Kann man ein Leasing-Fzg. eintragungspflichtige umbauten vornehmen?

4 Antworten

Hallo!

  • Jeder Umbau oder Aufwertung eines geleasten Fahrzeugs ist nur mit VORheriger Freigabe des Leasinggebers machbar!
  • Da der Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs ist, verändert jeder Umbau den Wert des Fahrzeugs, die Versicherung, die Leasingrate und in weiterer Folge die Bilanzierung dieses Fahrzeugs.
  • Aus diesen Gründen erlauben fast alle Leasinggeber Umbauten nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Leasinggeber.
  • Bei einem Privatleasing ist die Chance, Umbauten genehmigt zu bekommen, gleich Null. In diesem Fall wäre eine Kreditfinanzierung wesentlich besser gewesen.

LG Bernd

Das wird dann richtig teuer den so was speichert nicht nur das Steuergerät  das wird in mehren Geräten abgelegt zur Sicherung  da Lesingfahrzeuge Datenschreiber für Unfälle haben  kommt das so oder so raus und kann sein das der Leasing Geber  das Fahrzeug nicht zurück nimmt und man den Preis für das Fahrzeug voll zahlen muss  der im Vertrag nach Ablauf der Zeit festgesetzt ist obwohl der Listen Preis  50-70 % niedriger sein wird  .

 Der spielt da gar keine Rolle und es kann sein das die Versicherung  für die höhere Leistung ein wesentlichen höheren Betrag nachfordert  für die ganze Zeit des Leasings . 

Das kann fast den Kaufpreis noch mal ausmachen da zahlt für den Käse das Auto dreimal . 

Also Finger weg von so einen Blödsinn das kommt immer  raus und wird teuer . Leasing ist doch nur was für Firmen die regelmäßig die Fahrzeuge erneuern .   

Nur mit Zustimmung des Leasinggebers. Diese wird es aber für "Chip-Tuning" sicher nicht geben.

Nein, daß steht auch bei allen Leasingfirmen so im Leasing-Vertrag.