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Aus Schaden wird man klug. Hier die Erkenntnis, dass man seine Erstprämie direkt zahlen sollte.
Das kannst du machen - mit dem höchsten Prozentsatz aber.
du kannst es machen darfst aber nicht fahren nur auf dein grundstück.
normalerweise schon, man muss sein Auto ja auch nicht abmelden oder ist nicht mehr versichert wenn man z.B. den Führerschein verloren hat (wegen Alk oder zu schnell fahren). Man muss angeben wer das Fahrzeug fährt = muss man meistens ja auch wenn man einen Führerschein hat.
Machen kannst Du das, aber ist Dir auch bewusst, dass es ganz schön teuer ist?
habe folgendes problem:habe mir am 15.5.09 ein auto privat gekauft.habe dann die versicherung abgeschlossen hatte aber meinen führerschein noch nicht.den habe ich erst am 16.06 09 bekommen.die versicherungspolice kam am 23.06. und ich konnte meine erstprämie erst am 31.07 bezahlen(bis ende des Jahres)nun hatte ich am 15.7 einen unfall.die versicherung hat dem geschädigtem den schaden bezahlt,aber die vers.will von mir das geld wieder haben.kann ich da irgendwas machen?habe das geld nicht.