Folgendes Problem :
vor kurzem habe ich mir ein Neufahrzeug gekauft, und bei der HUK die Versicherung beantragt. Der Tag des Versicherungsbeginns ist der 1.Januar 2009, allerdings hat meine Zulassungsstelle sowohl am1. als auch am 2.Januar geschlossen. Da das Fahrzeug über das Wochenende vom 2. bis zum 4 Januar aber benötigt wird, möchte ich gerne wissen ob man das Fahrzeug auch im Vorraus zulassen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Julez

Geh morgen hin und lass es zu. Dann beginnt natürlich auch die Versicherung zu laufen.

Die Versicherung beginnt ab dem Tag der Zulassung und nicht ab dem 01.01.09
Du zahlst ab dem Tag an dem du zum Straßenverkehramt gehst und den Wagen anmeldest. Ganz gleich, was du bei der Versicherung als Termin angegeben hast. Deshalb hast du auch die Doppelkarte erhalten. Der Datum des Stempels auf der Doppelkarte zählt!
steakhouse am 20. Dezember 2008 21:08 Richtig. Und der Vertrag des alten Fahrzeugs endet mit der Abmeldung beim Amt. So und nicht anders!
Okay vielen dank nun hab ichs kapiert ;) Na dann sollte das ja kein problem werden.
P.S. Doppelkarte is jetzt out ;) "Zum 01.03.2008 wurde die bisherige Deckungskarte (Doppelkarte) in Papierform durch die sogenannte "elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zum Abruf" abgelöst. Die eVB - Nummer ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code, der vom Versicherer zur Zulassung eines Fahrzeuges bereitgestellt wird. Mit dieser Nummer ruft die Zulassungsbehörde alle nötigen Versicherungsdaten Ihres Fahrzeuges direkt von der Versicherung ab. Die eVB erhalten Sie von Ihrer Versicherung, dies kann auch auf per Telefon oder SMS geschehen. Das Abholen oder Versenden der schriftlichen Deckungskarte entfällt somit. "
Die Versicherung zählt ab dem Tag wo man die Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte) abgegeben hat also zugelassen hat!
steakhouse am 20. Dezember 2008 21:06 Richtig, DH!
Also wenn du fahren willst solltest du das Fahrzeug noch in diesem Jahr anmelden. Das dürfte den Kohl ja auch nicht mehr fett machen für die paar Jahre ;-)
Wieso geht jemand zur HUK ;-)
Ich bin bereits im Besitz des Wagens und wollte ihn nicht zulassen solange ich meinen "Alten" noch fahren kann. Der Neuwagen steht nun bei mir inne Garage und wartet darauf zugelassen zu werden. Also kann ich ihn zB nicht am 27.Dezember zulassen wenn die Versicherung erst am dem 01.01.2009 läuft?
GerdaG am 20. Dezember 2008 21:05 Ach wie dumm. Man kann doch kurzfristig zwei Wagen auf einen Vertrag laufen lassen. Hat Dir Deine Versicherung das nicht gesagt?
Hoffe in Zukunft nicht mehr als dumm abgestemeplt zu werden. Altes Fahrzeug ->Alte Versicherung. Neues Fahrzeug -> Neue Versicherung. Ab dem 01.01.2009. Mir gehts ja nur darum ob ichs rein aus rechtlicher sicht schon vor dem 1.Januar zulassen darf, oder die von der Zulassung dann ss knausern anfangen.
GerdaG am 20. Dezember 2008 21:16 kartoffelkoenig, musst Dich nicht gleich angesprochen fühlen.
mecanoqueen am 20. Dezember 2008 21:08 Obacht. Erst bei Versicherung erkundigen und schriftlich bestätigen lassen. Das geschieht nämlich NUR auf Kulanz der Versicherung und ist äußerst unüblich!
mecanoqueen am 20. Dezember 2008 21:05 
Zum einen geht es nicht, zum anderen stellt sich mir die Frage, an welchem Tag du den Wagen ERHÄLTST?
Wenn du den Wagen z.B. erst am 10. Januar bekommst, warum willst du dann Verischerung ab dem 01.01. bezahlen? Ist doch Geldverschwendung.
Und wenn du den Wagen bereits hast, melde ihn doch schon mal an. Das macht nur ein paar Euronen mehr aus.
Die Versicherung beginnt mit Tag der Anmeldung!
GerdaG am 20. Dezember 2008 21:04 Wo steht etwas vom 10. Januar?
mecanoqueen am 20. Dezember 2008 21:10 Z.B. steht für ZUM BEISPIEL. Das gilt als Beispiel für ein Rechenexempel!
GerdaG am 20. Dezember 2008 21:13 Oh klar, übersehen.
Wenn die Versicherung schon läuft, warum soll er dann das Auto zu lassen?
Wie???
Seit wann arbeiten die Behörden sonntags?
Ach Mensch, dann eben übermorgen. :-))