sebcin am 21.08.2008 um 19:00 Uhr
meine ex ist mit meinem sohn weggezogen und ich sehe den kleinen nur ein bis zwei mal im jahr. muss ich da den vollen unterhalt bezahlen ? Wenn ja, kann ich den unterhalt auf einem sparbuch anlegen, das er das geld ausgezahlt bekommt wenn er 18 jahre alt ist oder so? wer kann mir helfen??
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Du zahlst doch den Unterhalt nicht dafür, daß du ihn sehen darfst.
Nein, der Unterhalt muss dem Empfänger zur Verfügung stehen.

Dein Kind braucht das Geld JETZT und nicht irgendwann!

Was spielt es für eine Rolle wie oft Du Dein Kind siehst. Muß es deshalb nicht essen, braucht es keine Kleidung, Wohnung, Spielsachen usw.?
Wegen dem Sparbuch, Deine Ex könnte dem zustimmen, aber eigentlich kann sie das gar nicht da das Kind den Anspruch hat und nicht sie!
Wenn müßte das notariell geregelt werden!

Klar mußt du den vollen Unterhalt bezahlen - nach der Düsseldorfer Tabelle - Unterhalt dient dazu den Bedarf des Kindes zu decken.Also wird das mit dem Sparbuch wohl nicht gehen.

Du kannst doch gerne ein Sparbuch zusätzlich für Dein Kind einrichten. Habe ich damasl auch gemacht. Meine Kinder haben sich mit 18 sehr gefreut. Unterhalt geht monatlich an die Ex, ob Du willst oder nicht. Mit Besuchsregelung hat das nichts zu tun.

Nein! Der Unterhalt dient dem Lebensunterhalt. Stell Dir vor, die Mutter würde das auch so machen und das Geld auf einem Sparbuch anlegen, dann würde das arme Kind ja nackt verhungern müssen. - Du bezahlst doch die Mutter nicht dafür, dass Du Dein Kind sehen darfst. Sehen darfst Du ihn sicher so oft Du willst. Aber ob das immer machbar ist.

Alles was Du willst ist Deine Ex maßregeln! Dazu benutzt Du das Kind als Druckmittel. Ich finde das schlicht unverschämt, denn dem Kind fehlt das Geld genauso wenn Du nicht zahlst. Da seine Mutter wohl den Unterhalt in Form von Unterbringung, Ernährung ect. (Sachunterhalt) leistet und sich nicht weigert, ist es an Dir, Deinen Teil (Mittelunterhalt) genauso zuverlässig zu erbringen. Es ist zwar ein guter Gedanke auch an später zu denken, d.h. ein Sparbuch anzulegen, aber das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.

Unterhalt steht auf alle Fälle dem Kind zu. Es hat nichts mit Besuchsrecht oder mit dem sehen zu tun, dafür ist das Jugendamt und das Vormunschaftsgericht zuständig. Stelle Sie die Zahlungen ein oder legen das Unterhaltsgeld auf ein Sparbuch an..machen Sie sich Strafbar.. Sie können gesondert ein Sparbuch anlegen und dort über den Unterhalt hinausgehende Gelder anlegen. Besser noch einen Ausbildungsvertrag bei einer Versicherung die mehr Zinsen erbringen.Ca. 5€ im Monat. Das Geld wird entweder mit 18 oder mit 21 Jahren ausgezahlt. Sie können auch bei Heirat Ihres Kindes das Geld auszahlen lassen. Bestimmen Sie. Geben Sie Ihrer Ex nicht die Möglichkeit Sie Strafrechtlich belangen zu können.Lohnpfändung und sogar Gefängniss können die Folge sein. Es geht hier um das Kind und sollte nicht um Rache gehen.
aber da ich auch 50% sorgerecht habe und sie ohne mein einverständnis weggezogen ist kann ich das unterhalt doch kürzen oder nicht? denn sie gibt das geld sowieso nicht für das kind aus
Unterhalt hat definitiv nicht`s mit dem Besuchsrecht zu tun;erkundige dich mal beim Jugendamt.