Leuchtspurmunition darf man als Privatperson (auch wenn man z.B. mit WBK .22er Munition schon erwerben dürfte) nicht besitzen.
Lt. WaffG darf nicht erworben werden:
1.5 panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen und Munition mit Leuchtspursätzen sowie Geschosse für diese Munition, soweit die Munition oder die Geschosse nicht von dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst sind.

Hallo,
schön Max666. Und wieder mein Kopfschütteln zu den ewigen "Ratern".
Ein mir bekannter Sammler hatte eine Patrone mit Leuchtspur (Grauer Kopf) in seiner Sammlung stehen. Und eben die Ladung aus der Hülse nicht entfernt! Kriegswaffe, erster Antrag des Staatsanwaltes 1,5 Jahre mit Bewährung. Und damit liegt eine Vorstrafe im Sinne Waffengesetz vor....
Das Geschoß selbst darf man aber besitzen. Auch die Hülse der Patrone.Nur eben entladen!!
Wer so etwas sammeln will: Geschoß von der Hülse trennen, Pulver rausschütten, in Wasser auflösen, wegschütten. Von der Seite oberhalb des Patronenbodens ein Loch bohren (3 bis 4 mm Durchmesser) als Zeichen, dass die Ladung entfern wurde. Geschoß wieder aufstecken.
Ganz Mutige, die sich auskennen, bohren das Loch in die scharfe Patrone und schütten da hindurch das Pulver raus. Damit bleibt das Geschoß in seiner Presspassung.
Der Besitz der Munition ist strafbar. Nicht der Besitz einer leeren Hülse mit Geschoß und selbst scharfem Zündhütchen.
Gruß Omaha.
Hi omaha,
Sammler habe ich weggelassen um die Leute hier nicht zu verwirren ;)
Als Sammler mit passendem Sammelgebiet/Erlaubnis kann man IMHO auch scharfe (ansonsten für Zivilisten verbotene) Munition erwerben und besitzen, oder?
Kann aber auch sein das ich mich Irre. Denn damit hab ich mich bisher nicht näher beschäftigt :)
Kollidiert der Passus "sowie Geschosse für diese Munition" nicht mit der Dekopatrone/Geschoss?
@all mal abgesehen von diesen speziellen Geschosstypen sind Dekopatronen oder Munitionsteile wie Hülsen oder Geschosse die frei von Explosivstoffen sind, frei zu erwerben. D.h. man braucht überhaupt keine Erlaubnis o.ä.
http://www.lmgtfy.com/?q=ebay+22leutspurmunition guck mal hier
ja das kannst du , aber viell brauch man da nen waffenschein oder du musst mind, 18 jahre alt sein.
Sehr gute Antwort. DH.