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Kann man eine durch Eigenleistung erbrachte Renovierung (streichen) von der Steuer absetzen?

gefragt von sille78 am 15.01.2009 um 14:12 Uhr

Kann man eine durch Eigenleistung erbrachte Renovierung (streichen) von der Steuer absetzen? Und wenn ja: wie,wieviel, Material auch?


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paule63
beantwortet von paule63 am 15. Januar 2009 14:13
4x
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Nein. Nur Handwerksleistungen, betrieblich erbracht, unbar bezahlt, nur die Arbeitsleistung, kein Material.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 15. Januar 2009 14:15

Genau. DH.


svanny
beantwortet von svanny am 15. Januar 2009 14:13
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Was hat der Steuerzahler davon, wenn du deine Wände anmalst? Warum sollte es also entsprechend eine steuerliche Vergünstigung geben. (Geht nur bedingt, wenn du Handwerker beauftragt hast.)

Kommentar von guckenheimer am 12. November 2009 11:04

sollte der Mann Vermieter sein, würde er damit sein Wirtschaftsgut renovieren, wofür er bei der Vermietung Steuern bezahlt.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 15. Januar 2009 14:14
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Ja, den von Dir gezahlten Lohnanteil der Handwerkerrechnung. Material natürlich nicht.


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