Alkohol zu trinken. Da kann ein Schuß schon einmal gefährlich nach hinten losgehen. Die Kollegin sollte sich beim Chef entschuldigen und über alles noch einmal mit ihm reden.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 14. November 2008 19:51
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Sie soll sich entschuldigen und gut ist!


anonym
beantwortet von anett1393 am 14. November 2008 19:51
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Ich fürchte schon, dass die Kollegin dafür gekündigt werden dürfte. Sonst wäre angeheitert sein ja ein Freibrief für totales Fehlverhalten (wozu Beleidigungen gehören) ohne Sanktionen.


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 14. November 2008 19:50
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WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 14. November 2008 19:50
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ich denke maximal eine Abmahnung


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