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Kann man eine anzeige zurückziehen?

gefragt von Sina5Sina5 am 27.02.2008 um 8:29 Uhr

Hab einen Anzeige gemacht und jetzt ist die Akte da. Ich hab die gelesen und bin mir jezt unsicher. Kann ich die Anzeige jetzt noch stoppen?


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Reply


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 27. Februar 2008 08:33
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Die Anzeige als solches kann man nicht zurückziehen, man kann jedoch den Strafantrag zurücknehmen. Das funktioniert i.d.R. problemlos, es sei denn, es besteht "öffentliches Interesse", dann hält die Staatsanwaltschaft den Strafantrag aufrecht.

Kommentar von Simple_avatar8smallSina5 am 27. Februar 2008 08:36

Ich denk offenes Interesse besteht. Zwegs Vergewaltigung

Kommentar von Cd4a12a897018f4d092e0b7af0f40ab0smallPinbuster am 27. Februar 2008 08:41

Dann gibt es auch keinen Grund den Strafantrag zurückzunehmen.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 27. Februar 2008 08:41

Sina, wenn Du vergewaltigt worden bist, lass die Anzeige bitte stehen. Ich kann verstehen, dass Du Angst hast, aber der Mann gehört bestraft!

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 27. Februar 2008 08:41

Bei Körperverletzung und in fällen in denen Kinder involviert sind kannst Du nach der Anzeige nichts mehr machen. Der Staatsanwalt verfolgt die Sache dann selbstständig.

Kommentar von Simple_avatar8smallSina5 am 27. Februar 2008 08:53

Man macht mich da halt sehr schlecht. Ich hab kämpfen müssen für meinen Zeugen und das Opfer hat die komplette Familie von sich als Zeugen.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 27. Februar 2008 08:57

@sina Du meinst den Täter, oder? Du bist doch das Opfer. Lass Dich nicht entmutigen. Das Du die Anzeige zurückziehst oder nicht aussagst, ist genau das, was erreicht werden soll.

Kommentar von Simple_avatar8smallSina5 am 27. Februar 2008 08:57

Ja ich meine den Täter.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 27. Februar 2008 09:03

Hallo Sina,

ich hab das hier alles gelesen. Lass dich nicht irre machen. Gerade bei Vergewaltigungen neigt unserer Gesellschaft zur Verharmlosung. Aber eine Vergewaltigung hinterlässt ein Trauma, das oft nur über Jahre aufgelöst werden kann. Und dass seine Familie dahinter steht, zeigt nur, dass die nicht wissen, was sie tun.

Ich kann dir nur sagen, dass ich dir in Gedanken beistehe. Lass die Anzeige stehen, damit wenigstens ein Teil der Schuld gesühnt wird.

Kommentar von Cd4a12a897018f4d092e0b7af0f40ab0smallPinbuster am 27. Februar 2008 09:06

Ja, Raimund1 hat vollkommen recht. Vetrau' Dich am Besten einem guten Anwalt an. Der Typ muss eine Lektion bekommen.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 27. Februar 2008 09:09

hoffen wir nur, dass nicht so ein windiger Rechtsverdreher auf psyschiche Störungen macht oder auf Grund von Drogen aller Art unzurechnungsfähig...

Kommentar von Simple_avatar8smallSina5 am 27. Februar 2008 09:47

Also einen guten Anwalt hab ich ja schon und mein Freund unterstützt mich ganz arg wenn wieder mal was hoch kommt. Da weiß der wie er sich verhalten muss.

Kommentar von Cd4a12a897018f4d092e0b7af0f40ab0smallPinbuster am 27. Februar 2008 10:09

Dann wünsch' ich Dir und Deinem Freund alles Gute und viel Kraft.

Kommentar von Simple_avatar8smallSina5 am 27. Februar 2008 10:13

Danke


anonym
beantwortet von Tommy28 am 27. Februar 2008 11:38
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Hallo Sina5 ich kann Dir auch nur Empfehlen die Anzeige aufrecht zu halten, wenn er Verurteilt wird zu einer Haftstrafe, wird er seine Strafe schon bekommen. Andere Gefangene werden ihn schon zeigen wie mann mit Vergewaltigern umgeht. Ich hoffe das Du darüber hinwegkommst und wünsche Dir alles Gute. Lass dich nicht unterkriegen.


anonym
beantwortet von michi61 am 21. August 2008 15:19
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In diesem Fall handelt es sich um ein sog. "Verbrechen", strafrechtlich gesehen. Wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft von einer solchen Tat erfährt, ist sie verpflichtet, zu ermitteln. Daran änderen gestellte oder zurückgezogene Strafanzeigen und Strafanträge des Geschädigten nichts. Hier besteht an der Strafverfolgung stets öffentliches Interesse.




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