Meine beiden söhne haben einen Behindertenausweis und mir wurde mal gesagt dass man dadurch steuerliche vorteile hat wenn man sein Auto auf einen Behinderten zuläßt. Ist das wirklich so und wenn ja wie läuft dass dann mit der Versicherung?
Das geht, und das ist richtig. Aber das Fahrzeug darf dann nur zum Zweck der Beförderung bzw. der Versorgung des Behinderten genutzt werden...

Ja die möglichkeit besteht , mein Mann arbeitet auf der Zulassungsstelle
und wieviel spart man da so ca? weil das auto läuft als zweitwagen auf meiner mutter ihre versicherung und ich habe noch keine so dass ich ja als fahranfänger eingestuft werden würde wenn ich die versicherung auf mich nehme oder?
Karabasch am 3. März 2009 20:53 Du sparst aufjeden fall aber da müsstest du das Finazamt fragen wegen der steuer und bei der versicherung wegen der prozente
trotzdem schon mal vielen dank
Karabasch am 3. März 2009 20:54 Gern geschehen..
Du Sparst die Kfz Steuer, Es gibt aber keine Vergünstigungen wegen der Schwerbehinderung bei der Autoversicherung.
Ein Bekannter hat einen Taub-stummen Sohn, das Auto ist auch auf den Sohn angemeldet. Aber das Fahrzeug darf dann nur für / mit dem Kind benutzt werden.
aber da zählen doch dann einkäufe auch dazu oder?
Ich glaube schon, am besten ist dann natürlich, wenn das Kind dabei ist, so kann es keine Missverständnisse geben.
naja mein sohn ist zwei monate und der große vier jahre da ist nicht viel mit alleine unterwegs sein einer ist immer dabei und es wäre auch nur mein zweit wagen bzw. mein auto und nicht das von meinem mann dürfte dann ja keine probleme geben oder?
Ich würd mich einfach mal beim Strassenverkehrsamt erkundigen. Die müssen es ja genau wissen.
Eines wurde hier noch nicht erwähnt, eine Vollständige Steuerbefreiung des Fahrzeugs gibt es nur wenn im Behindertenausweis eines der Merkzeichen aG, H oder Bl steht bei G gibt es immerhin eine Steuerermäßigung von 50%. Ohne diese Merkzeichen gibt es keine Steuerbefreiung
unser kind ist 17 und behindert, das auto bzw. der bus ist voll steuerbefreit. bei der zulassungsstelle, mit vorlage des hehindertenausweises - eintag im kraftfahrzeugschein. kann man sich hier bei gute frage net auch eine pn schicken? wenn du es machst hätte ich ev. noch einen rip für dich lg

Die Versicherung interessiert nicht, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist bzw. wie alt der Halter ist und ob dieser einen Führerschein hat. Es werden nur die Infos des Fahrzeugführers wichtig für den VR sein.

Man kann das Auto auf jemanden Versichern, der nicht der Fahrzeughalter ist.
Man kann ein Auto auf jemanden anmelden, der keinen Führerschein hat.
Vermutlich kann man dann auch ein Auto auf jemand nicht volljähriges anmelden (und die Versicherung aber dennoch auf dich).

das geht ihr könnt das auto auf ein kind zulassen und somit den rabatt bekommen versicherung über euch
DH. Genauso ist es.