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Kann man eine Hausratversicherung vor Beginn der Vertragslaufzeit kündigen?

gefragt von nuggle am 13.10.2009 um 14:25 Uhr

Ich habe folgenden Fall: Ich habe bereits im März eine neue Hausratversicherung bzw. Haftpflichtversicherung abgeschlossen, da meine bisherige Versicherung zu teuer war. Die alte Versicherung läuft noch bis zum 15.12.2009. Ab dem 15.12.2009 soll dann die neue Versicherung gelten. Die Versicherungsscheine habe ich noch nicht erhalten. Jetzt habe ich ein noch günstigeres Angebot gefunden (Ich hatte mich erneut nach Angeboten umgesehen, da wir unerwartet schnell ein Haus gekauft haben und ich mich nun um Versicherungen kümmern wollte.) Kann ich diese Versicherung jetzt noch ohne weiteres kündigen, oder hatte ich nur eine Widerrufsrecht von 2 Wochen nach Abschluß im März? In den Vertragsbedingungen kann ich nur das 2-wöchige Widerrufsrecht finden. Ab wann gilt dies? Das Wirksamwerden des Vetrages ist ja bis jetzt noch nicht zustande gekommen, oder?


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100015279
beantwortet von 100015279 am 13. Oktober 2009 14:53
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Wenn ich von den Standardverträgen ausgehe, kann der Vertrag erst nach Zustandekommen der Wirksamkeit, also ab dem ersten Tag der Gültigkeit gekündigt werden.

Ein Widerruf über die 14 Tage nach Abschluss hinaus ist normalerweise nicht mehr möglich. Aber warum liest Du nicht den Vertrag durch? Das steht da zu 100 % drin.



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