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Kann man die Wehrdienstverweigerung mit beruflicher Selbstständigkeit begründen?

gefragt von FreiheitNummer7 am 06.11.2008 um 9:32 Uhr

Und hat eine so begründete Wehrdienstverweigerung dann auch Aussicht auf Erfolg? Mein Neffe denkt nämlich daran, sich gleich nach der Schule selbstständig zu machen (PC-Bereich) und dann sowohl den Wehr- als auch den Zivildienst mit dieser Begründung zu verweigern. Hat das Aussicht auf Erfolg?


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domchef
beantwortet von domchef am 6. November 2008 09:48
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das ist natürlich kein grund zu verweigern. unabhängig hiervon wäre erst einmal eine ausbildung sinnvoll, denn als selbständiger mußt du einige dinge wissen und beherrschen. er könnte sich aber im katastrophenschutzdienst nach § 8.2 katsg freistellen lassen. dann koennte er dienste bei der feuerwehr, drk, dlrg, etc am wochenende in seiner freizeit ableisten. allerdings muß er sich frühzeitig um einen platz bemühen, denn es stehen nur begrenzte stellen zur verfuegung

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 6. November 2008 10:14

Da kann man nur zustimmen.

Der Dienst im Katastrophenschutz würde sich allerdings über mindestens 6 Jahre erstrecken.

Kommentar von Simple_avatar6smalldomchef am 6. November 2008 10:30

die zeit geht aber sehr schnell vorbei und es ist ja auch nicht jedes wochenende wo du dienste belegen mußt. zu meiner zeit waren es noch 15 jahre wo man sich verpflichten mußte. ich würd es immer wieder machen. ich war beim DRK und habe alle konzerte und veranstaltungen kostenlos besuchen koennen und oftmals ist der spassfaktor groesser als die eigentliche arbeit.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 6. November 2008 09:35
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Nein das wird nicht anerkannt!wenn du angestellt wärest,und dein Chef behaupten würde,du seist im Moment unentbehrlich für ihn,dann ginge es!


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 7. November 2008 08:51
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Die Wehrdienstverweigerung ist eine Sache: Man verweigert den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen oder man entscheidet sich für die Bundeswehr


Ob und wie man den Dienst antritt ist eine andere Baustelle. Möglichkeiten:

  • Freiwillige Feuerwehr u. ä. statt Bund

  • Antrag auf Zurückstellung wegen wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe www.klicktipps.de/zivildienst.php#zurueckstellung Schau mal in § 11 ZDG Absatz (4) Punkt 3 (oder entsprechender §12 im Wehrpflichtgesetz)


anonym
beantwortet von Chrischiii am 7. November 2008 16:43
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JoWaKu sagt es richtig. Wehrdienstverweigerung bedeutet erstmal, dass man aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigert. Dann steht halt der Wehrersatzdienst an. Im Grunde möchte dein Neffe eine Totalverweigerung machen, wenn er wohl nicht ausgemustert wird: http://de.wikipedia.org/wiki/Totalverweigerung





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