Wenn ich am Wochenende abends weggehe und dabei etwas trinke fahre ich oft noch mit dem Fahrrad nach Hause. Nun habe ich gehört, dass man dabei, wenn man denn „erwischt“ wird, den Führerschein verlieren kann. Ich wusste gar nicht, dass selbst Rad fahren in dem Fall verboten ist, stimmt das denn?

Falk Schulz (Rechtsanwalt aus Münster) schreibt dazu:
Wer mit dem Rad unterwegs ist, obwohl er infolge des „Genusses“ alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, wird wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 des Strafgesetzbuches) mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muß hierfür nicht eingetreten sein.
Die Rechtsprechung geht nach den neuesten naturwissenschaftlichen Erkenntnissen davon aus, dass ein Radfahrer ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille nicht mehr in der Lage ist, sein Rad sicher zu führen (absolute Fahruntüchtigkeit; Kraftfahrer schon ab 1,1 Promille). Wird diese Blutalkoholkonzentration erreicht, ist der Straftatbestand verwirklicht. Unterhalb von 1,6 Promille müssen noch weitere Umstände dazu kommen, die insbesondere in einem alkoholtypischen Fahrverhalten liegen können (z.B. Fahren von Schlangenlinien, grundloses Abkommen von der Fahrbahn, Geradeausfahren in Kurven). Insofern wird von relativer Fahruntüchtigkeit gesprochen.
Das Gericht kann dem Radfahrer bei der Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt allerdings nicht die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entziehen oder ein Fahrverbot aussprechen. Das Gesetz sieht nämlich solche Sanktionen nur bei Straftaten vor, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen werden. Daher darf die Polizei dem betrunkenen Radfahrer auch nicht den Führerschein zur Sicherstellung abnehmen. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis scheidet damit ebenso aus.
Der Radfahrer sollte sich aber nicht zu früh freuen. Denn ihm kann die Fahrerlaubnis vom Straßenverkehrsamt auf verwaltungsrechtlicher Grundlage entzogen werden, wenn er sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erwiesen hat. Ein stark alkoholisiert fahrender Radler wirft berechtigte Zweifel an seiner Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen auf, so daß die Verwaltungsbehörde die Vorlage eine medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen kann. Bei Nichtvorlage oder negativem Gutachten kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Verwaltungsbehörde kann sogar das Radfahrern untersagen, wenn sich jemand als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen aller Art erwiesen hat.
Ja, wenn du wirklich betrunken Rad fährst verlierst du erstmal den Führerschein, wenn du in eine Kontrolle kommst bzw. angehalten wirst. Gehe also wenn möglich besser zu Fuß bzw. Fahre mit dem Bus / Taxi.

Ja, kannst du! Selbst als Fußgänger kannst du den Führerschein verlieren, wenn du dich verkehrgefährdend verhältst.

Ja, Du kannst den Führerschein verlieren. Leider weiß ich die Promillegrenze beim Radfahren nicht. Ich habe gehört, Du kannst ihn sogar verlieren, wenn Du als Fußgänger einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluß verursachst.

Führerscheinentzug droht - Alkohol auf dem Rad | n-tv.de 22. Mai 2008
Nach Ansicht der Richter kann bei einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr die Gefahr bestehen, dass der Radfahrer auch betrunken Auto fährt. Damit setzten sich die Behörden aus Potsdam gegen einen 41-Jährigen durch. Der Brandenburger war im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen und hatte eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,09 Promille. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen wehrte er sich (Az.: BVerwG 3 C 32.07).
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte dem Mann im August 2007 noch Recht gegeben. Dieses Urteil hoben die Leipziger Richter jetzt auf. Laut Gesetz bestünden bei einem Alkoholpegel von mindestens 1,6 Promille auch nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad Zweifel daran, dass jemand zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet sei. Deshalb sei in einem medizinisch-psychologischen Gutachten zu klären, ob diese Gefahr bei dem jeweils Betroffenen bestehe. Zu beachten seien Vorgeschichte und Persönlichkeit. Im vorliegenden Fall hatte das Gutachten dem Mann abgesprochen, zwischen Alkoholkonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen ausreichend trennen zu können.
tradaix am 24. Mai 2008 19:33 Ergänzend: Den Führerschein verliert auch ein Fußgänger
http://fuehrerschein.blogspot.com/2007/02/fahrverbot-fuer-fugnger.html
Hallo Ja kann man,und wenn man keinen hat gibts trotzdem eine Anzeige.Mein Sohn hatte diesen Fehler begangen....und es gab eine Strafe.
vg

Ja, denn das zeigt, dass du dich im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß verhälst. Man soll ja schließlich auch nicht betrunken Fahrrad fahren.. Ich würde also eher auf Bus/Taxi/Mitfahrgelegenheit zurückgreifen oder einfach laufen.
Ja auch als Radfahrer kann man seinen Führerschein los werden. Also immer Vorsicht beim Genuss von Alkohol.http://www.mpu-garantie.beeplog.de
das stimmt. man bekommt sogar punkte in flensburg, auch wenn man keinen führerschein hat.
Danke, das war ausführlich. Wieder etwas dazugelernt und dafür ein DH!