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Kann man eine Ausmusterung rückgängig machen?

gefragt von raymen am 10.02.2009 um 11:58 Uhr

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Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 10. Februar 2009 11:59
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Warum sollte man?


Kaemmerer
beantwortet von Kaemmerer am 10. Februar 2009 12:01
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definitiv nicht! Ist genauso wie wenn Du beim Bund bist und ausscheiden willst, sobald das durch ist musst Du weg, auch wenn Du dann doch nicht willst!


Wolkenheim
beantwortet von Wolkenheim am 10. Februar 2009 12:02
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Dein Musterungsbescheid ist rechtskräftig, du müsstest also einen erfahrenen Anwalt (z. B. Fachanwalt für Verwaltungsrecht) beauftragen, damit dieser das KWEA dazu bewegt, den Bescheid umzudeuten, zu widerrufen oder zurückzunehmen (§ 47-49 Verwaltungsverfahrensgesetz). Ob das Erfolg haben kann, dürfte auch vom Inhalt des Gutachtens abhängen.


BenjaGreen
beantwortet von BenjaGreen am 10. Februar 2009 12:04
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Wenn z.B. die gesundheitlichen Probleme die zur Ausmusterung führten behoben sind kannst Du einen Antrag auf eine erneute Musterung stellen.

Kanonenfutter wird immer gebraucht und über einen leichten Plattfuss wird dann wohl auch hinweggesehen...


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 10. Februar 2009 12:06
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Du kannst beim Kreiswehrersatzamt einen Antrag auf Nachmusterung stellen. Das ist z.B. sinnvoll, wenn du als Wehrpflichtiger zunächst "ausgemustert" wurdest, dich aber trotzdem als Zeit- oder Berufssoldat bewerben möchtest. Ruf am besten beim zuständigen KWEA an und lass dich beraten.


Kommentar von Chrischiii am 11. Februar 2009 18:54

So würde ich es auch machen. Einfach mal zum Hörer greifen und beim KWEA anrufen.


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 10. Februar 2009 11:59
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ich denke mal eher nicht! Haste wohl geschummelt bei der Musterung?


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 10. Februar 2009 11:59
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War sie denn ein Fake, wenn Du nicht tauglich bist, wird sich das ja kaum geändert haben.


firefox2204
beantwortet von firefox2204 am 10. Februar 2009 12:00
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Ich habe davon zwar keine Ahnung, denke aber nicht das man dass rückgängig machen kann.


Putzibuhbuh
beantwortet von Putzibuhbuh am 10. Februar 2009 12:01
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nicht tauglich bleibt nicht tauglich


Tigergirl0706
beantwortet von Tigergirl0706 am 10. Februar 2009 12:01
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Würde mich auch mal interressieren. Mein Freund hatte nämlich die Luft wegen mir angehalten damit sein Blutdruck steigt. Aber war sein Traum :-(


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 10. Februar 2009 12:03
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Wenn sich herausstellen sollte, dass du die Ärzte getäuscht hast, könnte die Ausmusterung rückgängig gemacht werden und du bekommst evtl. noch eine Strafe obendrauf ("Vermeidung der Heranziehung zum Wehrdienst durch Täuschung" oder so).


anonym
beantwortet von Che59 am 14. Februar 2009 17:17
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Der Ausmusterungsbescheid ist nach zwei Wochen nicht mehr anfechtbar


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