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Kann man Eigenheimzulage eigentlich rückwirkend beantragen?

gefragt von FridaGT am 05.04.2009 um 21:12 Uhr

Bekannte von uns haben 2004 ein Haus gekauft, für das ihnen eigentlich Eigenheimzulage zustehen würde. Nur wussten sie das nicht und es hat ihnen bei der Bank auch niemand gesagt. Kann man die Zulage auch rückwirkend beantragen oder ist der Anspruch ein für allemal erloschen?

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Finanzen x 23.667 eigenheimzulage x 48

thedude
beantwortet von thedude am 5. April 2009 21:13
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Wer zu spät kommt,den Bestraft das Leben!


alwine1963
beantwortet von alwine1963 am 5. April 2009 21:13
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tooo late, hatte Euch das keiner gesagt oder euch einen Tipp gegeben? VIEL Geld verschenkt.


wernilein
beantwortet von wernilein am 5. April 2009 21:13
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tja das wars ..meine Bank hat alles für mich erledigt


Platon
beantwortet von Platon am 5. April 2009 21:12
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der Zug ist abgefahren. Was ist denn DAS für eine miese Bank? Und was mich noch mehr wundert: wer baut denn sowas von unvorbereitet und uninformiert ein Haus. Wissen ist auch eine Holschuld und hier haben auch ganz besonders schlimm die Bauherren gepennt.

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 5. April 2009 21:35

DH


anonym
beantwortet von likili am 28. Juli 2009 19:33
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hai, habe auch das thema mit der eigenheimzulage und echt, alle sagen was anderes. habe auch bei ver. finanzämtern angerufen und auch verschiedene antworten bekommen.

trotzdem auch eine POSITIVE ANTWORT: man hat ein anspruch jetzt noch auf eigenheimzulage, wenn man den bauantrag vor den 01.01.06 gestelt hat oder der kauf (nothardatum)liegt vor dem datum. das hat mir mein finanzamt bestätigt, nach dem ich ihm ein ausschnitt aus internet zugeschickt habe, also das eigenheimzulagegesetz.

viel erfolg damit! lieben gruss


Teddyle
beantwortet von Teddyle am 5. April 2009 21:44
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Ich denke mal, der Zug ist doch noch nicht ganz abgefahren. §3 Eigenheimzulagengesetz (Förderzeitraum):"Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung und in den sieben folgenden Jahren in Anspruch nehmen." Das Eigenheimzulagengesetz wurde mit dem Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22.12.2005, BStBl. 06 I S.78 für nach dem 31.12.2005 entstandene Sachverhalte aufgehoben. Der Kauf erfolgte aber 2004. Folglich muß noch Anspruch bestehen! Das Finanzamt muß dazu Auskunft geben können. Und nicht abwimmeln lassen!!!


Gadenja
beantwortet von Gadenja am 5. April 2009 21:27
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Vielleicht mal einen Steuerberater fragen. Der Kauf ist ja nachweisbar. Und der Zahlzeitraum von 8 Jahren ja noch nicht abgelaufen. Viele haben 2005 noch Bauanträge gestellt, um die Zulage später auch nach 2006 noch zu bekommen und das hat ja geklappt. Versuch macht klug.....^^


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