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Kann man eigentlich noch 22er Leutspurmunition kaufen?

gefragt von KeindlH am 01.11.2009 um 13:07 Uhr
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Waffen x 442 Munition x 18

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anonym
beantwortet von Max666 am 1. November 2009 14:01
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Hilfreichste Antwort

Leuchtspurmunition darf man als Privatperson (auch wenn man z.B. mit WBK .22er Munition schon erwerben dürfte) nicht besitzen.

Lt. WaffG darf nicht erworben werden:

1.5 pan­zer­bre­chen­de Mu­ni­ti­on, Mu­ni­ti­on mit Spreng- und Brand­sät­zen und Mu­ni­ti­on mit Leucht­spur­sät­zen sowie Ge­schos­se für diese Mu­ni­ti­on, so­weit die Mu­ni­ti­on oder die Ge­schos­se nicht von dem Ge­setz über die Kon­trol­le von Kriegs­waf­fen er­fasst sind.

Kommentar von F26f6679d8af0e1d2fdcd77d87345526smallTerrier74 am 2. November 2009 21:02

Sehr gute Antwort. DH.


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omaha
beantwortet von omaha am 2. November 2009 09:33
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Hallo,

schön Max666. Und wieder mein Kopfschütteln zu den ewigen "Ratern".

Ein mir bekannter Sammler hatte eine Patrone mit Leuchtspur (Grauer Kopf) in seiner Sammlung stehen. Und eben die Ladung aus der Hülse nicht entfernt! Kriegswaffe, erster Antrag des Staatsanwaltes 1,5 Jahre mit Bewährung. Und damit liegt eine Vorstrafe im Sinne Waffengesetz vor....

Das Geschoß selbst darf man aber besitzen. Auch die Hülse der Patrone.Nur eben entladen!!

Wer so etwas sammeln will: Geschoß von der Hülse trennen, Pulver rausschütten, in Wasser auflösen, wegschütten. Von der Seite oberhalb des Patronenbodens ein Loch bohren (3 bis 4 mm Durchmesser) als Zeichen, dass die Ladung entfern wurde. Geschoß wieder aufstecken.

Ganz Mutige, die sich auskennen, bohren das Loch in die scharfe Patrone und schütten da hindurch das Pulver raus. Damit bleibt das Geschoß in seiner Presspassung.

Der Besitz der Munition ist strafbar. Nicht der Besitz einer leeren Hülse mit Geschoß und selbst scharfem Zündhütchen.

Gruß Omaha.

Kommentar von Max666 am 2. November 2009 11:44

Hi omaha,

Sammler habe ich weggelassen um die Leute hier nicht zu verwirren ;)

Als Sammler mit passendem Sammelgebiet/Erlaubnis kann man IMHO auch scharfe (ansonsten für Zivilisten verbotene) Munition erwerben und besitzen, oder?

Kann aber auch sein das ich mich Irre. Denn damit hab ich mich bisher nicht näher beschäftigt :)

Kollidiert der Passus "sowie Ge­schos­se für diese Mu­ni­ti­on" nicht mit der Dekopatrone/Geschoss?

@all mal abgesehen von diesen speziellen Geschosstypen sind Dekopatronen oder Munitionsteile wie Hülsen oder Geschosse die frei von Explosivstoffen sind, frei zu erwerben. D.h. man braucht überhaupt keine Erlaubnis o.ä.


halil1905
beantwortet von halil1905 am 1. November 2009 13:08
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anonym
beantwortet von Agent008 am 1. November 2009 13:08
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ja das kannst du , aber viell brauch man da nen waffenschein oder du musst mind, 18 jahre alt sein.


nelson20
beantwortet von nelson20 am 1. November 2009 13:07
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Irgendwo bestimmt.


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