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Kann man die vermögenswirksamen Leistungen auch für eine Riester Rente verwenden?

gefragt von Stephanie am 16.04.2007 um 22:05 Uhr

Bisher gehen meine VWL in einen Fondssparplan und entwickeln sich so mittelprächtig. Ich denke Riester würde wegen der staatlichen Förderung besser zu mir passen. Kann ich die VWL auch auf einen Riester Vertrag umleiten?

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TBInvest
beantwortet von TBInvest am 17. April 2007 08:24
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Leider obige Aussage falsch. Man kann VWL mit Riester kombinieren - was auch in den meissten Fässen Sinn macht. Laufzeit dann bis Endalter 65. Die meissten Gesellschaften bieten dies an. Insbesondere für Berufe in der Metallbranche bereits vertraglich geregelt.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 17. April 2007 23:59

Es kann sein, dass es in der Metallbranche geht. Sinnvoll halte ich es nicht. Hierfür gibt es meherer Gründe. Aber das würde zu weit führen.

Kommentar von tihawe am 22. Januar 2008 11:51

Stimmt.In der Metallbranche geht das. Kann im Einzelfall Sinn machen.Es spricht aber wie schon gesagt auch einiges dagegen. Über den Betrieb lieber eine "normale" BAV machen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 17. April 2007 08:18
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Nein das geht nicht. Die Laufzeit von VL ist 7 Jahre, d.h 6 Jahre zahlen 1 Jahr warten. Förderung wird hier auch gezahlt aber aus einem anderen Topf. Die Riesterrente ist eine zusätzliche Altersvorsorge und wird durch Zulagen und Steuergutschrift gefördert. Sie kann frühestens nach dem 60. Lebenshjahr bezogen werden und ist nach § 3 , 63 EStG nachträglich zu vesteuern. Ein Betrag von 30 % kann zu Rentenbeginn dem Kapital entnommen werden, der Rest ist nur als Rente auszahlbar. Aber auch die Riesterrente läßt sich mit Investmentfonds machen. Es gibt mittlerweile mehrere gute Anbieter. Grundsätzlich empfiehlt sich eine Riesterrente. Beitrag ist 3 % vom letzten Bruttojahresgehalt ab 2008 sind es dann 4%. Förderung in 2007 114 € Grundzulage und 138 € pro Kind. Ab 2008 steigen die Beträge auf 154 € für die Grundzulage und 185 € für ein Kind. Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus Eigenbeitrag plus Zulagen. D.h. es ist tatsächlich nur der Eigenbeitrag aufzuwenden. Steuerlich ansetzbar im Rahmen der Sonderausgaben in 2007 bis max. 1575 € pro Person.


anonym
beantwortet von Phantom9 am 14. September 2009 18:50
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VWL ist lt. Auskunft der Oberfinanzdirektion auch als Riester-Vertrag möglich. Solche Fragen sollte man an der richtigen Stelle plazieren und nicht irgendwo in einem Internet-Forum.


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