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kann man eine entschädigung verlagen, wenn die Arbeit nicht zeitgerecht fertig ist

gefragt von sunneschiin am 28.10.2008 um 20:51 Uhr

dem Malermeister wurde eine Fassadensanierung vergeben, Zeitaufwand 6 Wochen. Inzwischen sind 9 Wochen vergangen und die Arbeit ist noch immer nicht fertig, ausser rund ums Haus ein Riesenchaos, Dreck und viele kaputte Nerven, da er laufend nicht erschien und 1'000 Ausreden hatte, inzwischen macht auch das Wetter nicht mehr mit. Was kann man tun?

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renovierung x 636 haussanierung x 28 termineinhaltung x 3

anonym
beantwortet von masterchief87x am 28. Oktober 2008 21:05
1x
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Entschädigung kann man nur verlangen wenn im Vertrag ein fester Zeitpunkt festgehalten wurde an dem die Arbeiten fertig sein müssen. Und eine Konventionalstrafe vereinbart wurde.



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