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Kann man ein Auto auf ein nicht volljähriges Kind zulassen?

gefragt von SheilaLeon am 03.03.2009 um 20:46 Uhr

Meine beiden söhne haben einen Behindertenausweis und mir wurde mal gesagt dass man dadurch steuerliche vorteile hat wenn man sein Auto auf einen Behinderten zuläßt. Ist das wirklich so und wenn ja wie läuft dass dann mit der Versicherung?

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Auto x 23.190 Behinderung x 426 Zulassung x 198

deFleescha
beantwortet von deFleescha am 3. März 2009 20:47
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Das geht, und das ist richtig. Aber das Fahrzeug darf dann nur zum Zweck der Beförderung bzw. der Versorgung des Behinderten genutzt werden...

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 3. März 2009 20:51

DH. Genauso ist es.


Karabasch
beantwortet von Karabasch am 3. März 2009 20:47
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Ja die möglichkeit besteht , mein Mann arbeitet auf der Zulassungsstelle

Kommentar von SheilaLeon am 3. März 2009 20:49

und wieviel spart man da so ca? weil das auto läuft als zweitwagen auf meiner mutter ihre versicherung und ich habe noch keine so dass ich ja als fahranfänger eingestuft werden würde wenn ich die versicherung auf mich nehme oder?

Kommentar von 9aa99328adc2a821fecdd151fb3c8b2bsmallKarabasch am 3. März 2009 20:53

Du sparst aufjeden fall aber da müsstest du das Finazamt fragen wegen der steuer und bei der versicherung wegen der prozente

Kommentar von SheilaLeon am 3. März 2009 20:54

trotzdem schon mal vielen dank

Kommentar von 9aa99328adc2a821fecdd151fb3c8b2bsmallKarabasch am 3. März 2009 20:54

Gern geschehen..

Kommentar von Drachentoeter am 6. März 2009 09:20

Du Sparst die Kfz Steuer, Es gibt aber keine Vergünstigungen wegen der Schwerbehinderung bei der Autoversicherung.


anonym
beantwortet von melle076 am 3. März 2009 20:48
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Ein Bekannter hat einen Taub-stummen Sohn, das Auto ist auch auf den Sohn angemeldet. Aber das Fahrzeug darf dann nur für / mit dem Kind benutzt werden.

Kommentar von SheilaLeon am 3. März 2009 20:51

aber da zählen doch dann einkäufe auch dazu oder?

Kommentar von melle076 am 3. März 2009 20:54

Ich glaube schon, am besten ist dann natürlich, wenn das Kind dabei ist, so kann es keine Missverständnisse geben.

Kommentar von SheilaLeon am 3. März 2009 20:57

naja mein sohn ist zwei monate und der große vier jahre da ist nicht viel mit alleine unterwegs sein einer ist immer dabei und es wäre auch nur mein zweit wagen bzw. mein auto und nicht das von meinem mann dürfte dann ja keine probleme geben oder?

Kommentar von melle076 am 3. März 2009 21:19

Ich würd mich einfach mal beim Strassenverkehrsamt erkundigen. Die müssen es ja genau wissen.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 6. März 2009 09:16
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Eines wurde hier noch nicht erwähnt, eine Vollständige Steuerbefreiung des Fahrzeugs gibt es nur wenn im Behindertenausweis eines der Merkzeichen aG, H oder Bl steht bei G gibt es immerhin eine Steuerermäßigung von 50%. Ohne diese Merkzeichen gibt es keine Steuerbefreiung


anonym
beantwortet von 57wolken am 4. März 2009 14:45
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unser kind ist 17 und behindert, das auto bzw. der bus ist voll steuerbefreit. bei der zulassungsstelle, mit vorlage des hehindertenausweises - eintag im kraftfahrzeugschein. kann man sich hier bei gute frage net auch eine pn schicken? wenn du es machst hätte ich ev. noch einen rip für dich lg


Benjy
beantwortet von Benjy am 3. März 2009 21:28
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Die Versicherung interessiert nicht, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist bzw. wie alt der Halter ist und ob dieser einen Führerschein hat. Es werden nur die Infos des Fahrzeugführers wichtig für den VR sein.


Webaholic
beantwortet von Webaholic am 3. März 2009 20:48
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Man kann das Auto auf jemanden Versichern, der nicht der Fahrzeughalter ist.
Man kann ein Auto auf jemanden anmelden, der keinen Führerschein hat.
Vermutlich kann man dann auch ein Auto auf jemand nicht volljähriges anmelden (und die Versicherung aber dennoch auf dich).


simikra
beantwortet von simikra am 3. März 2009 20:47
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das geht ihr könnt das auto auf ein kind zulassen und somit den rabatt bekommen versicherung über euch


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