Kann man eine durch Eigenleistung erbrachte Renovierung (streichen) von der Steuer absetzen? Und wenn ja: wie,wieviel, Material auch?
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Nein. Nur Handwerksleistungen, betrieblich erbracht, unbar bezahlt, nur die Arbeitsleistung, kein Material.

Was hat der Steuerzahler davon, wenn du deine Wände anmalst? Warum sollte es also entsprechend eine steuerliche Vergünstigung geben. (Geht nur bedingt, wenn du Handwerker beauftragt hast.)
sollte der Mann Vermieter sein, würde er damit sein Wirtschaftsgut renovieren, wofür er bei der Vermietung Steuern bezahlt.
Ja, den von Dir gezahlten Lohnanteil der Handwerkerrechnung. Material natürlich nicht.
Genau. DH.