Frage von BillY95 18.03.2012

Kann man eine andere Ausbildungsstelle annehmen?

  • Antwort von Schuhu 18.03.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du kannst vor Antritt der Ausbildung und auch noch während der Probezeit kündigen. Also greif jetzt zu, wenn sich etwas Besseres bietet, kannst du immer noch wechseln.

  • Antwort von Rheinflip 18.03.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    also...wer sagt denn so eine unsinn? lager ist ein job wie jeder andere, der steht und fällt mit den kollegen und den anderen bedingungen. logistik wächst, das mach die branche zukunftsträchtig. überlge nur mal, wieviel du schon über amazon und andere online gekauft hast.

    Abgesehen davon, kann man immer die Ausbildungstelle formlos absagen, in der probezeit schriftlich, aber ohne frist kündigen. Mehr dazu: http://www.gutefrage.net/tipp/wie-komme-ich-aus-einem-ausbildungsvertrag-vor-beg...

  • Antwort von beate2012 18.03.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Bewirbt sich der Arbeitnehmer mehrfach, weil er so seine Chance auf einen schnellen (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben erhofft, so kann es passieren, dass er bereits einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat und sich nun doch wieder von diesem Vertrag lösen möchte, da er noch "etwas besseres" gefunden hat. Für den Arbeitnehmer stellen sich nun zwei Fragen:

    1. Kann ich schon vor Beschäftigungsbeginn kündigen?

    Die Antwort: Das Bundesarbeitsgerichts lässt die Kündigung eines Arbeitsvertrages auch schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu, wenn nicht im Arbeitsvertrag selbst etwas anderes vereinbart ist.

    Solche Kündigungsverbotsklauseln sind insbesondere in Branchen, wo die Arbeitnehmer "nicht auf der Straße liegen" gängige Praxis. Hier ist eine vorzeitige Kündigung unzulässig. Tritt der Arbeitnehmer den Dienst trotzdem nicht an, macht er sich schadensersatzpflichtig.

    Vor Gericht muss allerdings der Arbeitgeber beweisen, dass ihm durch den Nichtantritt des Arbeitnehmers zum Dienst ein Schaden entstanden und wie hoch dieser ist. Das bringt einige Schwierigkeiten mit sich. Allerdings bleibt trotzdem ein Restrisiko für den kündigenden Arbeitnehmer.

    1. Welche Kündigungsfristen gelten?

    a) Ist die Kündigung auch schon vor Beschäftigungsbeginn zulässig, so gelten die gleichen Fristen wie für die Kündigung nach Antritt des Dienstes. Das heißt, das der Arbeitnehmer mit der für die Probezeit vereinbarten Frist kündigen kann. Liegen Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor, kann auch außerordentlich gekündigt werden.

    b) Problematischer ist die Frage, wann eigentlich die Frist zu laufen beginnt. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu diesem Punkt ist nicht einheitlich. In der Praxis wird das Problem wie folgt gehandhabt:

    • Ist im Vertrag etwas entsprechendes vereinbart, so gilt dies. Da aber die wenigsten an dieses Problem denken, fehlen zumeist entsprechende Vereinbarungen.

    • Fehlt eine Vereinbarung, dann entscheidet die Interessenlage der Parteien über den Fristbeginn: Hat der Arbeitgeber ein besonderes Interesse daran, dass der Arbeitnehmer den Dienst zunächst antritt, läuft die Kündigungsfrist erst mit Beginn des Arbeitsverhältnisses. Ein Indiz für dieses besondere Interesse des Arbeitgebers ist, dass für die Probezeit relativ lange Kündigungsfristen (6 Wochen und mehr) vereinbart wurden. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall die Stelle erst antreten, um kündigen zu können.

    • Hat der Arbeitgeber kein besonderes Interesse am Dienstantritt des Arbeitnehmers, so beginnt die Kündigungsfrist mit Zugang der Kündigung zu laufen. Sind zum Beispiel im Arbeitsvertrag nur relativ kurze Kündigungsfristen für die Probezeit vereinbart worden, so spricht dies dafür, dass der Arbeitgeber nicht unbedingt auf den Arbeitnehmer angewiesen ist. Der Arbeitnehmer kann dann sofort (wenn er den günstigeren Arbeitsvertrag unterschrieben hat) kündigen und muss die Stelle in aller Regel nicht antreten.

  • Antwort von imager761 18.03.2012

    Kann man eine bereits angenommene Ausbildungsstelle noch vor den beginn abbrechen bzw. kündigen, falls ich noch eine andere Zusage bekommen sollte?

    Nein.

    Grds, hast du die Ausbildung vertragsgemäß anzutreten und kannst danach innerhalb der Probezeit kündigen. Andernfalls droht Schadensersatzanspruch des Ausbildungsbetriebes :-O

    Du müßtest dich andernfalls mit dem Betrieb auf einen einvernehmliche Aufhebung vor Ausbildungsbeginn einigen : zwei Ausbildungsverträge werden nämlich bei der HK bzw. IHK nicht eingetragen :-(

    G imager761

  • Antwort von Otilie2 18.03.2012

    Vertag ist unterschrieben ? Da steht dann wohl auch die Probezeit drin. Innerhalb dieser Zeit kannst du genauso wie dein Arbeitgeber vom Vertrag zurücktreten. Wenn du noch nicht angefangen hast ist das eher einfach, denn welcher Ausbilder möchte einen Azubi haben, der garnicht da arbeiten will. Musst es nur gleich sagen wenn du eine neue Stelle anfangen möchtest.

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