Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

definitiv nicht! Ist genauso wie wenn Du beim Bund bist und ausscheiden willst, sobald das durch ist musst Du weg, auch wenn Du dann doch nicht willst!

Dein Musterungsbescheid ist rechtskräftig, du müsstest also einen erfahrenen Anwalt (z. B. Fachanwalt für Verwaltungsrecht) beauftragen, damit dieser das KWEA dazu bewegt, den Bescheid umzudeuten, zu widerrufen oder zurückzunehmen (§ 47-49 Verwaltungsverfahrensgesetz). Ob das Erfolg haben kann, dürfte auch vom Inhalt des Gutachtens abhängen.

Wenn z.B. die gesundheitlichen Probleme die zur Ausmusterung führten behoben sind kannst Du einen Antrag auf eine erneute Musterung stellen.
Kanonenfutter wird immer gebraucht und über einen leichten Plattfuss wird dann wohl auch hinweggesehen...
Du kannst beim Kreiswehrersatzamt einen Antrag auf Nachmusterung stellen. Das ist z.B. sinnvoll, wenn du als Wehrpflichtiger zunächst "ausgemustert" wurdest, dich aber trotzdem als Zeit- oder Berufssoldat bewerben möchtest. Ruf am besten beim zuständigen KWEA an und lass dich beraten.
So würde ich es auch machen. Einfach mal zum Hörer greifen und beim KWEA anrufen.

ich denke mal eher nicht! Haste wohl geschummelt bei der Musterung?

War sie denn ein Fake, wenn Du nicht tauglich bist, wird sich das ja kaum geändert haben.
Ich habe davon zwar keine Ahnung, denke aber nicht das man dass rückgängig machen kann.

Würde mich auch mal interressieren. Mein Freund hatte nämlich die Luft wegen mir angehalten damit sein Blutdruck steigt. Aber war sein Traum :-(

Wenn sich herausstellen sollte, dass du die Ärzte getäuscht hast, könnte die Ausmusterung rückgängig gemacht werden und du bekommst evtl. noch eine Strafe obendrauf ("Vermeidung der Heranziehung zum Wehrdienst durch Täuschung" oder so).
Der Ausmusterungsbescheid ist nach zwei Wochen nicht mehr anfechtbar