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Kann man eigentlich die Rechnung beim Friseur verweigern,wenn man nicht zufrieden ist?

gefragt von prisunic am 16.11.2008 um 20:53 Uhr

Meine Freundin war beim Friseur und war danach total aufgelöst, weil die Haare überhaupt nicht so geschnitten wurden, wie sie sich das vorgestellt hatte. Ich weiß, dass es vielen so geht und wollte mal wissen, ob man die Zahlung verweigern kann, wenn der Friseur einen total verunstaltet hat und überhaupt nicht so geschnitten hat, wie man will.


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 16. November 2008 20:54
9x
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Wenn die Frisur nicht völlig verunglückt ist, dann ist das schwierig. Niemand weiß, ob sie ihre Vorstellungen gut rübergebracht hat.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 16. November 2008 20:56
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Nein. Du hast ein Recht auf "Nachbesserung"...und dies muß "sofort" beansprucht werden.


anonym
beantwortet von Bodenseher am 16. November 2008 20:55
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zuerst muss er nachbessern


Schneckle
beantwortet von Schneckle am 16. November 2008 20:55
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Probier's mal und sag wieder Bescheid.


Bekkhan
beantwortet von Bekkhan am 16. November 2008 20:56
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wen er ihre frisur ganz kaput gemacht hat chon


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 16. November 2008 20:57
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Wohl eher nicht. Ausnahme, wenn es total schief gegangen ist (z.B. bei Dauerwelle oder Färben). Beim Schneiden sieht man schließlich der Friseurin die ganze Zeit bei der Arbeit zu. Da wird das eher schwierig.


Donie
beantwortet von Donie am 16. November 2008 20:59
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Es kann immer mal was schiefgehen, aber dann würde der Friseur schon von sich aus, auf die Bezahlung verzichten. Aber das muß dann wohl sofort geklärt weren und nicht Tage später :-)


chris678
beantwortet von chris678 am 16. November 2008 23:03
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Hm Nachbesserung... schwierig. Ich würde grundsätzlich beim Friseur einen Dienstvertrag annehmen. Und selbst wenn es sich im konkreten Fall um einen Werkvertrag handelt, wird der Werkmangel schwer nachzuweisen sein, da der Friseur auch immer einen gewissen "künstlerischen Spielraum" hat.

Nachbesserung würde ich daher ablehnen, in den meisten Fällen dürfte die Nachbesserung sowieso unmöglich sein, da sich die Haare ja nicht wieder dran kleben lassen.


chris678
beantwortet von chris678 am 16. November 2008 23:06
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Die Zahlung verweigern könntest du höchstens, indem du ein Leistungsverweigerungsrecht, gestützt auf deinen (etwaigen) Schadensersatzanspruch gegen den Friseur, geltend machst.

Ich würde aber spontan behaupten dass du in dem Fall keine Chance hast, es sei denn, deine Haare sind wirklich total verunstaltet. Ansonsten lass es lieber nicht drauf ankommen und wechsel den Friseur.


anonym
beantwortet von bernando am 17. November 2008 11:33
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Ich weiß es gibt sehr Eitele Menschen, wie mein Sohn.Liegt zwar schon eine Weile zurück aber noch Aktuell glaube ich.Die eine Seite meines sohnes wurde kürzer als die andere geschnitten.da es sich um eine (Modernen) Schnitt handelte,war es nicht möglich die andere Seite ebenfalls so kurz zu schneiden. Das Gespräch wurde jedenfalls immer lauter, sodaß schließlich die Polizei kommen mußte.Im beidseitigen einvernehmen wurde dann beschlossen den halben Preis zu Akzeptieren. Aber Achtung,es sind Worte seitens des Frisörs gefallen,das mein Sohn auf diese Tour den Preis von anfang an bewusst senken wollte. Also er immer auf diese Tour reitet.Ich dagegen sagte zu ihm in zwei wochen sieht niemand mehr etwas.Aber solche Eitelen gib es nun mal.Sicherlich gibt es schwerwiegende Fälle. Haften muß im jede Fall der Frisör Schaden bedingt natürlich.Sonst könnten die ja machen was sie wollten. gruß bernando


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